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Kann ich die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen? (Gelesen: 1.200 mal)
Hekatonchejr
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
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22.11.2023 um 13:34:04
 
Hallo zusammen, ich habe eine sehr komplizierte Situation und niemand hilft mir. Ich wurde am 1. Februar 1993 in Heppenheim (Hessen), Deutschland geboren. Meine Eltern hatten damals beide die türkische Staatsbürgerschaft und auch ich habe die türkische Staatsbürgerschaft angenommen. Im Jahr 2003 wollten meine Mutter und mein Vater getrennt leben. Meine Mutter nahm mich mit in die Türkei. Um meine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung nicht zu verlieren, bin ich regelmäßig nach Deutschland gereist, und das habe ich bis 2011 getan. Mein Vater hat mir gesagt, dass ich alle meine Rechte und meine unbefristete Aufenthaltserlaubnis verloren habe, weil ich nach 2011 nicht mehr alle 6 Monate nach Deutschland gekommen bin. Im Jahr 2015 wurde ich an einer Universität in Deutschland (Rheinland Pfalz) angenommen. Seit 2015 lebe ich in Deutschland mit einem Studentenvisum. Ende dieses Jahres werde ich meine Bachelorarbeit schreiben und voraussichtlich im Februar 2024 meinen Abschluss machen. Ich habe mehr als die Hälfte meines Lebens in diesem Land verbracht und ich spreche Deutsch wie meine Muttersprache. Mein Vater hat seit 2021 die deutsche Staatsbürgerschaft. Ich wollte fragen, ob es eine Chance für mich gibt, die deutsche Staatsbürgerschaft jetzt zu bekommen, ohne zu arbeiten? Ich versuche jetzt eine Arbeit als Sozialarbeiter zu finden und in Deutschland zu bleiben, aber das Landratsamt in Heppenheim ist nicht bereit, mir zu helfen. Ich wohne derzeit seit 2018 in Ludwigshafen in einem Wohnheim. Ich habe zwei Hauptadressen, aber ich werde im Februar wieder zu meinem Vater nach Hessen ziehen.
Danke an alle, die das hier lesen. Ich bin da, wenn ihr irgendwelche Fragen habt.
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Viersen
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 22.11.2023 um 14:23:04
 
Teile mal bitte die Rechtsgrundlage des Aufenthaltstitels mit.
Seit 2015 sollte der Aufenthalt erneut rechtmäßig sein. Wenn der Aufenthaltstitel nach dem Studium verlängert werden kann, sollte die Einbürgerung kein Problem sein. Ansonsten würde ich auf den ARB (Asozialisierungsratsbeschluss) über den Vater verweisen. Allerdings gibt es keine 2 Hauptwohnsitze innerhalb von Deutschland!
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reinhard
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Antwort #2 - 22.11.2023 um 14:38:08
 
Ein Visum wirst Du nicht haben.

Hast Du vielleicht eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16? Als Studentin oder Student? Damit ist eine Einbürgerung nicht möglich.

Du musst also erst Dein Studium abschließen und Arbeit finden. Mit der neuen Aufenthaltserlaubnis kannst Du dann eingebürgert werden. Zur Zeit wird das Recht im Parlament verändert, es könnte eine Mindestzeit für die Arbeit vorgeschrieben werden, so dass die Einbürgerung erst nach einiger Zeit klappt.
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Hekatonchejr
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
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Antwort #3 - 22.11.2023 um 14:45:24
 
Vielen Dank für die Antworten. So wie ich es verstanden habe, kann ich die deutsche Staatsbürgerschaft nicht mit meinem Studentenvisum (Aufenthaltstitel für Studierende) beantragen. Ich bin auf dem Weg, eine Vollzeitstelle als Sozialarbeiter in Deutschland zu finden. Das Landratsamt hat mir gesagt, ich solle es informieren, wenn ich eine Stelle gefunden habe, damit sie mein Visum ändern können.
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Hekatonchejr
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
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Antwort #4 - 22.11.2023 um 15:04:40
 
Ich habe zwei Wohnsitze, nicht zwei Hauptwohnsitze. Ich habe mich verschrieben anscheinend. Mein Hauptwohnsitz ist in Hessen und wegen mein Studium habe ich ein Zweitwohnsitz in Rheinland-Pfalz. Ich musste jedes Jahr mein Aufenthaltstitel verlängern während mein Studiums. Jetzt ist es soweit und bin bald mit meinem Studium fertig deswegen habe ich gefragt ob ich die Chance habe die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen kann nach meinem Studium.
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reinhard
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Antwort #5 - 22.11.2023 um 18:48:51
 
Hekatonchejr schrieb am 22.11.2023 um 15:04:40:
Ich habe zwei Wohnsitze, nicht zwei Hauptwohnsitze. Ich habe mich verschrieben anscheinend. Mein Hauptwohnsitz ist in Hessen und wegen mein Studium habe ich ein Zweitwohnsitz in Rheinland-Pfalz. Ich musste jedes Jahr mein Aufenthaltstitel verlängern während mein Studiums. Jetzt ist es soweit und bin bald mit meinem Studium fertig deswegen habe ich gefragt ob ich die Chance habe die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen kann nach meinem Studium.


Mit sieben Jahren Aufenthalt und dem passenden Aufenthaltstitel (nicht Visum) kannst Du eingebürgert werden. Du musst Dich selbst durch Arbeit ernähren können.

Du musst also Arbeit finden, eine neue Aufenthaltserlaubnis erhalten und die Einbürgerung beantragen. Es gibt noch ein paar Bedingungen mehr (Deutsch können, keine Vorstrafen), da ist aber für Dich nichts Kritisches dabei.
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Hekatonchejr
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
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Antwort #6 - 23.11.2023 um 11:21:56
 
Ich danke Ihnen vielmals! Ja, ich spreche Deutsch wie meine Muttersprache und habe die Sprache dank meiner Ausbildung (Bachelor) in Deutschland noch viel mehr verbessert. Ich habe auch keine Vorstrafen.
Das heißt, sobald ich hier eine Stelle als Sozialarbeiter finde, kann ich ohne Wartezeit die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen, oder?
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 23.11.2023 um 11:51:47
 
Du kannst sie dann zumindest beantragen. Die werden aber wahrscheinlich die 6 Monate Probezeit abwarten aber auch sonst wird es ggf. dauern, wegen der Bearbeitungszeit.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #8 - 23.11.2023 um 15:37:55
 
Hekatonchejr schrieb am 23.11.2023 um 11:21:56:
Ich danke Ihnen vielmals! Ja, ich spreche Deutsch wie meine Muttersprache und habe die Sprache dank meiner Ausbildung (Bachelor) in Deutschland noch viel mehr verbessert. Ich habe auch keine Vorstrafen.
Das heißt, sobald ich hier eine Stelle als Sozialarbeiter finde, kann ich ohne Wartezeit die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen, oder?


Ja.

Frag mal bei einer Migrationsberatung in Deinem Kreis, wie lange die Wartezeiten bei Deiner Einbürgerungsbehörde sind. Bei keiner Behörde geht es schnell – aber bei einigen dauert es lange, bei anderen sehr lange.
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