roseforest schrieb am 15.12.2023 um 17:50:51:Im übrigen steht im Visa Handbuch des auswärtigen amts (Google)
"In Fällen der Einreise zur Eheschließung mit deutschen Staatsangehörigen entsteht nach der Eheschließung eine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung und im Zweifel ein gesetzlicher Anspruch nach
SGB II und XII, so dass die Verpflichtungserklärung im Allgemeinen nur für die Dauer des Visums, nicht aber für den anschließenden Daueraufenthalt benötigt wird. Dies ist bei den Anforderungen an die Bonität des Verpflichtungsgebers zu berücksichtigen. "
Dazu käme das Argument wenn im Ausland geheiratet wird (hier evtl möglicj in DK mit Schengen Visum falls es erteilt wird ) auch keine
VE notwendig ist..
Das Thema kommt öfters auf - gerade Hamburg und Berlin scheinen hier ihre "spezielle" Meinung dazu zu haben ... Vielleicht kann aber jemand meine Argumentation entkräften oder vllt sieht jemand ja eine Möglichkeit dagegen vorzugehen ?
Andererseits dass mehrere hier wohl tatsächlich eine "gemeinsame "
VE abgeben können wird wohl dazu führen dass niemand ernsthaft dagegen versucht vorzugehen weil es wohl schneller zum Ziel führt einfach 2 Leute zu finden dafür... Denn nach der Hochzeit ist die
VE sowieso nicht mehr relevant bzw "erlischt" .
Bei einem Visum für Studium oder Sprachkurs für ein Jahr z.b. kann ich die Anforderung ja nachvollziehen, aber dass man Visum zur Eheschließung quasi damit gleichsetzt ist mir nicht erklärlich.
Das klingt sehr interessant, das würde ich bei meiner nächsten Nachricht definitiv mit anbringen. Ich verstehe auch absolut nicht, dass man davon ausgeht der
LU müsse direkt zu 100% monatlich pfändbar sein. Sollten sich Kosten durch einen Overstay ergeben, könnten diese ja auch über einen längeren Zeitraum gepfändet werden. Und schließlich geht es hier um eine Art Vorabgarantie, bevor man sich überhaupt etwas zu Schulden kommen lassen hat und zusätzlich dürfte der Fall, dass die Eheschließung nicht geschlossen wird, recht selten sein. Werde hier mal bei nächster Gelegenheit nach Zahlen fragen.
Ich denke auch, dass man dann in der Familie entsprechend hilft. Hätte aber auch mit dem EK meines Vaters (Rente) nicht gereicht. Vor allem wird sich, so denke ich, niemand mit der
ABH anlegen wollen, insbesondere wenn es um ein Familienmitglied oder geliebte Person geht.