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Remonstrationsverfahren - Mangelnde Rückkehrbereitschaft sowie fehlender familiärer und finanzieller Verwurzelung (Gelesen: 924 mal)
Chris2701
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Remonstrationsverfahren - Mangelnde Rückkehrbereitschaft sowie fehlender familiärer und finanzieller Verwurzelung
17.11.2023 um 13:20:30
 
Hallo liebe Leute,

ich hätte einmal eine Frage an die Runde.
Die Eltern einer guten Freundin haben an der
Deutschen Botschaft Teheran ein Schengenbesuchsvisa
beantragt. Verpflichtungserklärung ist auch vorhanden. Tochter arbeitet als hochqualifizierte Akademikerin (Ingenieurin) und lebt bereits seit 10 Jahren in Deutschland und wird in Kürze auch eingebürgert.

Der Visaantrag wurde abgelehnt mit der Begründung mangelnde Rückkehrbereitschaft sowie fehlende familiäre und finanzielle Verwurzelung. Die Eltern waren innerhalb der letzten 10 Jahre bereits mehrmals in den Schengenstaaten mit einem Visum. Alle ausgestellt durch die Botschaft in Teheran. Die Unterlagen sollte die Botschaft auch haben. Haben niemals die 90/180 Regelung verletzt. Dazu kommt das die Eltern zumindestens ein Elternteil auch bereits im Besitz eines U.S Visitor Visas war vor ca. 10–11 Jahren als die Tochter noch in den USA studiert hat. Die gesamte Visahistorie sollte meines Erachtens hier als positiv bewertet werden.

Leider haben die Eltern keine familiären Verwurzelungen mehr zu ihren Kindern im Iran da diese alle im Ausland leben (Deutschland, Ungarn und Großbritannien). Die Eltern haben natürlich Verwandte wie Schwester oder Bruder, die im Iran leben. Ich denke aber das dies wohl nicht ausreicht. Die Eltern sind nicht vermögend aber bekommen eine Pension. Immobilien sind auch nicht vorhanden.
Ich muss mich allerdings fragen wie man der Botschaft nun im Rahmen des Remonstrationsverfahrens begründen möchte, dass die Eltern wie bereits in der Vergangenheit nur zu Besuch sind und hier in keinster Weise einen Daueraufenthalt beabsichtigen. Mir ist bewusst das die Auslandsvertretungen hier einen relativ großen Beurteilungsspielraum haben in puncto der Visaentscheidung und man auch hier keinen Anspruch auf Erteilung eines Visas hat aber heißt das eigentlich auch das ärmere Verwandte aus Drittstaaten die keine Angehörigen wie ihre Kinder bei sich haben und kein Immobilieneigentum besitzen nicht in der Lage sind ein Besuchsvisum zu erhalten. Darauf läuft es nämlich leider hinaus.

Mit dieser Vorgehensweise überlegen sich Fachkräfte aus Drittstaaten natürlich dreimal ob sie nach Deutschland kommen um dort zu arbeiten wenn ihre Eltern und Verwandte solchen Probleme bei der Visavergabe ausgesetzt sind.

Hat man hier eine Chance im remonstrationsverfahren und wie?

Gruß
Chris







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« Zuletzt geändert: 17.11.2023 um 13:31:43 von Chris2701 »  
 
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 17.11.2023 um 14:31:13
 
Chris2701 schrieb am 17.11.2023 um 13:20:30:
Die Eltern waren innerhalb der letzten 10 Jahre bereits mehrmals in den Schengenstaaten mit einem Visum. Alle ausgestellt durch die Botschaft in Teheran.

Ausgestellt durch die deutsche Botschaft in Teheran?

Die Eltern könnten bei der Remonstration wie Du hier argumentieren: Öfters hier gewesen, niemals ein overstay, immer rechtzeitig ausgereist, Brüder und Schwestern im Iran. Wenn vorhanden, die konkreten Daten der letzten Ein- und Ausreisen / Visagültigkeiten mit reinschreiben.
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Antwort #2 - 17.11.2023 um 14:56:35
 
Wenn die Antragsteller in den letzten drei Jahren NICHT gereist sind, was aufgrund der Pandemie ja oft eine Lücke in der Reise- bzw. Visahistorie darstellt, muss man davon ausgehen, dass die AV die Historie NICHT kennt.

Einerseits werden Visumvorgänge nach Ablauf der gesetzlichen Frist elektronisch aus dem System gelöscht und die Papiere vernichtet, andererseits wird im VIsumantrag ja auch nur nach den letzten drei Jahren gefragt - und entsprechend nichts eingetragen.

Andererseits dürfen sich die Verhältnisse im Land auch nicht grundlegend geändert haben. Ist zum Beispiel - ich übertreibe bewusst - in einem Land gerade ein Militärputsch, eine Naturkatastrophe oder Ähnliches passiert und Tausende versuchen, das Land irgendwie zu verlassen, dann ist eine Reisehistorie der letzten zehn Jahre entsprechend weniger stark als Argument.


Daher: Versuch macht kluch.
Nur durch eine Remonstration wirst Du erfahren, ob sich die Entscheidung ändert.
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Antwort #3 - 17.11.2023 um 15:23:44
 
Es ist auch möglich, dass die beiden ihre Reisen im Remonstrationsverfahren auftrennen: Einer reist im Dezember, eine im Januar. Das erhöht die Glaubwürdigkeit einer Rückkehrbereitschaft.
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Antwort #4 - 17.11.2023 um 16:32:14
 
Es kann auch einfach ein neuer Antrag gestellt werden mit neuen Argumenten / Hinweisen / Belegen .
Das würde schneller gehen als das Remonstrationsverfahren.
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