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Orientierung benötigt (Gelesen: 840 mal)
Carlos Delgado
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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02.11.2023 um 11:09:44
 
Liebes Forum,
ich bin seit über 8 Jahren mit einer Indonesierin zusammen, damals war sie bereits im 4 Monat schwanger. Ich habe damals für ein paar Monate dort gearbeitet und verbringe meines jahreurlaub immer dort.

Vor COVID hatten wir alle Dokumente zusammen, damit ich dort heiraten kann, aber dann durfte für 2 jahre niemanden einreisen.

Nun haben wir entschieden, dass Frau und Kind hierher kommen und wir hier heiraten. Das Kind ist uns das allerwichtigste.

Ich wohne hier derzeit in Untermiete, damit ich es leichter habe, Unterhalt nach Indonesien zu schicken.

Mir ist klar, dass ich für eine Einladung zum Hochzeitsvisum eine eigene Wohnung verweisen muss. Mich nerven nur die Kosten ( hier im Münchner Umland). Denn wer weiss, wann das VISUM bewilligt wird.
Ich besitze allerdings ein Haus in Frankreich, was meine Eltern bewohnen. Wäre das eine Option?

Würdet Ihr mir raten einen Anwalt für Ausländerrecht zu konsultieren, um die gröbsten Fragen zu klären?
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #1 - 02.11.2023 um 13:29:09
 
Deine Darstellung ist bereits im ersten Satz an einer entscheidenden Stelle nicht eindeutig.
Verstehe ich richtig, dass das Kind nicht Deines ist, Du also weder der biologische noch der rechtliche Vater bist?

Falls ja: Gibt es einen rechtlichen Vater?
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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lottchen
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Antwort #2 - 02.11.2023 um 14:24:43
 
Das war auch mein erstes Fragezeichen im Kopf: Steht ein Vater auf der Geburtsurkunde des Kindes? Würdest Du der rechtliche Vater des Kindes sein wollen?
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Carlos Delgado
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 02.11.2023 um 14:29:15
 
Danke für die Rückfragen,

Ich bin nicht der biologische Vater aber ich stehe im Geburtsdokument als Vater angegeben, das Kind trägt
bereits meinen Nachnamen. Das ist mein ausdrücklicher Wunsch.
Das Kind kennt nur mich als Vater. Und ja, ich will der rechtliche
Vater sein
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Puncherfaust
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #4 - 02.11.2023 um 14:29:30
 
Also die Unterkunft muss schon die eures gewöhnlichen Aufenthalts sein. Es bringt nichts, wenn in Frankreich ein Haus zur Verfügung steht, wenn ihr tatsächlich doch in einer Wohnung in Deutschland lebt. So könnt ihr euch ja nicht hier anmelden.

Ihr könntet stattdessen natürlich nach Frankreich ziehen. Dann müsst ihr das ganze aber auch über die französischen Behörden laufen lassen. Dort würde dann aber auch das Freizügigkeitsrecht greifen.

Um hier eine richtige Orientierung zu bieten sind aber weitere Infos erforderlich. Wie genau ist die Beziehung zwischen dir, der Frau und dem Kind? Ist es für euch vorstellbar auch in Frankreich zu leben?

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Carlos Delgado
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #5 - 02.11.2023 um 14:36:30
 
Wir wollen hier in Dtl. heiraten und zusammen leben und natürlich wollen wir in Dtl. leben. Schliesslich arbeite ich in Dtl.
Also ist Frankreich als mögliche Lösung passé.


Das Kind betrachte ich als mein Eigenes. Ein Leben ohne das Kind ist für mich undenkbar.

Die Wohnungssuche gestaltet sich im Münchner Umland nicht einfach, deswegen würde ich gerne den Prozess vorher verstehen und einschätzen, bevor ich eine grosse Wohnung anmiete die dann evtl lange ungenutzt bleibt.
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Puncherfaust
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #6 - 02.11.2023 um 14:45:18
 
Ich nehme an, dass es nicht möglich ist, dass die in deine aktuelle Wohnung mit einziehen, richtig?

Da du deutsch bist ist das Wohnraumerfordernis ja egal, ihr müsst aber irgendwo gemeldet sein. Gibt es in München WG-Angebote für junge Familien? Du könntest evtl. auch mit der ABH vereinbaren, dass du passend die neue teurere/größere Wohnung nimmst. Natürlich mit der Folge verbunden, dass das Visumsverfahren dann ggf. entsprechend länger dauert. Das solltest du der ABH dann rechtzeitig mitteilen.

Hast du sonst in München schon mal Ehrenamtliche oder die ABH selber gefragt? Kann mir schwer vorstellen, dass du der erste bist der in München ein solches Problem hat. Da gibt es doch bestimmt Erfahrungsberichte mit pragmatischen Lösungsansätzen.
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Antwort #7 - 02.11.2023 um 14:54:44
 
Tatsächlich wäre es möglich, dass ich die gesamte Wohnung untervermietet bekomme. Die Frage ist, ob die ABH einen Untermietvertrag akzeptiert. Wäre dem so, wären die meisten Probleme gelöst
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Puncherfaust
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #8 - 02.11.2023 um 15:22:58
 
Entscheidend ist dass du deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast und hier dann die eheliche Lebensgemeinschaft geführt wird. Das geht auch mit einem Untermietverhältnis. Dürfte keine Probleme geben.
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lottchen
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Antwort #9 - 02.11.2023 um 16:00:44
 
Carlos Delgado schrieb am 02.11.2023 um 14:29:15:
Ich bin nicht der biologische Vater aber ich stehe im Geburtsdokument als Vater angegeben, das Kind trägt bereits meinen Nachnamen. 


Also haben wir einen deutschen Vater mit einem deutschen Kind und einer ausländischen Mutter? Dann musst Du für das Kind einen deutschen Paß beantragen und die Mutter beantragt ein Visum zur FZF zum deutschen Kind. Dann braucht sie nicht mal A1. Heiraten könnt ihr dann später wenn beide in D sind.
Ich sehe bei der Größe des Wohnraums auch so oder so (Heiratsvisum oder FZF zum deutschen Kind) kein Problem.   
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Carlos Delgado
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Antwort #10 - 02.11.2023 um 16:11:00
 
Da ist nur die Geburtsurkunde das Problem. Indonesien ist muslimisch und die stellen sich bei unehelichen Kindern etwas an.
Geburtsurkunden, soweit meine Verlobte, gibts nur wenn sie verheiratet ist. Hier muss ich zugeben, kann ich selbst kaum glauben, was ich da schreibe
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Antwort #11 - 02.11.2023 um 16:29:48
 
Wenn ich das hier so lese:
https://jakarta.diplo.de/id-de/service/geburtsanzeige-geburtsurkunde/2560224
musstet ihr ja allein schon dafür dass das Kind Deinen Nachnamen trägt bei der Botschaft oder einem Honorarkonsul vorstellig werden. Wart ihr da? Hast Du jemals versucht, das Kind als deutsches Kind eintragen zu lassen oder einen deutschen Paß zu beantragen?
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Carlos Delgado
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Antwort #12 - 02.11.2023 um 17:54:35
 
Das kannte ich noch nicht. Jede Menge Dokumente. *seufz*
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