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Touristenvisum und Arbeiten in DE (Gelesen: 2.001 mal)
Mamaschlumpfine
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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25.10.2023 um 17:03:19
 
Hallo zusammen,

ich habe gehört, dass Personen aus Drittstaaten, welche mit einem Touristenvisum nach Deutschland einreisen, eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, sofern sie einen Arbeitsplatz gefunden haben. Und zwar ohne nochmals ausreisen zu müssen.

Stimmt das und gilt das für alle Drittstaatler?

Der Hintergrund meiner Frage bezieht sich auf einen Bekannten (Indischer Pass), der derzeit ein Aufenthaltsrecht in Tschechien hat. Er verfügt nicht über einen dauerhaften EU Aufenthaltstitel. Er kann aber jederzeit nach Deutschland einreisen. Nun ist es so, dass er eine schriftliche Einstellungszusage als Lehrer an einer staatlichen Schule bekommen hat. Allerdings setzt man (die Landesregierung) ihm voraus, dass er vor Einreise nach Deutschland sich aufgrund der Einstellungszusage einen Aufenthaltstitel besorgen muss, und erst danach der Arbeitsvertrag gemacht werden kann.

In wie weit könnte er dieser Voraussetzung entgehen? Denn im Vergleich zu einem Tourist aus einem Drittstaat sollte er doch nicht schlechter gestellt sein? Er kann ja jederzeit auch ohne Touristenvisum nach Deutschland einreisen, sollte das nicht in seinem Vorteil sein?

Ich würde mich über kompetente Antworten sehr freuen.

Vielen lieben Dank im Voraus.
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Puncherfaust
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #1 - 25.10.2023 um 17:13:16
 
Das gilt für Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und den USA.
Das ist dann aber kein "Touristenvisum", die brauche nur einfach kein Visum für die Einreise.

Dein Bekannter müsste bei der deutschen Botschaft in Tschechien ein Visum beantragen.
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Mamaschlumpfine
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 25.10.2023 um 17:41:44
 
Danke für die schnelle Antwort. Hat sich in dieser Richtung denn seit vor kurzem tatsächlich rechtlich nichts geändert? Denn davon berichtete man in sozialen Medien, und zwar durch eine Person, die über Neuigkeiten im Ausländerrecht, insbesondere in Bezug auf türkische Nationalitäten, berichtet. Nun bin ich etwas irritiert und brauche bitte eine kurze Bestätigung.
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SimonB
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Antwort #3 - 25.10.2023 um 18:02:39
 
Mamaschlumpfine schrieb am 25.10.2023 um 17:41:44:
insbesondere in Bezug auf türkische Nationalitäten,

Für diesen Personenkreis gelten schon lange besondere Regelungen, die Assoziationsbeschlüsse der EU mit der Türkei.
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Aras
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Antwort #4 - 25.10.2023 um 21:14:13
 
Die Assoziatlonsratsbeschlüsse ermöglichen weder Visafreie Einreise für Türken noch ermöglichen diese die Beantragung von Aufenthaltserlaubnissen mit Schengenvisa.

Soweit ich weiß sind die einzigen Türken die visafrei einreisen können, welche mit Diplomaten-, Dienst- und Spezialpässen und  türkische LKW-Fahrer im Grenzverkehr. Das bedeutet aber nicht, dass diese eine grundsätzlich eine Aufenthaltserlaubnis ohne D-Visum erhalten können.

Aber vielleicht kann ja SimonB erklären, was er mit den Assoziationsbeschlüssen(sic!) meint.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Mamaschlumpfine
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Antwort #5 - 25.10.2023 um 21:48:08
 
Danke sehr. Es ist die Rede von einem Gesetz, welches ab dem 1. Dezember 2023 gelten soll. Es geht also nicht um die aktuell gültige Rechtslage, sondern um die zukünftige. Ist euch vielleicht diesbezüglich etwas zu Ohren gekommen?
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Puncherfaust
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #6 - 25.10.2023 um 23:56:19
 
Mamaschlumpfine schrieb am 25.10.2023 um 21:48:08:
Danke sehr. Es ist die Rede von einem Gesetz, welches ab dem 1. Dezember 2023 gelten soll. Es geht also nicht um die aktuell gültige Rechtslage, sondern um die zukünftige. Ist euch vielleicht diesbezüglich etwas zu Ohren gekommen?

Nein. Der Typ erzählt offensichtlich Unsinn.
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reinhard
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Antwort #7 - 26.10.2023 um 11:15:35
 
Mamaschlumpfine schrieb am 25.10.2023 um 21:48:08:
Danke sehr. Es ist die Rede von einem Gesetz, welches ab dem 1. Dezember 2023 gelten soll. Es geht also nicht um die aktuell gültige Rechtslage, sondern um die zukünftige. Ist euch vielleicht diesbezüglich etwas zu Ohren gekommen?


Es gibt zum 1. Dezember ein paar Änderungen, die durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz geregelt werden. Die Regelung "als Tourist einreisen, Arbeit finden..." ist völliger Blödsinn und in den »sozialen Netzwerken« zu Hause, nicht in einem seriösen Beratungsforum.

Insofern: Gut, dass Du hier nachfragst. Durch die Verbreitung von Falschmeldungen entsteht dann das Folgeproblem, dass wir ab Januar hier Anfragen haben werden von Touristen, die über eine Ablehnung der Ausländerbehörde empört sind, weil sie doch bei Instagram ein Bildchen gesehen haben, das etwas anderes aussagt.
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Mamaschlumpfine
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Antwort #8 - 26.10.2023 um 14:47:16
 
Ich möchte mich für die umfangreichen Antworten bedanken. Gut, dass es euch gibt 👍
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Mamaschlumpfine
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Antwort #9 - 26.10.2023 um 18:20:12
 
Es hat sich wohl geklärt. Kurz zusammen gefasst:

Es wird Erleichterungen für Fachkräfte geben, beispielsweise hinsichtlich des Mindestgehaltes für Fachkräfte.

Fachkräfte, die ohnehin eine Chance hätten, aus einem Drittland einzureisen und in Deutschland zu arbeiten, haben bald die Möglichkeit, nicht mehr wegen Arbeitsvisum ausreisen zu müssen, wenn sie sich ohnehin legal in Deutschland aufhalten (zum Beispiel mit einem Touristen Visum). Der AT kann von Deutschland aus  beantragt werden, wenn sie einen Arbeitsplatz gefunden haben und alle sonstigen Kriterien für Fachkräfte stimmen.

Das wurde in einem anderen Beitrag von diesem Herrn noch mal klargestellt.
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reinhard
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Antwort #10 - 26.10.2023 um 18:39:44
 
Ja, das Mindestgehalt wurde um ungefähr 6.000 Euro gesenkt. Dazu gibt es Ausnahmen und eine Engpassliste – die tatsächlichen Regelungen kann man einfach nachlesen:

www.make-it-in-germany.com

In SH ist es inzwischen üblich, nach der Prüfung der Unterlagen (Qualifikation) eine Vorabzustimmung zum Visum zu geben. Bei Drittstaatlern aus anderen EU-Mitgliedsstaaten reicht hier ein Visum nicht, es muss schon ein Aufenthaltstitel sein, aber nicht mehr nur die »Blue Card«.

Allerdings ist gewollt, die Arbeitswilligen freundliche zu behandeln.
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Antwort #11 - 26.10.2023 um 18:39:49
 
Mamaschlumpfine schrieb am 26.10.2023 um 18:20:12:
Fachkräfte, die ohnehin eine Chance hätten, aus einem Drittland einzureisen und in Deutschland zu arbeiten, haben bald die Möglichkeit, nicht mehr wegen Arbeitsvisum ausreisen zu müssen, wenn sie sich ohnehin legal in Deutschland aufhalten (zum Beispiel mit einem Touristen Visum).

Wo steht das?

Ich habe jetzt nur mal das hier gefunden. Da steht nichts davon drinnen:
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/aktuelles-neues-fachkraefteein...
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Mamaschlumpfine
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Antwort #12 - 26.10.2023 um 19:11:00
 
Nochmals Danke.

@lottchen: Finde leider auch nichts auf deutschsprachigen Seiten.
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Antwort #13 - 26.10.2023 um 20:00:03
 
Einzige was in die Richtung geht, ist dass Inhaber einer Blauen Karte eines anderen EU-Staates visumsfrei einreisen können und dann hier auch eine Blaue Karte erhalten können bei entsprechendem Arbeitsplatzangebot. Er muss die Blaue Karte im anderem EU-Land aber auch über eine Mindestdauer gehabt haben.

Vermutlich meint er aber die Änderung um § 5 Abs. 2 S. 2:
Dort ist nämlich geregelt, dass von der Nachholung des Visumsverfahrens abgesehen werden kann, wenn alle anderen Voraussetzungen für die AE vorliegen. Das gab es aber vorher auch schon und bezog sich nicht nur auf Fachkräfte speziell. Einzige Änderung wird da sein, dass auf das Visumsverfahren verzichtet werden MUSS, wenn die Nachholung aus besonderen Gründen unzumutbar ist. Was der Staat als unzumutbar erachtet und der Zuwanderer selber unterscheidet sich aber oft erheblich. Kosten, Zeit und Lust werden da keine Unzumutbarkeit begründen.
Das wird real wahrscheinlich die Wenigsten betreffen.

Also eine richtig spürbare Änderung wird das nicht sein. Das Visumsverfahren wird in den meisten Fällen dann nachgeholt werden müssen, ist zumindest meine Einschätzung.
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Mamaschlumpfine
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Antwort #14 - 27.10.2023 um 22:33:22
 
@Puncherfaust: danke für den sehr informativen Beitrag. Das wird es wohl sein.
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