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Zurückweisung bei Einreise (Gelesen: 1.993 mal)
Eins
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Beiträge: 293

Eins, Zimbabwe
Eins
Zimbabwe

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Zurückweisung bei Einreise
12.10.2023 um 18:47:58
 
Ein Paar aus dem europäischem nicht EU Ausland wollte an einem deutschen Flughafen einreisen; beide hatten ein gültiges Visum einer deutschen Botschaft im Pass.

Gebucht war nur der Hinflug, in Bar war praktisch nichts dabei.

Die Einreise wurde abgelehnt, beide Pässe eingezogen, beide leben nun im Transitbereich.
In 3-4 Tagen sollen sie zurückgeflogen werden durch einen Flug gebucht durch die Bundespolizei.

Beide haben Vermögen und könnten dies nachweisen (6stellige Kontostände und Immobilien im Heimatland). War nicht relevant für die Polizei.
Es war ebenfalls nicht möglich selbst einen Flug zu buchen anstatt 3-4 Tage nun warten zu müssen.

Über Beziehungen haben wir jederzeit die Möglichkeit in den Transitbereich zu gelangen bzw. etwas dorthin bringen zu lassen.

Die Polizei hat gesagt es wäre verboten Geld (zB für Essen, Getränke, Decke oder sowas) hinein zu bringen oder zu übergeben.

- warum darf man dort keine 200 € hinbringen für Verpflegung, während die Polizei nicht einmal Hilfestellung für Dusche, Decke, Verpflegung stellt? Wie lautet denn der Paragraph?

- warum dürfen die nicht selbst einen Flug organisieren um nicht so lang zu warten? Buchen, online einchecken, weg sind sie ohne Risiko für die BPolizei.

Das Recht der Polizei die Einreise zu entscheiden ist bekannt und nur Hinflug ohne Barmittel direkt parat sieht blöd aus. Es wurde aber nicht einmal näher bewertet oder untersucht - ziemlich sicher auch wg Sprachbarrieren.

Was ist bei so eteas die Konsequenz? Nennt sich das Zurückweisung und es gibt eine Einreisesperre für die nächsten Jahre?

Beiden waren bereits öfter hier mit positiver Historie ohne Straftaten oder sowas.
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Puncherfaust
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i4a rocks!


Beiträge: 382

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #1 - 12.10.2023 um 19:56:03
 
Welchen Grund hat die Polizei denn angegeben die Einreise zu verweigern?
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deerhunter
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #2 - 13.10.2023 um 13:29:06
 
Puncherfaust schrieb am 12.10.2023 um 19:56:03:
Welchen Grund hat die Polizei denn angegeben die Einreise zu verweigern?


Vermutlich "one way ticket" und kein Bargeld!
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 21.10.2023 um 23:30:19
 
Tatsächlich ist im geschilderten Sachverhalt einiges unplausibel.

Sechsstellige Vermögen, aber sind abhängig davon, dass ihnen 200 EUR zum Überleben gebracht werden? Keine Kreditkarten vorhanden?

Und natürlich kann man im Regelfall selbst einen (früheren) Rückflug buchen. Man muss ihn nur selbst bezahlen können.

Und selbstverständlich darf man Personen, die sich aufgrund einer verweigerten Einreise im Transitbereich aufhalten, grundsätzlich mit z.B. Geld unterstützen.
Nur darf dafür nicht jeder Hans und Franz den Transitbereich betreten.

Und Sprachbarrieren sind i.d.R. gerade kein Problem, da notfalls auf Dolmetscher, mindestens aber auf Sprachmittler zurückgegriffen wird. Insbesondere dann, wenn in der sogenanntem 2. Linie eingehende Einreisebefragungen mit im Raume stehenden Konsequenzen anliegen.

Hinsichtlich der Frage der Konsequenzen kann man im Übrigen nur eine sinnvolle Bewertung vornehmen, wenn der Zurückweisungsgrund bekannt ist.
Falls man aber eine Einreisesperre erhält, wird einem dies in eigener Sprache schriftlich mitgeteilt, Ebenso, wie den Personen der Grund der Einreiseverweigerung schriftlich in eigener Sprache mitgeteilt worden ist.

Die Infos, die hier gegeben wurden, sind nicht vollständig oder nicht der Realität entsprechend, scheint mir.

(PS: Der Grund "Mittellosigkeit" ist im Übrigen schon noch etwas komplexer, als dass es nur von Bargeld oder bereits gebuchtem Rückflugticket abhinge. Ein wirklicher Polizist weiß das.)
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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