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Reisen ohne Nationalpass (Gelesen: 2.416 mal)
Tesfaye
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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29.09.2023 um 11:00:43
 
Hallo, mein Freund ist Äthiopier und hat momentan eine Fiktionsbescheinung.

Vorher hatte er einen Aufenthalt von 19b (vorher 18a), der Ende August ausgelaufen ist, da an diesem Datum auch sein Nationalpass ausgelaufen ist.

Eigentlich hätte er jetzt eine Niederlassungserlaubnis bekommen sollen. Der neue Nationalpass ist seit 3 Monaten bestellt, kommt aber einfach nicht. In Äthiopien kann man das über eine App machen und sollte 3 Wochen dauern.

Im April hat seine Frau (Äthiopierin in Äthiopien) ein Visa bei der deutschen Botschaft in Addis Abbeba für Famliennachzug gestellt, auch das ist noch nicht beantwortet. Jetzt ist die Frau schwanger und Anfang November ist der Geburtstermin.

Im Moment sieht es nicht so aus, als ob die Frau noch rechtzeitig das Visa für den Familiennachzug bekommt. Und mein Freund kann wegen des Nationalpasses, der noch nicht da ist auch nicht reisen. Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, die Probleme liegen bei der äthiopischen Regierung und im Moment dauert es einfach länger.

Wie kann mein Freund nun zur Geburt zu seiner Frau fliegen? Welche Möglichkeiten gibt es? Er hat auch schon bei der äthiopischen Botschaft in Deutschland nachgefragt. Die sagen, nachdem der Pass bereits beantragt ist können sie nichts machen, er muss warten.

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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 29.09.2023 um 12:34:10
 
Das Problem ist, dass es hier ausschließlich um äthiopische Behörden geht. Die deutschen Behörden erwarten von den Betroffenen, sich rechtzeitig um alles zu kümmern, den Pass rechtzeitig vorzulegen. Wenn die Äthiopier das nicht machen, bekommen sie eine Fiktionsbescheinigung, und alle anderen Verfahren machen Pause.

Wer zu spät startet, sollte das wissen.
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Tesfaye
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #2 - 29.09.2023 um 12:42:17
 
Wie ist das mit dem Familiennachzug. Wird der normal von der deutschen Botschaft in Addis Abeba weiterbearbeitet oder ist da auch Stopp wegen der Fiktionsbescheinigung.

Plus wenn der Pass kommt, kann die Ausländerbehörde relativ schnell ein Dokument aushändigen mit dem man reisen kann?

Der Pass wurde eigentlich rechtzeitig beantragt, es gab aber im August größere Unruhen in Äthiopien, wir denken deswegen ist vielleicht der Pass noch nicht da.

Also sieht ihr niemand eine Möglichkeit, wie mein Freund nach Äthiopien zur Geburt reisen könnte, solange der neue Pass noch nicht da ist?
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Antwort #3 - 29.09.2023 um 12:58:47
 
Tesfaye schrieb am 29.09.2023 um 12:42:17:
Plus wenn der Pass kommt, kann die Ausländerbehörde relativ schnell ein Dokument aushändigen mit dem man reisen kann?

Hängt natürlich von der entsprechenden ABH ab, wie lange genau etwas dauert, im Grunde müsste aber nur eine neue Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden, aus der dann hervorgeht, dass sie in Verbindung mit dem neuen Reisepass ausgestellt wurde. Damit könnte er nach einer Ausreise wieder einreisen.
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Tesfaye
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Antwort #4 - 29.09.2023 um 13:01:38
 
vielen Dank. Das ist doch eine sehr positive Nachricht. Die ABH wird das machen. Also gibt es Hoffnung, wenn der Pass in den nächsten 3 - 4 Wochen kommt.
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Tesfaye
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Antwort #5 - 30.09.2023 um 21:19:48
 
Wir haben jetzt in den Nachrichten gefunden, dass es in Äthiopien massive Probleme mit der Passerneuerung gibt. Die haben Rückstau auf fast ein Jahr und der neue Pass kann bis zu einem Jahr dauern. Daher jetzt die andere Frage, geht die Bearbeitung für das Visa zum Familiennachzug normal weiter oder ist das mit der Fiktionsbescheinigung jetzt auch erst einmal ausgesetzt?
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Antwort #6 - 30.09.2023 um 22:14:38
 
Tesfaye schrieb am 30.09.2023 um 21:19:48:
Daher jetzt die andere Frage, geht die Bearbeitung für das Visa zum Familiennachzug normal weiter oder ist das mit der Fiktionsbescheinigung jetzt auch erst einmal ausgesetzt?

Diese Frage musst Du Deiner ABH stellen.

Wenn der Antrag gestellt ist und alle Dokumente in Ordnung sind (also nicht etwa noch eine Urkundenprüfung aussteht), ist der zeitraubendste Teil i.d.R. der Versand nach Deutschland zur ABH, deren Aktenstapel und dann die Bearbeitung der ABH.

Sobald die ABH zugestimmt hat (und nochmal: und immer noch alle Dokumente in Ordnung sind), sollte dann alles innerhalb überschaubarer Zeit abgewickelt werden können: Entscheidung der AV, Benachrichtigung, Passabholung.

Die AV sollte mit Inlandssachverhalten (hier: die FB) nichts zu tun haben und davon auch keine Antragsbearbeitung abhängig machen.
Das ist Sache der ABH.
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Antwort #7 - 11.10.2023 um 20:37:15
 
Ok, aber wie ist das dann mit dem Kind. Alle Papiere passen, was fehlt ist ein Sprachtext den sie schon mehrfach nicht bestanden hat.
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Antwort #8 - 11.10.2023 um 21:49:28
 
Wenn Vater seit 8 Jahren in Deutschland lebt und eine Niederlassungserlaubnis besitzt, dann könnte das Kind durch Geburt in Deutschland deutsch werden. Dann wäre der Sprachtest nicht notwendig.

Wenn nicht dann müsste die Mutter A1 nachweisen. Dafür hätte sie aber genug Zeit gehabt.
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Antwort #9 - 11.10.2023 um 21:57:24
 
Ach, der fehlt auch noch?!

Man kann keine Wunder erwarten.
Und manchmal läuft halt alles schief, dann gehen eben wünschenswerte Dinge nicht.

Teil 1
Der Ehemann hat nach den hier bekannten Informationen kein Problem mit seinem Aufenthalt außer fehlendem Nationalpass.

Bedeutet: Er kann im Bundesgebiet leben und arbeiten.
Aber nicht reisen - und das liegt nicht in der Hand deutscher Behörden.

Denn sogar, wenn jemand über die Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer - für den hier keine Voraussetzungen erkennbar sind - nachdenken wollte: Der könnte nicht so ausgestellt werden, dass er in Äthiopien gültig ist. Ist also sinnlos.

Teil 2
Die Ehefrau benötigt für eine FZF alle Erteilungsvoraussetzungen. Dazu gehören auch Grundkenntnisse Deutsch. Wenn die nicht vorliegen, ist eine FZF absolut kein Selbstläufer mehr.
Gültige AE oder FB hin oder her. Schnell geht das ganz sicher nicht.

Teil 3
Das Kind sollte natürlich im Idealfall ab Geburt seine beiden Eltern um sich haben.
Aber die Voraussetzungen dafür - die Reisemöglichkeit der Mutter oder des Vaters - müssen halt zuallererst die beiden Eltern schaffen.

Keine Behörde der Welt wird da gegen Recht und Gesetz irgendwelche Dinge veranlassen.
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Antwort #10 - 11.10.2023 um 22:03:05
 
Aras schrieb am 11.10.2023 um 21:49:28:
Wenn Vater seit 8 Jahren in Deutschland lebt und eine Niederlassungserlaubnis besitzt, dann könnte das Kind durch Geburt in Deutschland deutsch werden. Dann wäre der Sprachtest nicht notwendig.

Wenn nicht dann müsste die Mutter A1 nachweisen. Dafür hätte sie aber genug Zeit gehabt.

Ach, komm - was soll das jetzt?

Siehst Du aus den vorherigen Beiträgen Grund für irgendeine Hoffnung gesehen, dass die Mutter rechtzeitig ein Visum bekommen kann?

Du weißt ebenso gut wie ich, dass es keine Visa dafür gibt, dass die werdende Mutter im Bundesgebiet entbinden kann und allein durch diesen Geburtsort das Kind die deutsche StAng erwirbt.

Steht so klar und eindeutig in der AVwV im AufenthG.
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