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Vom Sprachkurs zur Ausbildung (Gelesen: 859 mal)
Stefan999
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Vom Sprachkurs zur Ausbildung
28.09.2023 um 16:43:24
 
Mein Stiefsohn ist philippinischer Staatsbürger. Er ist mit einem Sprachkursvisum in Deutschland und hat den Kurs jetzt abgeschlossen, B2 bestanden. Nun möchte er eine Ausbildung als Pflegefachmann anfangen. Er hat sich beworbe und sol nun im Ramen des Bewerbungsverfahrens ein zweiwöchiges Praktikum absolvieren.

Derzeit hat er noch sein Einreisevisum und eine Fiktionsbescheinigung, die bis Januar gültig ist. Was müsste er jetzt ausländerrechtlich tun?
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Yannic
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Beiträge: 15

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 15.11.2023 um 06:24:45
 
ist doch einfach, Ausbildungsvertrag abschließen und ab zum Ausländeramt, die vergibt dann eine Aufenthaltserlaubnis auf Basis der Berufsausbildung.
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Aras
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Berufsrevolutionär


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Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 15.11.2023 um 13:39:15
 
Das Problemist das zweiwöchige Praktikum, dass ggf. wegen der fehlenden Arbeitserlaubnis nicht angetreten werden darf...
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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