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Einbürgerung bei besonderem öffentlichem Interesse (Gelesen: 620 mal)
vtrmk
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i4a rocks!


Beiträge: 32

Marburg, Hessen, Germany
Marburg
Hessen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Brasilien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung bei besonderem öffentlichem Interesse
27.09.2023 um 18:54:24
 
Guten Abend,

ich möchte demnächst einen Antrag auf Einbürgerung stellen und würde gerne prüfen, ob in meinem Fall das Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses besteht. Vorab ein paar Infos zu mir:

  • Ich bin im Februar 2018 nach DE eingereist;
  • Anschließend wurde mir ein Aufenthaltstitel nach §16 b zwecks Studienvorbereitung erteilt;
  • zwischen März 2018 und Januar 2019 habe ich ein Studienkolleg besucht; ab April 2019 war ich zwecks Bachelorstudium an einer Hochschule eingeschrieben (Aufenthaltstitel nach §16 b);
  • mein Studium habe ich im April 2023 erfolgreich abgeschlossen; seitdem bin ich als Ingenieur in der hessischen Straßenbauverwaltung (Hessen Mobil) unbefristet angestellt - hierfür wurde mir ein Aufenthaltstitel nach § 18 b Abs. 2 erteilt (Blaue Karte EU); während meines Studiums war ich ebenso dort als Werkstudent tätig.
  • Ich bin brasilianischer Staatsbürger, nicht vorbestraft, besitze ein C1-Sprachdiplom und habe den Einbürgerungstest bestanden.


Aus den bekannten Voraussetzungen nach StAG §10 erfülle ich zum jetzigen Zeitpunkt rechtlich gesehen alle bis auf die erforderliche Aufenthaltsdauer (bisher seit 5 Jahre und 7 Monate in DE wohnhaft; Stand September 2023). Allerdings wird in den Anwendungshinweisen des BMI zum Staatsangehörigkeitsgesetz unter Punkt 8.1.3.5 besagt, dass eine Verkürzung der erforderlichen Aufenthaltsdauer bei Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses möglich ist, etwa bei einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst (die im Fall einer Einbürgerung erhalten werden kann).

Nun komme ich zu meiner Frage: wie lässt sich diese Gesetzgebung in der Praxis anwenden? Wie könnte man ein öffentliches Interesse der EBH denn begründen? Nach eigener Interpretation lässt sich durch meine Einbürgerung meine Tätigkeit im öffentlichen Dienst erhalten, da hierdurch mir mehrere Möglichkeit zur Weiterentwicklung zur Verfügung stünden - beispielsweise durch die Möglichkeit, einer Beamtenlaufbahn nachzugehen.

Vorab vielen Dank für jegliche Rückmeldung  Smiley
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Puncherfaust
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i4a rocks!


Beiträge: 228

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung bei besonderem öffentlichem Interesse
Antwort #1 - 27.09.2023 um 20:00:36
 
Ich tendiere zu nein.

Die Anwendungshinweise konkretisieren in 8.1.3.5 ja noch, dass das Öffentliche Interesse von einer obersten Behörde des Bundes oder eines Landes zu bestätigen und im Einzelnen zu begründen ist. Für eine "normale" Stelle im Öffentlichen Dienst wirst du das wohl eher nicht bekommen.

Das Öffentliche Interesse i.S.d. StAG ist halt schon wirklich auf Öffentlichkeitswirksam getrimmt. Hat schon einen Grund warum da Sportler auch so prominent genannt werden, da geht es dann um Nationalspieler, o.ä.


ABER:
Du besitzt C1 und bist im Februar 2024 seit 6 Jahren hier. Anträge brauchen sowieso ewig bis die entschieden sind. Kannst jetzt einen Antrag stellen nach § 10, der wird dann wegen besonderer Integrationsleistungen auf 6 Jahre verkürzt.
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