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Einbürgerung ohne eigene Beschäftigung möglich? (Gelesen: 900 mal)
kalysalla
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Griechisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung ohne eigene Beschäftigung möglich?
24.09.2023 um 23:38:03
 
Ich bin seit einiger Zeit arbeitslos, betrage jedoch keine Sozialleistungen. Ich lebe bei meinen Eltern, die alles finanzieren. Ist die Einbürgerung ohne eigenes Einkommen trotzdem möglich?
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deerhunter
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i4a rocks!


Beiträge: 2.218

Brisbane, Australia
Brisbane
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 25.09.2023 um 07:37:42
 
Normal nicht, denn der LU muss perspektivisch gesichert sein und deine Eltern können ja jederzeit die Finanzierung kappen. Deshalb wird i.d.R. ein Job außerhalb der Probezeit erwartet
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Onur81
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i4a rocks!


Beiträge: 89

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
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Antwort #2 - 26.09.2023 um 10:01:12
 
deerhunter schrieb am 25.09.2023 um 07:37:42:
Deshalb wird i.d.R. ein Job außerhalb der Probezeit erwartet

Schockiert/Erstaunt Was heißt i.d.R. hier? Ich wechsle Anfang Oktober meinen Job und ich habe ein seit 8 Monaten laufenden Staatsbürgerschaftsverfahren. Wird es dann für die nächsten 6 Monate ausgesetzt?
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SimonB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 26.09.2023 um 10:54:50
 
Onur81 schrieb am 26.09.2023 um 10:01:12:
Was heißt i.d.R. hier? 

In der Regel, also gibt es auch Ausnahmen.
Nach deinen Beiträgen hier bist du weder arbeitslos noch wirst du von Dritten unterhalten und idR würde nach deinem  Umzug wegen Jobwechsel die Bearbeitung deines  Einbürgerungsantrages auch nicht ausgesetzt.
Der Antrag würde idR "mit umziehen", d.h. zur zuständigen EBH im neuen Ort weitergeleitet werden und von dort weiter bearbeitet werden.
idR meldet man sich bei der neuen zuständigen Meldebehörde an und mit dieser Bescheinigung auch bei der neuen ABH.

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Onur81
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i4a rocks!


Beiträge: 89

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
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Antwort #4 - 26.09.2023 um 12:32:21
 
SimonB schrieb am 26.09.2023 um 10:54:50:
Nach deinen Beiträgen hier bist du weder arbeitslos noch wirst du von Dritten unterhalten und idR würde nach deinem  Umzug wegen Jobwechsel die Bearbeitung deines  Einbürgerungsantrages auch nicht ausgesetzt.
Der Antrag würde idR "mit umziehen", d.h. zur zuständigen EBH im neuen Ort weitergeleitet werden und von dort weiter bearbeitet werden.
idR meldet man sich bei der neuen zuständigen Meldebehörde an und mit dieser Bescheinigung auch bei der neuen ABH.


Dankeschön. Seit Monaten lese ich die katastrophale Situation bei der Berliner Einbürgerungsbehörden. Nach viel Überlegung habe ich die Entscheidung getroffen, mein Hauptwohnsitz bis zum Ende des Staatsbürgerschaftsverfahrens in Hamburg zu behalten. Ich werde pendeln.
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SimonB
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Beiträge: 587

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 26.09.2023 um 18:24:14
 
ÄrgerlichOnur81 schrieb am 26.09.2023 um 12:32:21:
Ich werde pendeln.

Ja, das ist natürlich keine schlechte Option.
Die war hier auch schon mal vorgeschlagen, oder?

Auf der Service-Portalseite Berlin hat man  die frühere Angabe von mehr als 1Jahr Bearbeitungszeit rausgenommen. Ich verfolge das nicht so häufig, aber jetzt durch die geplante Umstrukturierung zum LEA wird wahrscheinlich nichts effizienter, sondern eher --- Ärgerlich
Wir zerwalten uns mehr und mehr. Leider.

Viel Glück auf jeden Fall im neuen Job!
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