mikme1984 schrieb am 10.09.2023 um 19:03:20:hab ich schon, finde leider nur allgemeine Informationen!
Grundsätzlich erforderlich sind:
Ein vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterfertigtes Antragsformular
Passfoto gemäß den ICAO-Kriterien (Farbe, 35x45 mm)
Reisepass (mindesten 2 freie Seiten, nicht älter als 10 Jahre, Gültigkeit mindestens drei Monate über die Dauer des beantragten Visums hinaus)
Abnahme biometrischer Daten in Form der Fingerabdrücke, sofern im Zuge einer Entscheidung zu einem Schengen-Visum innerhalb der letzten 59 Monate noch nicht erfasst (zehn Fingerabdrücke, bei flach aufgelegten Fingern aufgenommen und digital erfasst)
Kopie des Datenblatts des Reisepasses (jene Seite, auf der sich das Lichtbild befindet)
Kopien vorheriger Schengen-Visa
Nachweis des Transportmittels (Reservierung ODER Buchung; die Vorlage eines bezahlten Tickets ist nicht erforderlich)
Für Reisen mit dem Auto: Führerschein, grüne Versicherungskarte, Zulassungsschein
Reise-, Kranken- und Unfallversicherung (Deckungssumme mindestens € 30.000, inklusive Rückholung aus gesundheitlichen Gründen) gültig für den Schengen-Raum. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind Familienangehörige von EWR-Bürgern sowie Schweizer Bürgern, die ihr Recht auf Freizügigkeit in Anspruch nehmen
Für Besuchsreisen kann ein formloses Einladungsschreiben vorgelegt werden.
Falls der Antragsteller keinen Nachweis ausreichender eigener Mittel erbringen kann: achtstellige ID-Nummer der Elektronischen Verpflichtungserklärung (der Einlader kann bei der für seinen Wohnsitz örtlich zuständigen Landespolizeidirektion eine elektronische Verpflichtungserklärung abgeben)
Beglaubigte Vollmachtserklärung der Eltern für minderjährige Kinder, die ohne Begleitung der Eltern reisen
Nachweise zur wirtschaftlichen, familiären und sozialen Verwurzelung des Antragstellers im Heimatland (z.B.: Immobilienbesitz im Herkunftsland, aufrechtes Arbeitsverhältnis, Studienbestätigung, Pensionsbezugsberechtigung, Nachweise zu familiären Bindungen)
https://www.bmeia.gv.at/reise-services/einreise-und-aufenthalt-in-oesterreich/vi...Deine Ehefrau? Ein Schengenvisum? In Deutschland könnte man von der Umgehung eines FZV ausgehen und ein Schengenvisum genau prüfen!