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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Schengen Visum beantragen
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Beitrag begonnen von mikme1984 am 10.09.2023 um 18:38:43

Titel: Schengen Visum beantragen
Beitrag von mikme1984 am 10.09.2023 um 18:38:43
Hallo,

meine Ehefrau (Kenia) möchte ein Schengen Besuchervisum typ C beantragen! Welche Dokumente müssen vorgelegt werden. Benötigt man einen Nachweis über finanzielle Mittel?

Besten dank im voraus
Michael

Titel: Re: Schengen Visum beantragen
Beitrag von uwe1122 am 10.09.2023 um 18:46:40

mikme1984 schrieb am 10.09.2023 um 18:38:43:
meine Ehefrau (Kenia) möchte ein Schengen Besuchervisum typ C beantragen!


Schau mal da rein :https://nairobi.diplo.de/ke-en/service/visa-entry/schengen-visa/1671552

Titel: Re: Schengen Visum beantragen
Beitrag von mikme1984 am 10.09.2023 um 18:49:52
Dankeschön,

das Visum wäre für Österreich!
oder gelten da die gleichen Bestimmungen!?

Titel: Re: Schengen Visum beantragen
Beitrag von uwe1122 am 10.09.2023 um 18:59:22

mikme1984 schrieb am 10.09.2023 um 18:49:52:
Dankeschön,

das Visum wäre für Österreich!
oder gelten da die gleichen Bestimmungen!?


Das weis ich nicht, schau einfach mal auf der HP  für die österreichische AV in Kenia rein


Titel: Re: Schengen Visum beantragen
Beitrag von mikme1984 am 10.09.2023 um 19:03:20
hab ich schon, finde leider nur allgemeine Informationen!

Titel: Re: Schengen Visum beantragen
Beitrag von deerhunter am 10.09.2023 um 20:16:03

mikme1984 schrieb am 10.09.2023 um 19:03:20:
hab ich schon, finde leider nur allgemeine Informationen!



Grundsätzlich erforderlich sind:

    Ein vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterfertigtes Antragsformular
    Passfoto gemäß den ICAO-Kriterien (Farbe, 35x45 mm)
    Reisepass (mindesten 2 freie Seiten, nicht älter als 10 Jahre, Gültigkeit mindestens drei Monate über die Dauer des beantragten Visums hinaus)
    Abnahme biometrischer Daten in Form der Fingerabdrücke, sofern im Zuge einer Entscheidung zu einem Schengen-Visum innerhalb der letzten 59 Monate noch nicht erfasst (zehn Fingerabdrücke, bei flach aufgelegten Fingern aufgenommen und digital erfasst)
    Kopie des Datenblatts des Reisepasses (jene Seite, auf der sich das Lichtbild befindet)
    Kopien vorheriger Schengen-Visa
    Nachweis des Transportmittels (Reservierung ODER Buchung; die Vorlage eines bezahlten Tickets ist nicht erforderlich)
    Für Reisen mit dem Auto: Führerschein, grüne Versicherungskarte, Zulassungsschein
    Reise-, Kranken- und Unfallversicherung (Deckungssumme mindestens € 30.000, inklusive Rückholung aus gesundheitlichen Gründen) gültig für den Schengen-Raum. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind Familienangehörige von EWR-Bürgern sowie Schweizer Bürgern, die ihr Recht auf Freizügigkeit in Anspruch nehmen
    Für Besuchsreisen kann ein formloses Einladungsschreiben vorgelegt werden.
    Falls der Antragsteller keinen Nachweis ausreichender eigener Mittel erbringen kann: achtstellige ID-Nummer der Elektronischen Verpflichtungserklärung (der Einlader kann bei der für seinen Wohnsitz örtlich zuständigen Landespolizeidirektion eine elektronische Verpflichtungserklärung abgeben)
    Beglaubigte Vollmachtserklärung der Eltern für minderjährige Kinder, die ohne Begleitung der Eltern reisen
    Nachweise zur wirtschaftlichen, familiären und sozialen Verwurzelung des Antragstellers im Heimatland (z.B.: Immobilienbesitz im Herkunftsland, aufrechtes Arbeitsverhältnis, Studienbestätigung, Pensionsbezugsberechtigung, Nachweise zu familiären Bindungen)

https://www.bmeia.gv.at/reise-services/einreise-und-aufenthalt-in-oesterreich/visum

Deine Ehefrau? Ein Schengenvisum? In Deutschland könnte man von der Umgehung eines FZV ausgehen und ein Schengenvisum genau prüfen!

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