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Einbürgerung meines Ägyptischen Ehemannes - Verliert unsere Tochter ihre Doppelte Staatsbürgerschaft automatisch? (Gelesen: 898 mal)
AMS
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung meines Ägyptischen Ehemannes - Verliert unsere Tochter ihre Doppelte Staatsbürgerschaft automatisch?
03.09.2023 um 23:40:25
 
Hallo Zusammen,

da wie in so vielen Bereichen jeder was anderes erzählt hoffe ich hier auf kompetente Antwort.

Mein Mann ist seit Anfang des Jahres eingebürgert worden und nun Deutscher. Unsere Tochter -2012 geboren hat eine deutsche und eine ägyptische Geburtsurkunde. Sie ist Doppelstaatlerin- oder nun doch nicht mehr? Weil der Papa kein Ägypter mehr ist?

Vielen Dank schon mal im Voraus!
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reinhard
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Beiträge: 15.365

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 04.09.2023 um 10:27:06
 
Für das deutsche Recht: Sie ist und bleibt Doppelstaatlerin, solange Ägypten nicht was anderes festlegt.

Für Ägypten: Frag Deinen Mann, das ist hier im Forum eher nicht die Hauptkompetenz.
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T.P.2013
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blubb


Beiträge: 2.780

Im Norden, Germany
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Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 04.09.2023 um 14:10:35
 
Hallo,

in der Länderliste zum (deutschen) StAG, Seite 12, Fußnote 72 heißt es:

"Nach Artikel 11 Absatz 2 EGY-StAG erstreckt sich im übrigen vor Vollendung des 21. Lebensjahres ein Verlust der ägyptischen Staatsangehörigkeit des Vaters auch auf dessen noch nicht 21jährigen (minderjährigen) Kinder."

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Newman
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 05.09.2023 um 08:05:24
 
Es gibt keine offizielle Länderliste zum StAG. Ich vermute, es ist die Länderliste eines Bundeslandes.

Das ist mein Stand:

Gesetz Nr. 26/1975 über die ägyptische Staatsangehörigkeit (i.d.F. des Gesetzes Nr. 154/2004)

Art. 11
...
Die minderjährigen Kinder indes verlieren die ägyptische Staatsangehörigkeit, sobald sie aufgrund des Nationalitätswechsels ihres Vaters dessen neue Staatsangehörigkeit nach dem maßgebenden Gesetz teilen. Innerhalb eines Jahres nach Erreichung der Volljährigkeit können diese Kinder allerdings im Wege der Option die ägyptische Staatsangehörigkeit zurückerlangen.


Am Ende kann Dir nur die zuständige ägyptische Stelle sagen, ob Dein Kind noch die Staatsangehörigkeit hat oder nicht.
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nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


Beiträge: 1.253

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 06.09.2023 um 22:24:55
 
Newman schrieb am 05.09.2023 um 08:05:24:
sobald sie aufgrund des Nationalitätswechsels ihres Vaters dessen neue Staatsangehörigkeit nach dem maßgebenden Gesetz teilen


Wenn das wortwörtlich da so steht und korrekt übersetzt ist, dann verlieren sie die ägyptische Staatsangehörigkeit nicht, denn sie teilen die deutsche Staatsangehörigkeit ja nicht durch seinen Nationalitätswechsel (wurden nicht miteingebürgert).
Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit von der deutschen Mutter erhalten.
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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