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Niederlassungserlaubnis und Anfragen der Behörde (Gelesen: 704 mal)
lamidore
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i4a rocks!


Beiträge: 20

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Niederlassungserlaubnis und Anfragen der Behörde
27.08.2023 um 14:08:43
 
Hallo an alle,

es liegen alle Voraussetzungen zur Erteilung der NE vor.

Das Verfahren dauerte schon über ein Jahr, da immer neue Dokumente und Auflagen gemacht worden wie z. B. Abwarten Probezeit.

Allerdings kommt die ABH jetzt auf einmal nach Ablauf der Probezeit auf die Idee "eigene Anfragen" zu starten. Eine Anfrage nach Vorstrafen verstehe ich. Hätte das nicht schon vorher erfolgen müssen?

Aber die ABH will auch das Jobcenter anfragen und ggf. das BAMF. Allerdings hat der Antragsteller nie Sozialleistungen bezogen und im gesamten Aufenthalt in Deutschland gearbeitet und war nie Asylbewerber sondern durchgängig Fachkraft seit 4,5 Jahren gem § 18b AufenthG.

Weiß jemand wie lange solche Anfragen dauern und ob diese überhaupt rechtes sind? Und welche Behörden werden im einzelnen angefragt Ich gehe davon aus, dass hier nur verzögert werden soll.

Danke im Voraus.
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lamidore
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i4a rocks!


Beiträge: 20

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #1 - 31.08.2023 um 11:43:54
 
Kennt sich jemand damit aus? Sind diese Anfragen an Jobcenter, Verfassungsschutz und BZR rechtens? Das hätte alles schon lange erledigt werden können. Wie lange dauert soetwas?
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #2 - 31.08.2023 um 12:10:41
 
Hallo,

die entsprechenden Abfragen, die u.a. unter dem Begriff "öffentliche Sicherheit oder Ordnung" (-> §9 Abs. 2, Nr. 4 AufenthG) laufen, sind grundsätzlich schon rechtens und vorgesehen.
Die Befugnis ergibt sich aus §73 AufenthG.

Die Abfragen sollen natürlich auch einen aktuellen Stand widergeben, weshalb das auch nicht schon Ewigkeiten vor einer Entscheidung gemacht werden soll und kann.

Die Dauer dieser Abfragen bzw. wie lange es dauert, bis die erforderlichen Antworten verfügbar sind, hängt natürlich von Anzahl und Art der angefragten Behörden und nicht zuletzt von der Staatsangehörigkeit des Anfragesubjekts ab.
Dir wird niemand eine seriöse Prognose hier erteilen können.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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