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Aufenthaltstitel Stiefkind (Gelesen: 911 mal)
Zama
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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23.08.2023 um 17:24:31
 
Wir haben endlich einen Termin bei der Ausländerbehörde erhalten.

Mein Stiefkind ist aber jetzt volljährig geworden und braucht deshalb einen eigenen Aufenthaltstitel.

Was geben wir dann als Grund für den Aufenthaltstitel an? Ist das trotzdem Familiennachzug? Kind besucht ab Herbst ein Berufskolleg, wohnt noch daheim bei uns und hat kein eigenes Einkommen

Hat hier den Realschulabschluss gemacht und lebt seit 2019 in Deutschland.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 23.08.2023 um 17:51:22
 
Was hat das ehemalige Kind jetzt für einen Aufenthaltstitel?

Lies Dir vorsorglich mal § 34, Absatz 2 Aufenthaltsgesetz durch.
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__34.html
Vielleicht ist das ja schon die Antwort.
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Zama
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: 8qNp1rUv
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Antwort #2 - 29.08.2023 um 20:18:39
 
Der letzte Aufenthaltstitel lief als Familiemnachxug  da war sie noch minderjährig. Ds sie jetzt 18 ist muss sie nun einen eigenen stellen nun.
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Alana
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 29.08.2023 um 21:37:36
 
Zama schrieb am 29.08.2023 um 20:18:39:
Der letzte Aufenthaltstitel lief als Familiemnachxug  da war sie noch minderjährig. Ds sie jetzt 18 ist muss sie nun einen eigenen stellen nun.


Den eigenständigen Aufenthalt bekommt sie dann nach dem von Reinhard verlinkten § 34 AufenthG, genau gesagt nach § 34 Abs. 2 AufenthG:

Zitat:
(2) Mit Eintritt der Volljährigkeit wird die einem Kind erteilte Aufenthaltserlaubnis zu einem eigenständigen, vom Familiennachzug unabhängigen Aufenthaltsrecht.


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Jj06
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 01.09.2023 um 18:40:37
 
Hallo Zama. Wie hast du deinen Termin bekommen? Ich wohne auch in Stuttgart und habe gleiche Erfahrung mit ABH. Hast du das Termin per email oder per Post bekommen danke
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 01.09.2023 um 21:00:47
 
Zama schrieb am 29.08.2023 um 20:18:39:
Der letzte Aufenthaltstitel lief als Familiemnachxug  da war sie noch minderjährig. Ds sie jetzt 18 ist muss sie nun einen eigenen stellen nun.


Zeig ihr doch auch dieses Forum. Sie ist ja jetzt 18 Jahre alt und muss sich sowieso daran gewöhnen, auch Fragen selbst zu stellen und das Aufenthaltsrecht für sich selbst zu kennen.
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Zama
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: 8qNp1rUv
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Antwort #6 - 05.09.2023 um 13:58:25
 
Jj06 schrieb am 01.09.2023 um 18:40:37:
Hallo Zama. Wie hast du deinen Termin bekommen? Ich wohne auch in Stuttgart und habe gleiche Erfahrung mit ABH. Hast du das Termin per email oder per Post bekommen danke


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