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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Aufenthaltstitel Stiefkind
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Beitrag begonnen von Zama am 23.08.2023 um 17:24:31

Titel: Aufenthaltstitel Stiefkind
Beitrag von Zama am 23.08.2023 um 17:24:31
Wir haben endlich einen Termin bei der Ausländerbehörde erhalten.

Mein Stiefkind ist aber jetzt volljährig geworden und braucht deshalb einen eigenen Aufenthaltstitel.

Was geben wir dann als Grund für den Aufenthaltstitel an? Ist das trotzdem Familiennachzug? Kind besucht ab Herbst ein Berufskolleg, wohnt noch daheim bei uns und hat kein eigenes Einkommen

Hat hier den Realschulabschluss gemacht und lebt seit 2019 in Deutschland.

Titel: Re: Aufenthaltstitel Stiefkind
Beitrag von reinhard am 23.08.2023 um 17:51:22
Was hat das ehemalige Kind jetzt für einen Aufenthaltstitel?

Lies Dir vorsorglich mal § 34, Absatz 2 Aufenthaltsgesetz durch.
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__34.html
Vielleicht ist das ja schon die Antwort.

Titel: Re: Aufenthaltstitel Stiefkind
Beitrag von Zama am 29.08.2023 um 20:18:39
Der letzte Aufenthaltstitel lief als Familiemnachxug  da war sie noch minderjährig. Ds sie jetzt 18 ist muss sie nun einen eigenen stellen nun.

Titel: Re: Aufenthaltstitel Stiefkind
Beitrag von Alana am 29.08.2023 um 21:37:36

Zama schrieb am 29.08.2023 um 20:18:39:
Der letzte Aufenthaltstitel lief als Familiemnachxug  da war sie noch minderjährig. Ds sie jetzt 18 ist muss sie nun einen eigenen stellen nun.


Den eigenständigen Aufenthalt bekommt sie dann nach dem von Reinhard verlinkten § 34 AufenthG, genau gesagt nach § 34 Abs. 2 AufenthG:


Zitat:
(2) Mit Eintritt der Volljährigkeit wird die einem Kind erteilte Aufenthaltserlaubnis zu einem eigenständigen, vom Familiennachzug unabhängigen Aufenthaltsrecht.



Titel: Re: Aufenthaltstitel Stiefkind
Beitrag von Jj06 am 01.09.2023 um 18:40:37
Hallo Zama. Wie hast du deinen Termin bekommen? Ich wohne auch in Stuttgart und habe gleiche Erfahrung mit ABH. Hast du das Termin per email oder per Post bekommen danke

Titel: Re: Aufenthaltstitel Stiefkind
Beitrag von reinhard am 01.09.2023 um 21:00:47

Zama schrieb am 29.08.2023 um 20:18:39:
Der letzte Aufenthaltstitel lief als Familiemnachxug  da war sie noch minderjährig. Ds sie jetzt 18 ist muss sie nun einen eigenen stellen nun.


Zeig ihr doch auch dieses Forum. Sie ist ja jetzt 18 Jahre alt und muss sich sowieso daran gewöhnen, auch Fragen selbst zu stellen und das Aufenthaltsrecht für sich selbst zu kennen.

Titel: Re: Aufenthaltstitel Stiefkind
Beitrag von Zama am 05.09.2023 um 13:58:25

Jj06 schrieb am 01.09.2023 um 18:40:37:
Hallo Zama. Wie hast du deinen Termin bekommen? Ich wohne auch in Stuttgart und habe gleiche Erfahrung mit ABH. Hast du das Termin per email oder per Post bekommen danke


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