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Nachweis und Berechnung Sicherung Lebensunterhalt bei Niederlassung (Gelesen: 564 mal)
Timidus
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19.08.2023 um 18:44:12
 
Ich unterstütze eine Bekannte (Drittstaat) beim Antrag auf Niederlassungserlaubnis.

Sie erfüllt alle Voraussetzungen.

Nur beim Gehaltsnachweis (unbefristetes Arbeitsverhältnis, 3 Gehaltsbescheinigungen) hat die Ausländerbehörde moniert, dass 41,16 Euro monatlich fehlten.

1) Kann jemand sagen, wie genau die Berechnung stattfindet?

2) Sie hat angegeben, jeden Monat Trinkgelder zu erhalten,was bei ihrem Beruf üblich ist (Thai Massage). Dies will die Ausländerbehörde nicht anerkennen, weil sie darüber keine Belege habe. - Hat jemand dazu Erfahrungen?

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Aras
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Antwort #1 - 19.08.2023 um 21:41:35
 
1. Es wird der Anspruch auf Bürgergeld geprüft. Also einfach mal einen Bürgergeldrechner nutzen.
2. Siehe https://www.etl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/trinkgeld-mindert-den-arbeitslosenge...

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Timidus
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Antwort #2 - 19.08.2023 um 22:31:20
 
Danke für den Hinweis zum Bürgergeldrechner, der spuckt ziemlich genau den Betrag aus.

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