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Beitrag begonnen von Timidus am 19.08.2023 um 18:44:12

Titel: Nachweis und Berechnung Sicherung Lebensunterhalt bei Niederlassung
Beitrag von Timidus am 19.08.2023 um 18:44:12
Ich unterstütze eine Bekannte (Drittstaat) beim Antrag auf Niederlassungserlaubnis.

Sie erfüllt alle Voraussetzungen.

Nur beim Gehaltsnachweis (unbefristetes Arbeitsverhältnis, 3 Gehaltsbescheinigungen) hat die Ausländerbehörde moniert, dass 41,16 Euro monatlich fehlten.

1) Kann jemand sagen, wie genau die Berechnung stattfindet?

2) Sie hat angegeben, jeden Monat Trinkgelder zu erhalten,was bei ihrem Beruf üblich ist (Thai Massage). Dies will die Ausländerbehörde nicht anerkennen, weil sie darüber keine Belege habe. - Hat jemand dazu Erfahrungen?


Titel: Re: Nachweis und Berechnung Sicherung Lebensunterhalt bei Niederlassung
Beitrag von Aras am 19.08.2023 um 21:41:35
1. Es wird der Anspruch auf Bürgergeld geprüft. Also einfach mal einen Bürgergeldrechner nutzen.
2. Siehe https://www.etl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/trinkgeld-mindert-den-arbeitslosengeld-ii-anspruch-unter-umstaenden-nicht


Titel: Re: Nachweis und Berechnung Sicherung Lebensunterhalt bei Niederlassung
Beitrag von Timidus am 19.08.2023 um 22:31:20
Danke für den Hinweis zum Bürgergeldrechner, der spuckt ziemlich genau den Betrag aus.


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