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Neuer Pass während Einbürgerungsprozess (Gelesen: 1.902 mal)
a919191a
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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19.08.2023 um 11:13:38
 
Hallo zusammen,

nach zwei Jahren habe ich immer noch nichts von der Behörde bzgl. meines Antrages gehört. Die Behörde selbst sagt auf ihrer Webseite, dass die Bearbeitung mind. 24 Monate dauert. Nun ist mein nationaler Pass abgelaufen, sodass ich einen neuen beantragt und erhalten habe und diese bereits bei der Ausländerbehörde angemeldet habe, um keine Probleme mit meiner jetzigen Aufentahltserlaubnis zu haben.

Was sind die Auswirkungen dieser Änderung vom Pass auf den Gesamtprozess der Einbürgerung? Da ich schon zwei Jahre warte, habe ich immer Angst, dass weitere Sache (wie jetzt zB neuer Pass) im Wege stehen und ich für immer warten muss.

Zur Info: Die Behörde ist in Berlin - hat für den Rest des Jahres "geschlossen" und nimmt keine neue Anträge entgegen. E-Mails und Anrufe werden nicht beantwortet. Einfach vorbei kommen geht auch nicht. Grund: Zu viele Anträge, man müsse sich auf die konzentrieren, die bereits eingereicht wurden (hat aber zur keine Beschleunigung bei mir geführt). Plus: Einrichtung neuer Behörde in Berlin ab 2024.

Muss man hier einfach eine E-Mail schreiben mit der Kopie des neuen Passes zuschicken und hoffen, dass diese E-Mail irgendwann von einem Menschen gelesen wird? Muss ich damit rechnen, dass dies der Gesamtprozess weiter verzögert wird?

VG
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reinhard
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Antwort #1 - 19.08.2023 um 11:56:06
 
Genau, Mail hinschicken, den neuen Pass anmelden und nicht telefonisch bei der Arbeit stören ist das beste, was Du machen kannst.

Wenn Du darüber hinaus aktiv werden willst, dann in Richtung Abgeordnetenhaus oder Regierender Bürgermeister. Die kümmern sich ja um den Stellenplan und haben im letzten Wahlkampf auch versprochen, dass alles besser wird. Zur Umsetzung kannst Du konkrete Hinweise liefern, an welchen Stellen der Verwaltung es noch Probleme gibt.
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SimonB
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Antwort #2 - 19.08.2023 um 18:11:24
 
a919191a schrieb am 19.08.2023 um 11:13:38:
hat für den Rest des Jahres "geschlossen" und nimmt keine neue Anträge entgegen.

Wo kann ich das lesen?
Auf der Website zu Einbürgerungen B und den Stadtbezirken steht nichts davon.

Dein Antrag ist ja bereits in Arbeit.

Andere neue Antragsteller können ihren Antrag per Post an den zuständigen Stadtbezirk stellen.

Ich würde dir auch empfehlen, die Kopie des neuen Reisepasses an die zuständige Stelle zu senden.
Ich würde das aber per Post machen, die Mails verdorren beim SB leider oft.

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Onur81
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Antwort #3 - 20.08.2023 um 09:17:57
 
a919191a schrieb am 19.08.2023 um 11:13:38:
Zur Info: Die Behörde ist in Berlin


Welches Bezirksamt?

Bei uns in Hamburg ist es seit der Antragstellung 7 Monate her. Währenddessen habe ich sie 2 Mal über neue Reisepässe und Aufenthaltstitel und letzlich einen neuen Arbeitsvertrag per E-Mail informiert.
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a919191a
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 20.08.2023 um 13:29:19
 
Danke für die Hinweise. Ich habe eine Kopie des Passes per E-Mail geschickt.

SimonB schrieb am 19.08.2023 um 18:11:24:
Wo kann ich das lesen?
Auf der Website zu Einbürgerungen B und den Stadtbezirken steht nichts davon.



Onur81 schrieb am 20.08.2023 um 09:17:57:
Welches Bezirksamt?



Teilschließung in Pankow
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SimonB
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Antwort #5 - 20.08.2023 um 15:42:06
 
a919191a schrieb am 20.08.2023 um 13:29:19:
Teilschließung in Pankow
Dort steht:
Die schriftliche Beantragung bleibt möglich. Auch bereits vergebene Termine für Beratungen sowie alle Einbürgerungstermine finden selbstverständlich statt.

Es ändert sich für dich am lfd. Verfahren nichts. In Pankows EBH wird man also:

die bereits im Bestand befindlichen Anträge sukzessiv nach Datum des Einganges abgearbeitet, um somit ausstehende Entscheidungen laufender Verfahren zu beschleunigen.
Das lässt zumindest für deinen Antrag hoffen.

a919191a schrieb am 20.08.2023 um 13:29:19:
Ich habe eine Kopie des Passes per E-Mail geschickt.

Man weiß nicht, wann diese Mail mal gelesen wird, wenn sich nun alles auf lfd. Anträge stürzen soll.
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Antwort #6 - 20.08.2023 um 21:55:11
 
SimonB schrieb am 20.08.2023 um 15:42:06:
Man weiß nicht, wann diese Mail mal gelesen wird, wenn sich nun alles auf lfd. Anträge stürzen soll.


Viel mehr bleibt mir aber nicht übrig (oder?).

Ich wüsste aber nicht warum dies zur Folge hätte, dass die Mitarbeitende der Behörde unregelmäßiger auf ihre E-Mails gucken, v.a. wenn im Betreff und in der E-Mail selbst klar auf ein Geschäftszeichen (=lfd. Antrag) hingewiesen wird.

Na ja.... wie seit zwei Jahren. Abwarten.
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Antwort #7 - 21.08.2023 um 08:29:15
 
a919191a schrieb am 20.08.2023 um 13:29:19:
Teilschließung in Pankow


Bezirksamt Pankow ist im negativen Sinne sehr bekannt.

Wenn du die Zeit hättest, könntest du die Erfahrungen hier lesen. Es wird gesagt, dass eine Untätigkeitsklage für Pankow besonders sinvoll ist.

https://www.toytowngermany.com/forum/topic/381083-einb%C3%BCrgerungcitizenship-p...

Und aktuelle Informationen wurden vor kurzem auf der Facebook Gruppe mit dem angehängten Brief geteilt.
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« Zuletzt geändert: 21.08.2023 um 11:34:12 von Mick »  
 
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Antwort #8 - 21.08.2023 um 10:46:29
 
Onur81 schrieb am 21.08.2023 um 08:29:15:
Bezirksamt Pankow ist im negativen Sinne sehr bekannt.

Wenn du die Zeit hättest, könntest du die Erfahrungen hier lesen. Es wird gesagt, dass eine Untätigkeitsklage für Pankow besonders sinvoll ist.

https://www.toytowngermany.com/forum/topic/381083-einb%C3%BCrgerungcitizenship-p....

Und aktuelle Informationen wurden vor kurzem auf der Facebook Gruppe mit dem angehängten Brief geteilt.



Danke für diese Infos und Erfahrungen.

Eine E-Mail habe ich bereits vor drei Wochen geschickt mit der Bitte um Stellungnahme bzgl meines Antrages. Bisher keine Antwort. Ich werde noch diese Woche abwarten und dann die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage schriftlich auf dem Weg geben und schauen, ob dies etwas bewirkt.

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Antwort #9 - 21.08.2023 um 10:53:08
 
a919191a schrieb am 20.08.2023 um 21:55:11:
Viel mehr bleibt mir aber nicht übrig (oder?).
Ich empfehle nach wie vor die Briefpost.

a919191a schrieb am 20.08.2023 um 21:55:11:
Ich wüsste aber nicht warum dies zur Folge hätte
Wer außer dem zuständigen SB weiß das?

@Onur81
Die Kommentare sind ca 2 Jahre alt. Soll der Fragesteller noch deprimierter werden oder klagen?

Dass Herr M., der Ende Juni 2023 seinen EB-Antrag stellte, dieses offenbar nicht selbst, sondern mit Anwalt machte, ist sein gutes Recht.
Die EBH hat sich sogar noch die Mühe gemacht, tags drauf dem RA  mitzuteilen, wohin die 255,- zu überweisen sind.
Und hat außerdem auf das hingewiesen, was auf der Website steht.
Ob das etwas beschleunigt?


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Antwort #10 - 21.08.2023 um 11:23:37
 
SimonB schrieb am 21.08.2023 um 10:53:08:
@Onur81
Die Kommentare sind ca 2 Jahre alt. Soll der Fragesteller noch deprimierter werden oder klagen?

Dass Herr M., der Ende Juni 2023 seinen EB-Antrag stellte, dieses offenbar nicht selbst, sondern mit Anwalt machte, ist sein gutes Recht.
Die EBH hat sich sogar noch die Mühe gemacht, tags drauf dem RA  mitzuteilen, wohin die 255,- zu überweisen sind.
Und hat außerdem auf das hingewiesen, was auf der Website steht.
Ob das etwas beschleunigt?


Auf dem Forum wurde es mitgeteilt, dass sogar eine Nennung der Untätigkeitsklage zu einem schnellen Ergebnis geführt hat. Aus diesem Grund wollte ich es mit dem TS teilen.

Den Brief im Anhang habe ich geteilt, damit der TS die Sicht haben wird, wie Bezirksamt Pankow auf die neuen Anträge reagiert. Das hat natürlich nichts zu tun mit der Situation des TSs. Er hat schon 2 Jahre gewartet, was unglaublich lang ist. Ich hätte an seiner Stelle schon eine Untätigkeitsklage eingereicht.

Ich habe letztes Wochenende die Zahlen der Untätigkeitsklagen auf einem Artikel gelesen. Sie waren letztes Jahr nicht mal 100 gegenüber tausenden Anträgen. Ich habe auch gelesen, dass man die Anwats- und Gerichtskosten von der EB erstatten lassen kann. Wenn es richtig ist, dass ist es eigentlich no Brainer! Vielleicht können Sie uns übers Thema informieren.
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Antwort #11 - 21.08.2023 um 11:35:15
 
Onur81 schrieb am 21.08.2023 um 11:23:37:
Den Brief im Anhang habe ich geteilt

Enthielt Klarnamen (auch vom Betroffenen) und wurde daher entfernt.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #12 - 21.08.2023 um 12:37:36
 
Onur81 schrieb am 21.08.2023 um 11:23:37:
Aus diesem Grund wollte ich es mit dem TS teilen.

Das hatte ich mir schon gedacht. Da er hier seit 2 Jahren mehrfach zum Thema nachfragt, wurde evtl. schon mal eine U-Klage empfohlen.

  Onur81 schrieb am 21.08.2023 um 11:23:37:
Sie waren letztes Jahr nicht mal 100 gegenüber tausenden Anträgen.

Das bedeutet nur, das ein sehr geringer %-Satz ungeduldig war und sich juristische Unterstützung suchte, um das Verfahren zu beschleunigen.

Danke an Mick für die Entfernung des Schreibens der EBH.
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Antwort #13 - 21.08.2023 um 13:14:18
 
SimonB schrieb am 21.08.2023 um 12:37:36:
Das bedeutet nur, das ein sehr geringer %-Satz ungeduldig war und sich juristische Unterstützung suchte, um das Verfahren zu beschleunigen.


An dieser Stelle stimme ich Ihnen nicht zu. Viele haben keine Ahnung von was eine U-Klage ist, andere haben sie nicht finanzieren usw. Aber es war nicht meine Absicht, das Geduldsniveau der Menschen hervorzuheben, sondern die Frage, ob die Kosten einer U-Klage später erstattet werden kann?

Bezüglich des von mir geteilten Briefs: er wurde von dem Betroffenen selbst auf der Facebook Gruppe geteilt, deswegen sah ich nichts dagegen, ihn hier zu teilen. Aber wenn es gegen die Gruppenregeln steht, entschuldige ich mich beim Management.
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Antwort #14 - 21.08.2023 um 14:00:49
 
Onur81 schrieb am 21.08.2023 um 11:23:37:
Ich habe auch gelesen, dass man die Anwats- und Gerichtskosten von der EB erstatten lassen kann.


Dies wäre mir neu - ich kenne mich da aber nicht gut genug aus ehrlich gesagt. Die Kosten für die Beratung und Begleitung des Prozesses war leider etwas teuer, wo ich nachgefragt habe. Aber vielleicht ist das was es kostet - oder muss weiter suchen.
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Antwort #15 - 21.08.2023 um 14:18:27
 
Seine Gerichts- und Anwaltskosten bekommt man erstattet (egal bei welcher Art von Klage vor einem deutschen Gericht) wenn man einen Prozeß endgültig und 100% gewinnt.
Oft gehen solche Klagen aber so aus, dass vereinbart wird, dass jeder seine Anwaltskosten selber trägt und die Gerichtskosten geteilt werden und "gedroht" wird wenn man da nicht mitspielt, dass die Gegenseite in die nächste Instanz gehen wird und das Verfahren somit ewig verzögern wird. Und das ist ja nun auch nicht im Interesse des Klägers. Also lässt er sich oft auf diesen "Kuhhandel" ein.
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Antwort #16 - 21.08.2023 um 17:37:51
 
Onur81 schrieb am 21.08.2023 um 13:14:18:
Viele haben keine Ahnung von was eine U-Klage ist, andere haben sie nicht finanzieren usw.

Das ist möglich, aber möglich ist auch, dass Antragsteller sich im Rahmen der Vorbereitung auf ihren Einbürgerungsantrag informieren, auch über das Verfahren und die Dauer an sich. Du hast es ja auch gemacht.
Auch mit solchen Kenntnissen ist es nicht erforderlich, gegen die EBH zu klagen.
Aber es kann durchaus sehr wichtige Gründe geben, dass die EBH in der verwaltungsrechtlich geregelten Frist einem Antragsteller entspr. antwortet. Tut die Behörde das nicht, ist die U-Klage das Mittel der Wahl.

Onur81 schrieb am 21.08.2023 um 11:23:37:
Ich habe auch gelesen, dass man die Anwats- und Gerichtskosten von der EB erstatten lassen kann. Wenn es richtig ist, dass ist es eigentlich no Brainer! Vielleicht können Sie uns übers Thema informieren.

Wenn die Forderung in der Klage entsprechend formuliert ist, könnte das vom VG so entschieden werden. Mir ist so eine Entscheidung nach einer U-Klage nicht bekannt.

a919191a schrieb am 21.08.2023 um 10:46:29:
dann die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage schriftlich auf dem Weg geben und schauen, ob dies etwas bewirkt.
Ungewiss bleibt, ob die EBH deswegen nun deinen Antrag endlich vorrangig bearbeitet.

a919191a schrieb am 21.08.2023 um 14:00:49:
Die Kosten für die Beratung und Begleitung des Prozesses
Viel Beratung und Prozessbegleitung ist da nicht bei einer U-Klage. Aber Rechtsanwälte arbeiten nun mal nicht kostenlos.


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