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Fachkräftemagel - Busfahrer bzw LKW Fahrer als Drittstaatler? (Gelesen: 1.403 mal)
ojutan
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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18.08.2023 um 14:40:04
 
Guten Tag, nachdem ich nun 10 oder 12 Jahre lang  hier nichts mehr gepostet hab.... wir sind mittlerweile eine mongolisch-deutsche Familie die hier schon seit 8 Jahren zusammen lebt, wir haben auch ein Kind, hier in Deutschland.

Mein Schwager ist Berufskraftfahrer mit fast 30 Jahren Berufserfahrung, aber halt auch mongolischer Staatsbürger. Und er ist gerade zu Besuch hier.

Nun reden alle über den Fachkräftemangel, und irgendwie schaffen es z.B. Filippinos, in Estland und Litauen LKW Fahrer zu werden und erst heute morgen trafen wir einen Flixbus-Fahrer aus Kirgisien, mit einem deutschen Führerschein.

Welchen Weg müßte man denn in Deutschland beschreiten?

Nationaler Führerschein und 30 Jahre Berufserfahrung vorhanden... Deutschkenntnisse aber eher unterhalb von A1
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 18.08.2023 um 14:52:33
 
Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das gerade verabschiedet wurde, sieht eine Einwanderung ab November 2023 oder April 2024 vor.

Voraussetzung ist nach wie vor ein Studium oder, neu, eine dreijährige Ausbildung, die in Deutschland anerkannt ist. Das kommt für ihn eher nicht in Frage, nehme ich an, weil die Ausbildung fehlt.

Vielleicht ist nächstes Jahr die »Chancenkarte« eine Möglichkeit für ihn. Da müsste er allerdings erst sechs Punkte sammeln, auch hier sind Ausbildung und Qualifikation an erster Stelle. Deutschkenntnisse bringen auch Punkte, er müsste aber erst die B1-Prüfung bestehen.

Gute Deutschkenntnisse braucht er auch, um sich zu informieren.

Das Visumverfahren läuft dann in der Mongolei.

Was andere irgendwann schaffen, ist nett zu wissen, aber er müsste es schon selbst schaffen.
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Neuhier100
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 21.08.2023 um 09:22:24
 
Es gibt Neuerungen für Berufskraftfahrer. Nachzulesen auf Make it in Germany. Ab November:

"Beschäftigung von Berufskraftfahrern
Die Zustimmungserteilung der Bundesagentur für Arbeit für die Beschäftigung von Berufskraftfahrenden aus Drittstaaten wird vereinfacht. So wird grundsätzlich nicht mehr geprüft, ob die erforderliche EU- bzw. EWR-Fahrerlaubnis und die Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation vorhanden sind. Zudem wird die Vorrangprüfung gestrichen und es sind keine Sprachkenntnisse mehr vorausgesetzt."
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SimonB
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Antwort #3 - 22.08.2023 um 13:27:16
 
Neuhier100 schrieb am 21.08.2023 um 09:22:24:
Es gibt Neuerungen für Berufskraftfahrer.

Hast du dazu bitte den speziellen aktuellen Link?
Ich finde dazu nichts.

Danke im Voraus.

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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #4 - 22.08.2023 um 17:30:01
 
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SimonB
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Antwort #5 - 22.08.2023 um 18:09:21
 
ojutan schrieb am 18.08.2023 um 14:40:04:
Welchen Weg müßte man denn in Deutschland beschreiten?

Den auf der Website beschriebenen.
Zwar entfällt demnächst die Vorrangprüfung durch die BA und offenbar werden gar keine Sprachkenntnisse mehr vorausgesetzt, aber andere Voraussetzungen sind weiterhin zu erfüllen.

Vielen Dank @lottchen.
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