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Einbürgerung ukrainischer Staatsangehöriger (Gelesen: 1.160 mal)
lluuna
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i4a rocks!


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17.08.2023 um 23:27:53
 
Hallo zusammen,

ich bin ukrainische Staatsangehörige und habe im Anschluss an die erfolgte Prüfung meines Einbürgerungsanstrages bereits ein offizielles Schreiben erhalten, dass die Einbürgerung nun beabsichtigt ist und die Einbürgerungsurkunde ausgefertigt wird. Könnte jemand eventuell sagen, ob ukrainische Staatsangehörige derzeit noch unter vorübergehender Hinnahme vom Mehrstaatigkeit eingebürgert werden? Dazu gab es, wenn ich richtig verstanden habe, eine Veröffentlichung des BMI vom 06.09.2022, mich würde jedoch interessieren, wie das aber Stand heute de facto gehandhabt wird.

Danke Euch vorab.
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dim4ik
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Antwort #1 - 18.08.2023 um 07:46:52
 
lluuna schrieb am 17.08.2023 um 23:27:53:
Könnte jemand eventuell sagen, ob ukrainische Staatsangehörige derzeit noch unter vorübergehender Hinnahme vom Mehrstaatigkeit eingebürgert werden?

Ja, werden sie immer noch.

lluuna schrieb am 17.08.2023 um 23:27:53:
Dazu gab es, wenn ich richtig verstanden habe, eine Veröffentlichung des BMI vom 06.09.2022, mich würde jedoch interessieren, wie das aber Stand heute de facto gehandhabt wird.

Das BMI-Schreiben hat weiterhin Bestand, daher ist das Vorgehen seit September 2022 auch unverändert.
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lluuna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
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Antwort #2 - 18.08.2023 um 19:29:48
 
Kann es sein, dass die deutsche Behörde, die die Urkunde / Zusicherung etc. ausstellt, trotzdem "standardmäßig" den Austritt aus der ukrainischen Staatsangehörigkeit meinerseits voraussetzt? Ich habe parallel auch eine Antwort vom ukrainischen Konsulat in Hessen bekommen, dass die Anträge über die Entlassung aus der ukrainischen Staatsangehörigkeit zwar angenommen, jedoch während des Kriegsrechtes bis auf weiteres nicht weiter bearbeitet werden können.
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dim4ik
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Antwort #3 - 23.08.2023 um 08:17:43
 
lluuna schrieb am 18.08.2023 um 19:29:48:
Kann es sein, dass die deutsche Behörde, die die Urkunde / Zusicherung etc. ausstellt, trotzdem "standardmäßig" den Austritt aus der ukrainischen Staatsangehörigkeit meinerseits voraussetzt?

Klar kann es sein, falls eine bestimmte EBH seit nunmehr einem Jahr immer noch nichts vom BMI-Schreiben mitbekommen hat. In solchen Fällen sollte man sie freundlichst auf das Schreiben aufmerksam machen und ggf. die Fachaufsicht miteinbeziehen, falls der Hinweis nichts gebracht haben soll.
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