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Illegal eingereister Ukrainer - trotzdem Freizügigkeitsrecht dank österreichischer Ehefrau? (Gelesen: 2.177 mal)
frisbeescheibe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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16.08.2023 um 14:08:08
 
Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt aus dem erweiterten Bekanntenkreis:

Der Ukrainer A (31 Jahre alt), verheiratet seit 5 Jahren mit der Österreicherin Ö, lebte bis vor wenigen Wochen mit ihr und der gemeinsamen Tochter zusammen im Speckgürtel von Lviv/Lemberg. Nachdem A den Einberufungsbescheid zum ukrainischen Militär erhalten hatte, entschied das Paar, die Ukraine in Richtung Deutschland zu verlassen, wo Ö jahrelang studiert und gearbeitet hat. Ihr früherer Arbeitgeber hat ihr sofort eine Stelle angeboten.

Ö ist mit der Tochter mit dem Auto ganz normal aus der Ukraine ausgereist.
A hingegen hat das Ausreiseverbot für ukrainische Männer unter 60 unterlaufen, indem er zeitgleich illegal über die grüne Grenze die Ukraine verlassen hat und in die Slowakei eingereist ist. Dabei wurde er weder auf ukrainischer noch auf slowakischer Seite von Grenzbeamten oder der Polizei aufgegriffen. Ö holte ihn dann mit dem Auto in Grenznähe auf slowakischer Seite ab und man fuhr gemeinsam nach Deutschland. Kontrolliert wurden sie anschließend von niemandem. Seitdem (also seit wenigen Wochen) lebt die Familie in Deutschland zusammen.

Ist der aktuelle Aufenthalt von A im Bundesgebiet legal? Kann er sich als Ehemann einer freizügigkeitsberechtigten EU-Ausländerin in Deutschland auf das Freizügigkeitsgesetz berufen und eine Aufenthaltskarte erhalten? Drohen ihm in Deutschland irgendwelche rechtlichen Konsequenzen (Stichwort: Strafrecht oder gar Abschiebung)?
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lottchen
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Antwort #1 - 16.08.2023 um 14:31:12
 
Er ist ja nicht illegal in die EU eingereist. Er ist illegal aus der Ukraine ausgereist. Was Deutschland nicht stören dürfte, da er deutsches Recht damit nicht verletzt. Ich kenne einige Ukrainer unter 60, die hier in D leben und ihre Aufenthaltserlaubnis bekommen haben. Also das dürfte nicht das Problem sein. Seine Frau nutzt ihre EU-Freizügigkeit, er zieht zu ihr. Ich sehe da keine Probleme.
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frisbeescheibe
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Antwort #2 - 16.08.2023 um 14:35:09
 
lottchen schrieb am 16.08.2023 um 14:31:12:
Er ist ja nicht illegal in die EU eingereist. Er ist illegal aus der Ukraine ausgereist. 


Ich dachte, es sei vielleicht ein Problem, dass er keinen Einreisestempel in den Schengen-Raum hat. Er hat sich ja auch der Einreisekontrolle  in der Slowakei entzogen.
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Aras
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Antwort #3 - 16.08.2023 um 14:38:57
 
Der Aufenthalt an sich ist legal, aber die Einreise war es nicht. Es kann also imho nur Ordnungswidrigkeit sein.

Hat er einen Pass?
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Antwort #4 - 16.08.2023 um 14:41:32
 
frisbeescheibe schrieb am 16.08.2023 um 14:35:09:
Ich dachte, es sei vielleicht ein Problem, dass er keinen Einreisestempel in den Schengen-Raum hat. Er hat sich ja auch der Einreisekontrolle  in der Slowakei entzogen.

Ja, das ist verboten. Gab vor paar Jahren (vor Visafreiheit von Ukrainern) nen lustigen Artikel, wo ein Franzose seine ukrainische Ehefrau im Kofferraum nach Polen schmuggeln wollte. Er hätte sie ohne Probleme aufm Beifahrersitz mitnehmen können, aber im Kofferraum hat sich die Frau der Einreisekontrolle entzogen. => Verboten!
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Antwort #5 - 16.08.2023 um 15:16:31
 
Visumsfreie Einreisen werden immer in den Paß gestempelt?
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Antwort #6 - 16.08.2023 um 15:38:18
 
lottchen schrieb am 16.08.2023 um 15:16:31:
Visumsfreie Einreisen werden immer in den Paß gestempelt?


Nach Möglichkeit: ja.

Normalerweise gilt ja eine 90-Tage-Frist.
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Aras
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Antwort #7 - 16.08.2023 um 16:06:02
 
Sobald du eine Schengenaußengrenze überschreitest kriegst du auch als Unionsbürger nen Stempel in den Pass. Die Grüne Grenze darfst du eigentlich nicht überschreiten. Deswegen sind ja auch in Straßenkarten weiterhin die offiziellen Grenzübergänge eingezeichnet.
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Antwort #8 - 16.08.2023 um 16:55:13
 
lottchen schrieb am 16.08.2023 um 15:16:31:
Visumsfreie Einreisen werden immer in den Paß gestempelt?


Drittausländer: ja.

Aras schrieb am 16.08.2023 um 16:06:02:
Sobald du eine Schengenaußengrenze überschreitest kriegst du auch als Unionsbürger nen Stempel in den Pass.


Unionsbürger: nein.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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frisbeescheibe
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Antwort #9 - 16.08.2023 um 18:50:48
 
Aras schrieb am 16.08.2023 um 14:38:57:
Der Aufenthalt an sich ist legal, aber die Einreise war es nicht. Es kann also imho nur Ordnungswidrigkeit sein.

Hat er einen Pass?



Ja, er hat einen gültigen Pass. Der ist aber nur noch 9 Monate gültig. Ein neuer Pass war für ihn nicht zu bekommen.
Seine Geburtsurkunde, die ukrainische Heiratsurkunde und die ukrainische Geburtsurkunde der Tochter liegen jeweils im Original vor.

Laut seinen Recherchen ist es wohl nahezu unmöglich, einen neuen Reisepass von der ukrainischen Botschaft ausgestellt zu bekommen, wenn man als Mann nach der Einberufung illegal das Land verlassen hat.
Gibt es da Erfahrungswerte, wie die ABH in Deutschland reagiert. Wird die Rückkehr in die Ukraine zum Zwecke der Passbeschaffung verlangt? Oder gilt das als unzumutbar? Das wäre schließlich mit der Teilnahme an Kampfhandlungen verbunden und außerdem stünde dort eine strafrechtliche Verfolgung im Raum.
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« Zuletzt geändert: 16.08.2023 um 19:01:55 von frisbeescheibe »  
 
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Antwort #10 - 16.08.2023 um 20:07:10
 
Naja. Ich bin kein Anwalt, aber ich gebe mal folgenden Denkanstoß.

frisbeescheibe schrieb am 16.08.2023 um 18:50:48:
Das wäre schließlich mit der Teilnahme an Kampfhandlungen verbunden und außerdem stünde dort eine strafrechtliche Verfolgung im Raum.

Alleine der drohende Wehrdienst ist keine Unzumutbarkeit an sich. Deutschland selber könnte eines Tages im Krieg sein und müsste seine Staatsangehörigen aktivieren. Da kann Deutschland nicht sagen, dass der Wehrdienst in der Ukraine an sich unzumutbar ist. Auch in Deutschland wäre Fahnenflucht bzw. das Entziehen vor der Einberufung eine Straftat, siehe Wehrstrafgesetz §§ 15 - 18. Er kann also nicht argumentieren, dass er ein Strafverfahren befürchten muss, da Deutschland selber analoge Straftaten kennt.

Die Lösung sieht etwas anders aus:

Lies dir erstmal das hier durch:
https://www.asyl.net/rsdb/M18419

Auch muss man Artikel 12a GG analog, Artikel 9 EMRK und insbesondere Artikel 4 Abs. 3 b EMRK beachten.

Dann muss man sich das hier durchlesen
https://www.fr.de/politik/ukraine-krieg-kriegsdienstverweigerung-rekrutierung-an...
Zitat:
Andrii Wyschnevetskij, ein christlicher Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen und Mitglied der Ukrainischen Pazifistischen Bewegung, wird entgegen seiner Gewissensgründe in einer Fronteinheit der ukrainischen Streitkräfte festgehalten. Er hat eine Klage gegen den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj eingereicht, um das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen durchzusetzen.


https://www.friedenskooperative.de/friedensforum/artikel/kriegsdienstverweigerun...
Zitat:
In der Ukraine wurde die Wehrpflicht 2015 wieder eingeführt. Kriegsdienstverweigerer werden nur anerkannt, wenn sie einer von zehn kleinen Religionsgemeinschaften angehören – also nur eine kleine exklusive Gruppe – die Mehrheit der orthodoxen Christen ist ausgeschlossen.


https://www.nds-fluerat.org/55873/aktuelles/aufruf-zu-aktionswochen-schutz-und-a...
Zitat:
Die Ukraine hat das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ausgesetzt und die Grenze für Männer zwischen 18 und 60 Jahren geschlossen


Ich würde beim ukrainischen Konsulat den Antrag auf Verlängerung des Reisepasses stellen. Also nachweisbar. Die sollen den Antrag ablehnen. Dann stellt man bei der ABH den Antrag auf Erteilung eines Reiseausweises für Ausländer und hilfsweise die Befreiung von der Passpflicht.

Begründung: Das ukrainische Konsulat verlängert nicht den Reisepass und verlangt die Rückkehr in die Ukraine. Man ist aber Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen, hat aber keine allgemeine Möglichkeit auf einen Wehrersatzdienst.

Und dann sollte man sich entsprechend vorbereiten. Maßstab für Kriegsdienstverweigerung wäre das deutsche Wehrrecht. Also wer mit den Argumenten vom deutschen Wehrdienst befreit werden würde, würde auch theoretisch vom ukrainischen Wehrdienst befreit werden, wenn theoretisch die Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen auch in der Ukraine akzeptiert werden würde.

Oder man schaut ob man eine Grund für eine Zurückstellung findet. § 12 WPflG. Bspw. das Kind ist behindert und Vater ist eine wichtige Bezugsperson und  könnte den zeitweise Abwesenheit des Vaters nicht verkraften.

Also hier sollte man am Besten einen Anwalt für Wehrrecht und einen Anwalt für Ausländerrecht konsultieren.
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Antwort #11 - 16.08.2023 um 20:11:18
 
A leitet als Familienangehöriger Freizügigkeit von Ö ab, siehe § 2 Abs. 1, 2 Nr. 1, 6 FreizügG/EU. Die Einreise nach Deutschland und der Aufenthalt wären nur unerlaubt, wenn entweder A oder Ö dieses Recht per Verlustfeststellung aberkannt und ein Einreiseverbot gem. § 7 FreizügG/EU erlassen wäre.

Ein möglicherweise im Besitz von A befindlicher gültiger ukrainischer Personalausweis ist noch bis 23.02.2024 als Passersatz anerkannt. Eine Verlängerung dieser Vergünstigung um weitere 12 Monate durch das BMI erscheint gegenwärtig wahrscheinlich. Ferner besteht die Möglichkeit, einen Reiseausweis für Ausländer zu beantragen, § 5 AufenthV.

Edit: Eine Ausreise in die Ukraine zur Passbeantragung zu verlangen, dürfte aufgrund des durch das Rückkehrrisiko (Ausreiseverbot aus der Ukraine) wahrscheinlich in Gefahr kommenden Unionsrechts auf Freizügigkeit ausscheiden.
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Antwort #12 - 16.08.2023 um 21:21:28
 
Die Argumente von Grenzer sind auch ganz gut.

Aber wie immer: Man muss ggf. die ABH mit den Argumenten überzeugen.
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Antwort #13 - 04.09.2023 um 19:40:06
 
Vielen Dank für die ganzen wertvollen Denkanstöße!
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