Naja. Ich bin kein Anwalt, aber ich gebe mal folgenden Denkanstoß.
frisbeescheibe schrieb am 16.08.2023 um 18:50:48:Das wäre schließlich mit der Teilnahme an Kampfhandlungen verbunden und außerdem stünde dort eine strafrechtliche Verfolgung im Raum.
Alleine der drohende Wehrdienst ist keine Unzumutbarkeit an sich. Deutschland selber könnte eines Tages im Krieg sein und müsste seine Staatsangehörigen aktivieren. Da kann Deutschland nicht sagen, dass der Wehrdienst in der Ukraine an sich unzumutbar ist. Auch in Deutschland wäre Fahnenflucht bzw. das Entziehen vor der Einberufung eine Straftat, siehe Wehrstrafgesetz §§ 15 - 18. Er kann also nicht argumentieren, dass er ein Strafverfahren befürchten muss, da Deutschland selber analoge Straftaten kennt.
Die Lösung sieht etwas anders aus:
Lies dir erstmal das hier durch:
https://www.asyl.net/rsdb/M18419Auch muss man Artikel 12a
GG analog, Artikel 9 EMRK und insbesondere Artikel 4 Abs. 3 b EMRK beachten.
Dann muss man sich das hier durchlesen
https://www.fr.de/politik/ukraine-krieg-kriegsdienstverweigerung-rekrutierung-an... Zitat:Andrii Wyschnevetskij, ein christlicher Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen und Mitglied der Ukrainischen Pazifistischen Bewegung, wird entgegen seiner Gewissensgründe in einer Fronteinheit der ukrainischen Streitkräfte festgehalten. Er hat eine Klage gegen den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj eingereicht, um das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen durchzusetzen.
https://www.friedenskooperative.de/friedensforum/artikel/kriegsdienstverweigerun... Zitat:In der Ukraine wurde die Wehrpflicht 2015 wieder eingeführt. Kriegsdienstverweigerer werden nur anerkannt, wenn sie einer von zehn kleinen Religionsgemeinschaften angehören – also nur eine kleine exklusive Gruppe – die Mehrheit der orthodoxen Christen ist ausgeschlossen.
https://www.nds-fluerat.org/55873/aktuelles/aufruf-zu-aktionswochen-schutz-und-a... Zitat:Die Ukraine hat das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ausgesetzt und die Grenze für Männer zwischen 18 und 60 Jahren geschlossen
Ich würde beim ukrainischen Konsulat den Antrag auf Verlängerung des Reisepasses stellen. Also nachweisbar. Die sollen den Antrag ablehnen. Dann stellt man bei der
ABH den Antrag auf Erteilung eines Reiseausweises für Ausländer und hilfsweise die Befreiung von der Passpflicht.
Begründung: Das ukrainische Konsulat verlängert nicht den Reisepass und verlangt die Rückkehr in die Ukraine. Man ist aber Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen, hat aber keine allgemeine Möglichkeit auf einen Wehrersatzdienst.
Und dann sollte man sich entsprechend vorbereiten. Maßstab für Kriegsdienstverweigerung wäre das deutsche Wehrrecht. Also wer mit den Argumenten vom deutschen Wehrdienst befreit werden würde, würde auch theoretisch vom ukrainischen Wehrdienst befreit werden, wenn theoretisch die Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen auch in der Ukraine akzeptiert werden würde.
Oder man schaut ob man eine Grund für eine Zurückstellung findet. § 12 WPflG. Bspw. das Kind ist behindert und Vater ist eine wichtige Bezugsperson und könnte den zeitweise Abwesenheit des Vaters nicht verkraften.
Also hier sollte man am Besten einen Anwalt für Wehrrecht und einen Anwalt für Ausländerrecht konsultieren.