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Ablehnung Touristenvisum für Lebensgefährte (Gelesen: 967 mal)
MartinaMichaela
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11.08.2023 um 12:16:23
 
Hallo zusammen,
mein Lebensgefährte ist Kenianer und wir haben in Nairobi ein Schengen-Visum für einen Besuchsaufenthalt beantragt. Alle erforderlichen Unterlagen (von mir Einladungsschreiben, Verpflichtungserklärung) wurden eingereicht, trotzdem wurde das Visum mit der Begründung 'der Zweck und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts konnten nicht nachgewiesen werden' und 'there are reasonable doubts as to your intention to leave the territory of the member states before the expiry of the visa'
Weiss jemand, was das genau heisst und kann man dagegen irgendetwas unternehmen?
Danke schon mal für Euere Hilfe,
LG Martina
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SimonB
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Antwort #1 - 11.08.2023 um 13:43:03
 
MartinaMichaela schrieb am 11.08.2023 um 12:16:23:
was das genau heisst

Das heißt:
Es bestehen begründete Zweifel an Ihrer Absicht, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vor Ablauf des Visums zu verlassen.
Oder anders: Es wird bezweifelt, dass er nach Kenia zurückreist.

MartinaMichaela schrieb am 11.08.2023 um 12:16:23:
kann man dagegen irgendetwas unternehmen?

Die Rückkehrbereitschaft glaubhaft machen.
Du trittst als Lebensgefährtin auf?
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Aras
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Antwort #2 - 11.08.2023 um 14:18:51
 
Was man da unternehmen kann:
Rechtsmittel sind formlose Remonstration und Klage.

Die Rückkehrbereitschaft ist an mehrere Faktoren gebunden.

Insofern stellt sich meist die Frage was für Unterlagen eingereicht wurden, und was du in deinem "Einladungsschreiben" geschrieben hast.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Antwort #3 - 11.08.2023 um 15:28:24
 
Du könntest auch noch schreiben, wie oft er schon mit einem Besuchsvisum in Deutschland war und ob er jedes Mal pünktlich ausgereist ist.

Was hat er als "Verwurzelung" in Kenia angegeben? Arbeitsplatz und Ende des genehmigten Urlaubs? Wie lange hatte er denn Urlaub beantragt und erhalten?
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MartinaMichaela
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Antwort #4 - 11.08.2023 um 22:01:12
 
Vielen Dank für die vielen Antworten! Das einzige, was er wohl nicht nachweisen kann ist eine regelmässige Tätigkeit in Kenia. Daher haben wir 'self-employed' angegeben was 100% der Wahrheit entspricht. Er war bereits in Italien mit einem Schengen-Visum und in England, beide Male ist er vor Ablauf der Visumfrist ausgereist.
Ich hatte als Einladungsschreiben einfach eine Bestätigung geschrieben, dass beide an meinem Wohnsitz wohnen können und dazu habe ich für beide eine Verpflichtungserklärung eingereicht.
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Aras
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Antwort #5 - 11.08.2023 um 22:27:30
 
Wer sind denn "beide"?
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