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Heirat + Aufenthalt in Deutschland mit Singapurerin ohne A1? (Gelesen: 2.815 mal)
Themen Beschreibung: Heiratsort, Visum, Aufenthaltserlaubnis
T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #15 - 24.08.2023 um 15:49:50
 
Weasel schrieb am 24.08.2023 um 14:39:00:
...
Teil der benötigten Dokumente für das Visum zur Eheschließung ist eine Verpflichtungserklärung. Dafür muss ich laut Amt für Migration und Integration meine Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate vorlegen. Soweit ich gesehen habe, müsste ich ein Einkommen von ca. 1400€ pro Monat nachweisen, damit die Verpflichtungserklärung angenommen wird. Da ich noch Student bin und BAföG beziehe, werde ich diese Bedingung nicht nachweisen können.

Alternativ soll man wohl ein Konto mit Sperrvermerk einrichten können. Hier habe ich bisher auch nur gelesen, dass man ca. 11000€ pro Jahr darauf haben müsste. So viel Vermögen steht mir auch nicht zur Verfügung. In diesem Fall wurde auch dazu geraten, sich mit dem Amt in Kontakt zu setzen.
...
Sollte ich mir nun jemand Dritten (Familienangehörige/Freunde) suchen, die statt mir für meine Partnerin bürgen können oder gibt es noch andere Möglichkeiten? Schließlich ist meine Partnerin berufsfähig und kann ihre Arbeit auch vorerst von Deutschland aus ausüben (Wie es darum steht, sobald sie hier länger wohnt und ihr Einkommen melden muss habe ich auch noch keine Ahnung von). Sollte nicht ihr Einkommen ausreichen? Kann man da mit der Botschaft reden?


Hallo, tatsächlich ist grundsätzlich eine VE oder eben ein Sperrkonto für ein Heiratsvisum erforderlich.
Auch Dritte, die solvent sind, können die VE für Euch / sie abgeben.

Falls, erwartungsgemäß, ABH oder AV sich nicht auf Abweichungen einlassen und die VE nicht abgegeben werden kann, bliebe dann eben nur die Heirat ohne Heiratsvisum.

Als Staatsangehörige Singapurs kann sie visumfrei für einen Kurzaufenthalt einreisen und die Heirat mit Dir hier vornehmen. Das ist völlig legitim.
Im Anschluss könnte man versuchen, die ABH zur Erteilung einer AE als Ehefrau eines Deutschen zu bringen mit Hinweis auf den §39 AufenthV.
Sollte die ABH ablehnen, versucht man eben nicht, das erzwingen zu wollen, sondern reist wieder aus und beantragt dann in Singapur das erforderliche nationale Visum, was dann ja aber das Visum zur Familienzusammenführung wäre, für das dann keine VE erforderlich ist.

Zitat:
Wenn ihr noch weitere Informationen zu "Nachweis der Unterkunft" (Von meinem Vermieter ausgestellt oder muss da auch eine offizielle Behörde ran, um meinen Wohnraum zu prüfen?),


Vermieter.

Zitat:
"Meldebescheinigung" (Einfache oder erweiterte notwendig?)


Einfache wohl nur erforderlich (es geht um den Nachweis des Wohnsitzes), aber die erweiterte ist ebenso schnell erteilt und macht in meinen Augen immer Sinn aufgrund der Zusatzinformationen (wie z.B. Famiienstand).

Zitat:
und "Einladungsschreiben" (Welche Informationen müssen genau in unserem Fall genannt und nachgewiesen werden?), wäre ich immens dankbar!


Das ist formlos.
Für das Heiratsvisum inhaltlich z.B. in etwa, dass man (Herr xxx, wohnhaft in xxx) die Frau yyy, Geb.-Datum, etc. zu sich nach Deutschland einlädt, um sie zu heiraten und künftig in DEU das Leben zusammen zu verbringen.
Da geht es eigentlich nur darum, dass die AV wissen möchte, ob Du von ihrem Antrag weißt und der mit Dir abgesprochen ist. Über die Sinnhaftigkeit könnte man streiten, muss man aber nicht Zwinkernd

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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helpplease
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i4a rocks!


Beiträge: 40

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #16 - 24.08.2023 um 18:02:06
 
hallo weasel,

erstmal viel Erfolg und Kraft euch auf eurem Weg!

Bei uns war das so, dass meine Mutter für mich hätte bürgen können, weil ich auch noch Studentin war. Vielleicht ist das ja einen Versuch wert.

Es gibt auch etliche Beratungsstellen, die dir vielleicht mit legalen Fragen helfen könnten, so unter anderem auch die Rechtsberatung (https://www.verband-binationaler.de/beratung/infos-fuer-ratsuchende) oder auch von der Caritas, der Diakonie etc. Vielleicht wäre das auch eine Idee, sich dort Unterstützung zu holen?
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #17 - 25.08.2023 um 00:01:54
 
Am einfachsten ist es, jemand Drittes zu suchen, die eigenen Eltern oder so. Ist ja nur eine Bürgschaft von der Einreise bis zur Hochzeit, das ist übersichtlich.
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