Weasel schrieb am 24.08.2023 um 14:39:00:...
Teil der benötigten Dokumente für das Visum zur Eheschließung ist eine Verpflichtungserklärung. Dafür muss ich laut Amt für Migration und Integration meine Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate vorlegen. Soweit ich gesehen habe, müsste ich ein Einkommen von ca. 1400€ pro Monat nachweisen, damit die Verpflichtungserklärung angenommen wird. Da ich noch Student bin und BAföG beziehe, werde ich diese Bedingung nicht nachweisen können.
Alternativ soll man wohl ein Konto mit Sperrvermerk einrichten können. Hier habe ich bisher auch nur gelesen, dass man ca. 11000€ pro Jahr darauf haben müsste. So viel Vermögen steht mir auch nicht zur Verfügung. In diesem Fall wurde auch dazu geraten, sich mit dem Amt in Kontakt zu setzen.
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Sollte ich mir nun jemand Dritten (Familienangehörige/Freunde) suchen, die statt mir für meine Partnerin bürgen können oder gibt es noch andere Möglichkeiten? Schließlich ist meine Partnerin berufsfähig und kann ihre Arbeit auch vorerst von Deutschland aus ausüben (Wie es darum steht, sobald sie hier länger wohnt und ihr Einkommen melden muss habe ich auch noch keine Ahnung von). Sollte nicht ihr Einkommen ausreichen? Kann man da mit der Botschaft reden?
Hallo, tatsächlich ist grundsätzlich eine
VE oder eben ein Sperrkonto für ein Heiratsvisum erforderlich.
Auch Dritte, die solvent sind, können die
VE für Euch / sie abgeben.
Falls, erwartungsgemäß,
ABH oder
AV sich nicht auf Abweichungen einlassen und die
VE nicht abgegeben werden kann, bliebe dann eben nur die Heirat ohne Heiratsvisum.
Als Staatsangehörige Singapurs kann sie visumfrei für einen Kurzaufenthalt einreisen und die Heirat mit Dir hier vornehmen. Das ist völlig legitim.
Im Anschluss könnte man
versuchen, die
ABH zur Erteilung einer
AE als Ehefrau eines Deutschen zu bringen mit Hinweis auf den §39
AufenthV.
Sollte die
ABH ablehnen, versucht man eben nicht, das erzwingen zu wollen, sondern reist wieder aus und beantragt dann in Singapur das erforderliche nationale Visum, was dann ja aber
das Visum zur Familienzusammenführung wäre, für das dann keine VE erforderlich ist. Zitat:Wenn ihr noch weitere Informationen zu "Nachweis der Unterkunft" (Von meinem Vermieter ausgestellt oder muss da auch eine offizielle Behörde ran, um meinen Wohnraum zu prüfen?),
Vermieter.
Zitat:"Meldebescheinigung" (Einfache oder erweiterte notwendig?)
Einfache wohl nur erforderlich (es geht um den Nachweis des Wohnsitzes), aber die erweiterte ist ebenso schnell erteilt und macht in meinen Augen immer Sinn aufgrund der Zusatzinformationen (wie z.B. Famiienstand).
Zitat:und "Einladungsschreiben" (Welche Informationen müssen genau in unserem Fall genannt und nachgewiesen werden?), wäre ich immens dankbar!
Das ist formlos.
Für das Heiratsvisum inhaltlich z.B. in etwa, dass man (Herr xxx, wohnhaft in xxx) die Frau yyy, Geb.-Datum, etc. zu sich nach Deutschland einlädt, um sie zu heiraten und künftig in DEU das Leben zusammen zu verbringen.
Da geht es eigentlich nur darum, dass die
AV wissen möchte, ob Du von ihrem Antrag weißt und der mit Dir abgesprochen ist. Über die Sinnhaftigkeit könnte man streiten, muss man aber nicht
Gruß