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Erneute Anfrage Gehaltsnachweise - Ist das Ende in Sicht? (Gelesen: 1.513 mal)
AlxMrxBrx
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Erneute Anfrage Gehaltsnachweise - Ist das Ende in Sicht?
04.08.2023 um 07:46:45
 
Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:

Es geht um die Einbürgerung meiner Frau (Brasilianerin). Wir leben im Hochtaunuskreis, daher ist unsere EBH das RP Darmstadt.

  • 30.03.2022: Antragsstellung -> Erstmalige Einreichung von Gehaltsnachweisen
  • 17.04.2023: Beginn der Bearbeitung des Antrags -> Erneute Einreichung der Gehaltsnachweise
  • Mitte Mai 2023: Kostenbescheid -> Direkt bezahlt
  • 03.08.2023: Erneute Forderung nach Gehaltsnachweisen


Als ich den gestrigen Brief des RP Darmstadt aus dem Briefkasten nahm, ging ich fest davon aus, dass die Einbürgerungsurkunde abholbereit ist. Stattdessen wird zum dritten mal ein Nachweis für unseren LU gefordert.

Bisher waren wir sehr geduldig, aber nach fast 1,5 Jahren ist unsere Geduld zunehmend aufgebraucht.

Ist diese Forderung des RP Darmstadt (vermutlich) nur ein letzter Check bevor die Urkunde ausgestellt wird oder gibt es einen Grund warum man mitten im Verfahren noch mehrmals Gehaltsnachweise fordert?
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deerhunter
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 04.08.2023 um 09:57:01
 
AlxMrxBrx schrieb am 04.08.2023 um 07:46:45:
Ist diese Forderung des RP Darmstadt (vermutlich) nur ein letzter Check bevor die Urkunde ausgestellt wird oder gibt es einen Grund warum man mitten im Verfahren noch mehrmals Gehaltsnachweise fordert? 


Da bei Einbürgerung die "Sicherung des LU" perspektivisch gesichert sein muss, wird es immer wieder solche Abfragen geben...bis zur Urkunde!
Hier prüft man einfach, ob auch weiterhin genug verdient wird...üblicher Vorgang
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Aras
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Antwort #2 - 04.08.2023 um 10:39:45
 
Ja die fragen nach den Gehaltsnachweisen sehr gerne. Im Grunde sollte man bei jeder Anfrage an die Behörde die letzten Gehaltsnachweise schicken, weil die automatisch und reflexhaft immer danach fragen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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AlxMrxBrx
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 10.08.2023 um 13:04:47
 
War tatsächlich das Ende. Einbürgerungsurkunde wurde an unsere Wohnsitzgemeinde gesendet.
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T.W.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #4 - 13.08.2023 um 13:29:30
 
Glückwunsch zum erfolgreichen Abschluss! Smiley Wenn ich eine verwandte Frage stellen darf: Wie läuft das denn das eigentlich mit dem Ergebnis der Einbürgerungstest? Das bekommt man ja mittlerweile auch erst sechs Monate nach der Prüfung, und die Prüfung darf ja nicht länger als zwei Jahre her sein, richtig? D.h. wenn der Antragsteller das Ergebnis bei Antragstellung einreicht, ist es kurz vor Vergabe der Urkunde oft schon abgelaufen? Oder wird das sicher nicht nochmal gefordert, oder das ältere Datum noch akzeptiert?
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AlxMrxBrx
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 15.08.2023 um 06:46:15
 
Soweit ich weiß, ist ein bestandener Einbürgerungstest unbegrenzt lange gültig.

Meine Frau hat ihren Test jedoch im November '21 abgelegt. Das ist noch keine zwei Jahre her.
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