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Integrationskurs und Demenz (Gelesen: 1.954 mal)
rabapaki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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17.07.2023 um 18:28:21
 
Hallo an alle,

es geht um meine Mutter, die zum Integrationskurs-Besuch verpflichtet ist.
Bei ihr wurde Anfang von Demenz diagnostiziert. Wie sieht es in diesem Fall aus? Muss AB sie von irgendwelchen Anforderung zur Kursteilnahme und später Sprachkenntnissen befreien oder weiterhin muss man mit druck von AB rechnen?
Vllt auch relevant, sie ist fast 66 Jahre alt.

Danke im Voraus
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erne
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Antwort #1 - 18.07.2023 um 09:33:43
 
rabapaki schrieb am 17.07.2023 um 18:28:21:
Muss AB sie von irgendwelchen Anforderung zur Kursteilnahme und später Sprachkenntnissen befreien oder weiterhin muss man mit druck von AB rechnen?

Wenn die ABH die Verpflichtung nicht zurücknimmt, ist mit Druck und Konsequenzen zu rechnen, wenn deine Mutter nicht am Kurs teilnimmt.

Demenz und Alter sind aber ein Grund für die ABH die Verpflichtung zurückzunehmen, aber eben nur auf Antrag und NAchweis (Demenzdiagnose ...)
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rabapaki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 20.07.2023 um 09:34:59
 
Zunächst einmal vielen Dank für Ihre Antwort.
Jetzt bin ich etwas verwirrt. Es gibt bereits ein Dokument mit der Aussage Demenzdiagnose (Beginn der Demenz).

erne schrieb am 18.07.2023 um 09:33:43:
Wenn die ABH die Verpflichtung nicht zurücknimmt, ist mit Druck und Konsequenzen zu rechnen, wenn deine Mutter nicht am Kurs teilnimmt.

Demenz und Alter sind aber ein Grund für die ABH die Verpflichtung zurückzunehmen, aber eben nur auf Antrag und NAchweis (Demenzdiagnose ...)


Das heißt dann auch mit Diagnose, muss die ABH nicht unbedingt auf Integrationskurs und Sprachnachweise verzichten? Es ist ein Grund für Befreiung aber nicht ein muss (so habe ich Sie verstanden- richtig?)
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reinhard
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Antwort #3 - 20.07.2023 um 11:19:10
 
Genau.

Die Verpflichtete muss den Antrag stellen, die Verpflichtung aufzuheben. Sie fügt die Begründung und die Belege bei.

Wie die Behörde dann entscheidet, wissen wir natürlich nicht. Ihr erfahrt das aber.
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Aras
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Antwort #4 - 21.07.2023 um 13:38:53
 
Ich würde wohl mir von meiner Mutter eine Vollmacht erteilen lassen und das folgende der ABH schreiben

Zitat:
Betreff: Verpflichtung zum Besuch des Integrationskurses für Frau X Y, geb. am xx.xx.19xx

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Mutter, Frau X Y, hat von ihrem Arzt die Diagnose erhalten, dass sie an Demenz leidet. Meine Mutter konnte schon vorher wegen ihren evon 66 Jahren schon schwer lernen. Mit der Diagnose erklären sich auch die in letzter Zeit gehäuften mentalen Schwierigkeiten. Wir sind derzeit dabei den Stress für meine Mutter zu reduzieren um die Wahrscheinlichkeit von Demenzschüben zu verringern. Wir müssen unser Leben neu ordnen und sind damit derzeit hauptsächlich beschäftigt.

Ich beantrage hiermit im Namen meiner Mutter, dass die Verpflichtung zum Integrationskurs aufgrund der Demenzerkrankung aufzuheben.

Ich danke für Ihr Verständnis und verbleibe mit freundlichen Grüßen

A B
Unterschrift

Anlagen:

- Vollmacht von Frau X Y an mich
- Diagnose in Kopie vom Arzt Dr. Ötker bezüglich der Demenzerkrankung meiner Mutter


Also sowas in der Art... Entsprechend anpassen für euren Fall...
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #5 - 21.07.2023 um 13:54:53
 
Wenn über die Mutter kein Antrag auf Vormundschaft gestellt wurde - müsste sie da diesen Antrag nicht selber stellen und unterschreiben?
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Aras
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Antwort #6 - 21.07.2023 um 15:30:11
 
Man ist ja nicht sofort geschäftsunfähig wenn man an anfänglicher Demenz leidet. Imho sollte man jetzt eine Vorsorgevollmacht und  eine Generalvollmacht erstellen. Vielleicht sogar notariell?

Siehe auch: https://www.pflege.de/krankheiten/demenz/hilfe/rechtliches/
Zitat:
Zu Beginn einer Demenzerkrankung sind die Betroffenen noch voll geschäftsfähig: Sie können also alle Verträge selbstständig abschließen. Das ändert sich, wenn die Erkrankung voranschreitet und der Betroffene nicht mehr einschätzen kann, ob beispielsweise ein Kauf oder Verkauf noch sinnvoll erscheint oder nicht.

Geringfügige Geschäfte, sprich kleinere Anschaffungen, sind hierbei nicht das Problem. Wenn allerdings große Summen aufgewendet werden sollen, für Dinge, die derjenige nicht benötigt, muss ein Arzt mit psychiatrischer Erfahrung entscheiden, ob eine Geschäftsfähigkeit noch gegeben ist.


Alles weitere wird dort gut beschrieben.
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rabapaki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 04.11.2023 um 23:24:24
 
Hallo an alle, ich melde mich nochmal.

Es kam eine Anfrage aus Ausländerbehörde als Antwort. Sie wollen, dass meine Mutter bzgl. Demenz eine Untersuchung in Gesundheitsamt bei Amtsarzt macht.
Dazu, kann ich als Übersetzer nicht kommen, sondern vereidigte Dolmetscher.
Wir sollen alles sowohl Gesundheitsamt als auch Dolmetscher bezahlen.

Ich kann nicht nachvollziehen. Wir haben nichts gegen Untersuchung bei Gesundheitsamt, aber hier wird Kompetenz von zwei ärztliche Praxen infrage gestellt. Und wozu jetzt noch Dolmetscher?

Hat irgendwer welsche Empfehlung/ Rat was hier zu machen ist?
Danke im Voraus

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Antwort #8 - 05.11.2023 um 06:56:33
 
rabapaki schrieb am 04.11.2023 um 23:24:24:
Es kam eine Anfrage aus Ausländerbehörde als Antwort. Sie wollen, dass meine Mutter bzgl. Demenz eine Untersuchung in Gesundheitsamt bei Amtsarzt macht.
Dazu, kann ich als Übersetzer nicht kommen, sondern vereidigte Dolmetscher.
Wir sollen alles sowohl Gesundheitsamt als auch Dolmetscher bezahlen.

Das ist der normale Weg...manche Arztpraxen sollen "Gefälligkeitsgutachten" erstellen! Dafür ist eigentlich immer der Amtsarzt zuständig, um dieses zu beurteilen! Und natürlich zahlt i.d.R. derjeniger der solch Gutachten braucht.
Ein vereidigter Dolmetscher ist ebenfalls notwendig, weil du weder vereidigt bist noch "unbefangen"

Ist der übliche Weg mit Amtsarzt und vereidigtem Dolmetscher. Wenn ihr nichts zu verbergen habt, ist es auch kein Problem

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rabapaki
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Antwort #9 - 05.11.2023 um 11:19:57
 
Wir haben nichts zu verbergen, aber...

Schon im Februar war eine Untersuchung bei Amtsarzt. Damals wurde von der Seite Amtsarztes auf Demenz vermutet und wurde gesagt, machen sie weiter Untersuchungen. Vllt Problem liegt daran, dass das es nicht in offiziellem Brief vom Amtsarzt steht.

Erst im Juli wurde Diagnose Demenz geschrieben.

Beim ersten Mal im Februar, ich war übersetzter. Und jetzt wird Dolmetscher angefordert. Da ist problematisch, da meine Mutter auf viele relevanten Fragen nicht antworten könnte bzgl. bisherigen Untersuchungen usw. ABer auch Geld....
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erne
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Antwort #10 - 05.11.2023 um 12:04:01
 
rabapaki schrieb am 05.11.2023 um 11:19:57:
Erst im Juli wurde Diagnose Demenz geschrieben.

von einem Amtsarzt?

wenn nein: siehe oben
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Antwort #11 - 05.11.2023 um 12:34:59
 
rabapaki schrieb am 05.11.2023 um 11:19:57:
Vllt Problem liegt daran, dass das es nicht in offiziellem Brief vom Amtsarzt steht.

Diese Vermutung ist nicht abwegig.

Nimm doch mal Kontakt mit dem Amtsarzt auf, ob der die damalige mündliche Aussage bzw. Empfehlung der ABH gegenüber bestätigt.

Falls ja, ist die Hoffnung nicht verwegen, dass das der ABH dann reicht.


Du hast gemerkt, dass ich den Konjunktiv verwendet habe?
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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rabapaki
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Antwort #12 - 05.11.2023 um 15:51:25
 
erne schrieb am 05.11.2023 um 12:04:01:
von einem Amtsarzt?

wenn nein: siehe oben

Nicht vom Amtsarzt, aber von ihm wurde schon im Februar vermutet und deshalb wurde gesagt, machen sie weitere Untersuchungen. Also Anfangsverdacht war vom Amtsarzt.


Petersburger schrieb am 05.11.2023 um 12:34:59:
Nimm doch mal Kontakt mit dem Amtsarzt auf, ob der die damalige mündliche Aussage bzw. Empfehlung der ABH gegenüber bestätigt.

Danke! Wir werden das unbedingt machen.

Petersburger schrieb am 05.11.2023 um 12:34:59:
Du hast gemerkt, dass ich den Konjunktiv verwendet habe?

Ja das habe ich Durchgedreht

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Antwort #13 - 16.02.2024 um 11:22:50
 
UPDATE:

Meine Mutter war mit einem Dolmetscher bei Gesundheitsamt (Amtsarzt). Dort wurde Demenz Diagnose bestätigt.
Außerdem habe ich mitbekommen, dass Ausländerbehörde einen Dolmetscher unbedingt wollte und nicht Amtsarzt.

Das Ganze ist mit Niederlassungserlaubnis Antrag verbunden ist, und dem Antrag für Befreiung vom Integrationskurs bzw. (Sprachkenntnisse (§9 Abs 2 Satz 1 Nr 7) und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung (§9 Abs 2 Satz 1 Nr 8)).

Von ABH habe ich gestern E-Mail bekommen, dass die Unterlagen vom Gesundheitsamt bekommen haben und wollen „letztmalig“ noch letzte drei letzte Gehalt-Abrechnungen und Mietbescheinigung.

Ich hoffe dieses „letztmalig“ sollte auf etwas Positives andeuten.


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Antwort #14 - 16.02.2024 um 11:44:47
 
Ja, klingt positiv.

Insbesondere die letzten drei Gehaltsabrechnungen werden typischerweise angefordert, um festzustellen, dass der Lebensunterhalt zum Erteilungszeitpunkt noch sichergestellt ist. Die letzten die vorliegen sind vermutlich schon einige Monate alt. Die Meldebescheinigung ist auch nur so eine Standardaufforderung.

Das spricht schon deutlich dafür, dass die ABH beabsichtigt die Niederlassungserlaubnis zu erteilen und i.S.d. § 9 Abs. 2 S. 3 vom Spracherfordernis und Test "Leben in Deutschland" abzusehen. Andernfalls hätte die ABH diesbezüglich etwas geäußert.

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