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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Integrationskurs und Demenz https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1689611301 Beitrag begonnen von rabapaki am 17.07.2023 um 18:28:21 |
Titel: Integrationskurs und Demenz Beitrag von rabapaki am 17.07.2023 um 18:28:21
Hallo an alle,
es geht um meine Mutter, die zum Integrationskurs-Besuch verpflichtet ist. Bei ihr wurde Anfang von Demenz diagnostiziert. Wie sieht es in diesem Fall aus? Muss AB sie von irgendwelchen Anforderung zur Kursteilnahme und später Sprachkenntnissen befreien oder weiterhin muss man mit druck von AB rechnen? Vllt auch relevant, sie ist fast 66 Jahre alt. Danke im Voraus |
Titel: Re: Integrationskurs und Demenz Beitrag von erne am 18.07.2023 um 09:33:43 rabapaki schrieb am 17.07.2023 um 18:28:21:
Wenn die ABH die Verpflichtung nicht zurücknimmt, ist mit Druck und Konsequenzen zu rechnen, wenn deine Mutter nicht am Kurs teilnimmt. Demenz und Alter sind aber ein Grund für die ABH die Verpflichtung zurückzunehmen, aber eben nur auf Antrag und NAchweis (Demenzdiagnose ...) |
Titel: Re: Integrationskurs und Demenz Beitrag von rabapaki am 20.07.2023 um 09:34:59
Zunächst einmal vielen Dank für Ihre Antwort.
Jetzt bin ich etwas verwirrt. Es gibt bereits ein Dokument mit der Aussage Demenzdiagnose (Beginn der Demenz). erne schrieb am 18.07.2023 um 09:33:43:
Das heißt dann auch mit Diagnose, muss die ABH nicht unbedingt auf Integrationskurs und Sprachnachweise verzichten? Es ist ein Grund für Befreiung aber nicht ein muss (so habe ich Sie verstanden- richtig?) |
Titel: Re: Integrationskurs und Demenz Beitrag von reinhard am 20.07.2023 um 11:19:10
Genau.
Die Verpflichtete muss den Antrag stellen, die Verpflichtung aufzuheben. Sie fügt die Begründung und die Belege bei. Wie die Behörde dann entscheidet, wissen wir natürlich nicht. Ihr erfahrt das aber. |
Titel: Re: Integrationskurs und Demenz Beitrag von Aras am 21.07.2023 um 13:38:53
Ich würde wohl mir von meiner Mutter eine Vollmacht erteilen lassen und das folgende der ABH schreiben
Zitat:
Also sowas in der Art... Entsprechend anpassen für euren Fall... |
Titel: Re: Integrationskurs und Demenz Beitrag von lottchen am 21.07.2023 um 13:54:53
Wenn über die Mutter kein Antrag auf Vormundschaft gestellt wurde - müsste sie da diesen Antrag nicht selber stellen und unterschreiben?
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Titel: Re: Integrationskurs und Demenz Beitrag von Aras am 21.07.2023 um 15:30:11
Man ist ja nicht sofort geschäftsunfähig wenn man an anfänglicher Demenz leidet. Imho sollte man jetzt eine Vorsorgevollmacht und eine Generalvollmacht erstellen. Vielleicht sogar notariell?
Siehe auch: https://www.pflege.de/krankheiten/demenz/hilfe/rechtliches/ Zitat:
Alles weitere wird dort gut beschrieben. |
Titel: Re: Integrationskurs und Demenz Beitrag von rabapaki am 04.11.2023 um 23:24:24
Hallo an alle, ich melde mich nochmal.
Es kam eine Anfrage aus Ausländerbehörde als Antwort. Sie wollen, dass meine Mutter bzgl. Demenz eine Untersuchung in Gesundheitsamt bei Amtsarzt macht. Dazu, kann ich als Übersetzer nicht kommen, sondern vereidigte Dolmetscher. Wir sollen alles sowohl Gesundheitsamt als auch Dolmetscher bezahlen. Ich kann nicht nachvollziehen. Wir haben nichts gegen Untersuchung bei Gesundheitsamt, aber hier wird Kompetenz von zwei ärztliche Praxen infrage gestellt. Und wozu jetzt noch Dolmetscher? Hat irgendwer welsche Empfehlung/ Rat was hier zu machen ist? Danke im Voraus |
Titel: Re: Integrationskurs und Demenz Beitrag von deerhunter am 05.11.2023 um 06:56:33 rabapaki schrieb am 04.11.2023 um 23:24:24:
Das ist der normale Weg...manche Arztpraxen sollen "Gefälligkeitsgutachten" erstellen! Dafür ist eigentlich immer der Amtsarzt zuständig, um dieses zu beurteilen! Und natürlich zahlt i.d.R. derjeniger der solch Gutachten braucht. Ein vereidigter Dolmetscher ist ebenfalls notwendig, weil du weder vereidigt bist noch "unbefangen" Ist der übliche Weg mit Amtsarzt und vereidigtem Dolmetscher. Wenn ihr nichts zu verbergen habt, ist es auch kein Problem |
Titel: Re: Integrationskurs und Demenz Beitrag von rabapaki am 05.11.2023 um 11:19:57
Wir haben nichts zu verbergen, aber...
Schon im Februar war eine Untersuchung bei Amtsarzt. Damals wurde von der Seite Amtsarztes auf Demenz vermutet und wurde gesagt, machen sie weiter Untersuchungen. Vllt Problem liegt daran, dass das es nicht in offiziellem Brief vom Amtsarzt steht. Erst im Juli wurde Diagnose Demenz geschrieben. Beim ersten Mal im Februar, ich war übersetzter. Und jetzt wird Dolmetscher angefordert. Da ist problematisch, da meine Mutter auf viele relevanten Fragen nicht antworten könnte bzgl. bisherigen Untersuchungen usw. ABer auch Geld.... |
Titel: Re: Integrationskurs und Demenz Beitrag von erne am 05.11.2023 um 12:04:01 rabapaki schrieb am 05.11.2023 um 11:19:57:
von einem Amtsarzt? wenn nein: siehe oben |
Titel: Re: Integrationskurs und Demenz Beitrag von Petersburger am 05.11.2023 um 12:34:59 rabapaki schrieb am 05.11.2023 um 11:19:57:
Diese Vermutung ist nicht abwegig. Nimm doch mal Kontakt mit dem Amtsarzt auf, ob der die damalige mündliche Aussage bzw. Empfehlung der ABH gegenüber bestätigt. Falls ja, ist die Hoffnung nicht verwegen, dass das der ABH dann reicht. Du hast gemerkt, dass ich den Konjunktiv verwendet habe? |
Titel: Re: Integrationskurs und Demenz Beitrag von rabapaki am 05.11.2023 um 15:51:25 erne schrieb am 05.11.2023 um 12:04:01:
Nicht vom Amtsarzt, aber von ihm wurde schon im Februar vermutet und deshalb wurde gesagt, machen sie weitere Untersuchungen. Also Anfangsverdacht war vom Amtsarzt. Petersburger schrieb am 05.11.2023 um 12:34:59:
Danke! Wir werden das unbedingt machen. Petersburger schrieb am 05.11.2023 um 12:34:59:
Ja das habe ich :D |
Titel: Re: Integrationskurs und Demenz Beitrag von rabapaki am 16.02.2024 um 11:22:50
UPDATE:
Meine Mutter war mit einem Dolmetscher bei Gesundheitsamt (Amtsarzt). Dort wurde Demenz Diagnose bestätigt. Außerdem habe ich mitbekommen, dass Ausländerbehörde einen Dolmetscher unbedingt wollte und nicht Amtsarzt. Das Ganze ist mit Niederlassungserlaubnis Antrag verbunden ist, und dem Antrag für Befreiung vom Integrationskurs bzw. (Sprachkenntnisse (§9 Abs 2 Satz 1 Nr 7) und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung (§9 Abs 2 Satz 1 Nr 8)). Von ABH habe ich gestern E-Mail bekommen, dass die Unterlagen vom Gesundheitsamt bekommen haben und wollen „letztmalig“ noch letzte drei letzte Gehalt-Abrechnungen und Mietbescheinigung. Ich hoffe dieses „letztmalig“ sollte auf etwas Positives andeuten. |
Titel: Re: Integrationskurs und Demenz Beitrag von Puncherfaust am 16.02.2024 um 11:44:47
Ja, klingt positiv.
Insbesondere die letzten drei Gehaltsabrechnungen werden typischerweise angefordert, um festzustellen, dass der Lebensunterhalt zum Erteilungszeitpunkt noch sichergestellt ist. Die letzten die vorliegen sind vermutlich schon einige Monate alt. Die Meldebescheinigung ist auch nur so eine Standardaufforderung. Das spricht schon deutlich dafür, dass die ABH beabsichtigt die Niederlassungserlaubnis zu erteilen und i.S.d. § 9 Abs. 2 S. 3 vom Spracherfordernis und Test "Leben in Deutschland" abzusehen. Andernfalls hätte die ABH diesbezüglich etwas geäußert. |
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