Hi,
die
AV möchte für ein nationales Visumsverfahren einen Krankenversicherungssnachweis haben gültig ab Einreise.
Fallschilderung: Die Antragstellerin will zum 01.10 eine Berufsausbildung in D beginnen, daher 16a Visumsantrag.
Wir haben als Nachweis ein Schreiben der Krankenkasse der in Deutschland lebenden Mutter eingereicht, dass diese die Tochter in die Familienversicherung aufnehmen kann. Das Schreiben reicht aber nicht, weil die Familienversicherung erst mit Wohnsitznahme greift, also nach Anmeldung im Burgerbüro.
Wir haben jetzt eine Incoming Versicherung abgeschlossen für etwas über einen Monat. Also für 01.09.-10.10. Ab 01.10. beginnt ja die Ausbildung und spätestens dann kann sie ja in die gesetzliche Krankenversicherung. Sollte sie vorher einreisen können, hätte sie dann die Incoming.
Ich habe alles im Internet zu dem Thema gelesen was ich finden konnte, aber verstehe es immer noch nicht wirklich.
Für welchen Zeitraum sollte denn nun eine Reisekrankenversicherung bzw. eine Incoming Versicherung abgeschlossen werden? Meint ihr das in unserem Fall so eine "Übergangsversicherung" ausreicht?
Ich bin dieses Thema mittlerweile wirklich leid, weil man nirgendwo wirklich eindeutige Informationen bekommt.