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Zurück nach Eritrea ohne Reisepaß (Gelesen: 3.251 mal)
traute
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Zurück nach Eritrea ohne Reisepaß
17.06.2023 um 17:50:43
 
Hallo,
es gibt folgende Situation, und ich hätte gerne Rat zur Vorgehensweise:
Ein Mann aus Eritrea,(kein Flüchtling) geschieden von einer deutschen Frau mit 2 gemeinsamen Kindern möchte zurück in seine Heimat.

Sein eritreischer Reisepaß war Ende letzten Jahres abgelaufen. Viele Wochen vorher hat er bei seiner Botschaft eine Verlängerung beantragt, und diese bis heute nicht bekommen. Sein Paß liegt in Asmara, wie ein Fam. Angehöriger ihm mitteilte. Die Botschaft in Belin wurde mehrfach ohne Erfolg kontaktiert.
In DE bekam er eine Fiktionsbescheinigung. Nach langem Überlegen hat er sich entschlossen, in seine Heimat zurück zu kehren, da er in den 13 Jahren, die er hier ist, keinen Fuß fassen konnte und ihm überall struktureller Rassismus begegnet.
Er ist am Ende seiner Kraft.

Kann er von der ABH ein Reisepapier bekommen, damit er ausreisen kann? Was muß er machen?
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reinhard
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Antwort #1 - 17.06.2023 um 19:14:15
 
Die Frage ist ja, ob ein Ersatzpass der Ausländerbehörde von der Fluggesellschaft für die Beförderung und von Eritrea für die Einreise anerkannt wird.

Ohne Antwort der Botschaft sollte er nicht aufbrechen.

Er kann auch die Rückkehrberatung (z.B. der Diakonie) aufsuchen und feststellen, ob die mehr Informationen dazu haben.
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traute
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Antwort #2 - 17.06.2023 um 21:27:22
 
Die eritreische Botschaft wurde nachweislich 4x schriftlich kontaktiert und rührt sich nicht.

Eine Kopie seines Reisepasses ist ja bei der ABH vorhanden. Damit müßte er die Möglichkeit zur Einreise haben.

Die Rückkehrberatung ist ja nur für Flüchtlinge. Er kam als Ehemann einer deutschen Frau.
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reinhard
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Antwort #3 - 17.06.2023 um 21:48:30
 
Die Rückkehrberatung ist für alle, die zurückkehren wollen.

Ob bei der Einreisekontrolle Deine Bestätigung, er habe es viermal versucht, ausreicht, musst Du die Regierung von Eritrea fragen. Die entscheidet darüber, wer einreisen darf, nicht die Ausländerbehörde. Die Fluggesellschaft lässt ihn ins Flugzeug, wenn sie absolut sicher ist, dass er dort einreisen darf. Das müsste er mit der Fluggesellschaft klären und ihnen alle Belege für die Einreiseerlaubnis aushändigen.
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Aras
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Antwort #4 - 17.06.2023 um 22:13:07
 
Die Ausländerbehörde kann keine Reisedokumente erteilen, womit man in ein Land einreisen kann, dessen Staatsbürgerschaft man hat. Sonst würden die deutschen Ausländerbehörden jeden Tag abertausende Reisedokumente erteilen und die ausreisepflichtigen Ausländer abschieben.

Man sollte sich nicht auf den Reisepass versteifen.

Bspw. abgelaufene iranische Pässe sind noch für die Einreise in den Iran noch gut. Der iranische Pass darf aber eben nicht ungültig sein, also wenn die iranische Botschaft bei der Passverlängerung den Pass nicht einzieht, dann locht sie die Rückseite vom Einband des iranischen Passes. Oder ein Iraner möchte zurück in den Iran, weil er keinen Bock mehr auf das Asylverfahren in Deutschland hat, dann kann man ein 21 Tage gültiges Reisedokument (Laissez-passer?) für die Einreise in den Iran bekommen.

Wie du gemerkt hast, habe ich Iran bzw. iranisch betont. Nicht weil der Iran so ein tolles Auslandswesen hat, sondern um zu vermeiden, dass jeder Staat solche Reisedokumente bzw. Einreiseregeln hat.

Man sollte also eher schauen ob die Eriträer bspw. Laissez-passer erteilen oder wenn er noch seinen abelaufenen Pass hat und dieser nicht sonstwie entwertet ist, fragen ob er damit zurückreisen kann.

vgl.
https://us.embassyeritrea.org/wp-content/uploads/2020/06/Laissez_Passer_Requirem...
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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traute
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Antwort #5 - 18.06.2023 um 06:55:28
 
Aras, in Eritrea ist alles anders.
Der Paß liegt bei der Botschaft zur Verlängerung bzw. inzwischen ist er in Asmara.
Der Mann ist psychisch am Ende.
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Aras
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Antwort #6 - 18.06.2023 um 17:15:56
 
Ich hab grad geschaut. Es gibt wohl keine Direktflüge nach Europa nach Asmara.

https://www.flightconnections.com/flights-from-asmara-asm

Also selbst wenn er den Laissez-Passer für 45 € bei der Botschaft bekäme, könnte er ihn wohl ggf. nicht so einfach nutzen. Selbst mit dem abgelaufenen Pass würde er wohl nicht weit kommen, da es wieder am Direktflug scheitert.

Aber es scheint als hätte der Laissez-Passer eine Seite für Visa.

https://www.consilium.europa.eu/prado/en/ERI-EP-01001/index.html

Er müsste also bei Äthiopien, Ägypten, Türkei, VAE oder Sudan anfragen, ob diese ein Transit-Visa auf einen eriträischen Laissez-Passer kleben würden. Wenn diese das tun, dann könnte er den Laissez-Passer nehmen, das Visum beschaffen, Flugtickets buchen und nach Hause fliegen.

Ansonsten soll er sich so nicht haben, er soll dann warten bis sein Pass abgeholt werden kann und dann in seine Heimat reisen.
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Antwort #7 - 07.09.2023 um 07:59:07
 
Ich mache mal hier weiter. Gestern kam der eritreische abgelaufene Nationalpaß ohne jegliches Begleitschreiben zurück. OHNE Verlängerung! Der Paß wurde nicht entwertet.
Welche Möglichkeiten hat er nun, auszureisen?
Könnte er in DE jetzt aufgrund der gegebenen Umstände einen Antrag auf Asyl stellen? Hätte der Antrag Chance auf Erfolg? Mit einem Reisepaß für Ausländer könnte er in ein Nachbarland reisen und sich von dort durchschlagen.
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Antwort #8 - 07.09.2023 um 10:46:08
 
traute schrieb am 07.09.2023 um 07:59:07:
Könnte er in DE jetzt aufgrund der gegebenen Umstände einen Antrag auf Asyl stellen? 

Hier sprechen aber leider keine Umstände für eine Anerkennung.

traute schrieb am 18.06.2023 um 06:55:28:
Der Mann ist psychisch am Ende.

Sorry, aber das wird nach einer Rückkehr nach Eritrea garantiert nicht besser.
Weiß der Mann nichts vom Militärdienst, von der Sippenhaft, von den dauerhaften Fluchten viele Eriträer nach Sudan, von den Sperrgebieten innerhalb der Regionen, vom "geheimen Leben" in den Bergen, usw?
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Antwort #9 - 07.09.2023 um 11:52:12
 
traute schrieb am 07.09.2023 um 07:59:07:
Könnte er in DE jetzt aufgrund der gegebenen Umstände einen Antrag auf Asyl stellen?

Was soll das denn bringen? Einen deutschen Aufenthaltstitel hat er doch schon. Oder ist der in Gefahr?
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Antwort #10 - 07.09.2023 um 13:30:19
 
Zitat:
Weiß der Mann nichts vom Militärdienst, von der Sippenhaft, von den dauerhaften Fluchten viele Eriträer nach Sudan, von den Sperrgebieten innerhalb der Regionen, vom "geheimen Leben" in den Bergen, usw?


Doch, das weiß er alles. Er war auch selber lange beim Militär, in der 1. Staffel des Regimes vor 20 Jahren. Und ja, es ist ihm bewußt, dass er im Gefängnis landen kann oder verschleppt wird. Gestern sprach er ständig von Dämonen. Ich befürchte, er ist psychisch krank geworden, denn die letzten Monate hat er sich verändert. Er will lieber in seiner Heimat sterben, so seine Worte. Er sieht hier keine Perspektive mehr, und ich oder Landsleute können ihn nicht von etwas Anderem überzeugen.
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« Zuletzt geändert: 07.09.2023 um 16:45:43 von reinhard »  

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Antwort #11 - 07.09.2023 um 13:36:06
 
lottchen schrieb am 07.09.2023 um 11:52:12:
Was soll das denn bringen? Einen deutschen Aufenthaltstitel hat er doch schon. Oder ist der in Gefahr


Er hat eine Fiktionsbescheinigung für 3 Mon, die immer wieder verlängert wird, aber wackelig ist, da seine Exfrau ihm immer wieder die Kinder vorenthält. JA ist involviert, es gab Gerichtstermine etc. Er kommt aus dieser Spirale nicht mehr raus und ist jetzt zusätzlich krank geworden mit Lähmungen + Herzproblemen.
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Antwort #12 - 07.09.2023 um 14:38:08
 
traute schrieb am 07.09.2023 um 13:30:19:
Er sieht hier keine Perspektive mehr, und ich oder Landsleute können ihn nicht von etwas Anderem überzeugen.

Dann muss er tun , was er meint tun zu müssen. DU solltest ihm das klar sagen. DU kannst ihm nicht mehr behilflich sein.


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Antwort #13 - 07.09.2023 um 17:03:00
 
Ja, das habe ich bereits gemacht.
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