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Nachweis der Staatsangehörigkeit bei Verlust des Reisepasses (Gelesen: 588 mal)
Alex561
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Nachweis der Staatsangehörigkeit bei Verlust des Reisepasses
07.06.2023 um 12:05:16
 
Guten Tag,

Es tut mir leid, wenn das wie eine seltsame Frage klingt, aber ich habe darüber nachgedacht und konnte keine Informationen finden:

Ich bin ein neu eingebürgerter Deutscher. Ich kann Deutsch sprechen, aber ich habe einen Akzent. Soweit ich weiß, gibt es in Deutschland keine zentrale Datenbank, aus der hervorgeht, ob Person X die deutsche Staatsangehörigkeit hat oder nicht. Ich frage mich, wie die Staatsbürgerschaft bestätigt wird, wenn man z.B.

1. den deutschen Reisepass im Ausland verliert.
2. den Pass auf dem Flug nach Deutschland oder am Flughafen verliert.

Im ersten Fall würde man sich an die deutsche Botschaft wenden, im zweiten Fall wahrscheinlich an die Bundespolizei am Flughafen. Wie stellt die Behörde/Bundespolizei sicher, dass die Person wirklich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und nicht lügt?  Bei einem deutschen Muttersprachler wird die Staatsangehörigkeit wahrscheinlich nicht so sehr hinterfragt werden, schließlich klingt er deutsch. Bei einem Nicht-Muttersprachler mit Akzent hingegen kann man hören, dass er nicht in Deutschland aufgewachsen ist, und ich könnte mir vorstellen, dass dies eher verdächtig erscheint (jeder könnte sagen, er sei Deutscher).

Deshalb würde ich gerne wissen, wenn dies eine bekannte Information ist, wie die deutschen Botschaften im Ausland und die Bundespolizei am Flughafen die deutsche Staatsangehörigkeit einer Person bestätigen können. Vor allem am Flughafen, wo es relativ schnell gehen sollte (wahrscheinlich ein paar Stunden).  Selbst wenn man Fotos des verlorenen Passes hat, können diese wahrscheinlich nicht als Beweis verwendet werden.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 07.06.2023 um 12:18:39
 
Es gibt seit paar Jahren ein zentrales Register für Staatsangehörigkeitsrechtliche Entscheidungen, § 33 StAG. Also jeder der heutzutage eingebürgert wird oder einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt, kriegt einen Eintrag in dem Register.

Wenn der Pass verloren geht, dann wird das Einwohnermeldeamt von der Botschaft bzw. wohl auch von der BPol kontaktiert: "Eine Person namens X Y behauptet die deutsche Staatsangehörigkeit zu haben und hatte wohl einen Pass von euch. Bitte schickt uns seine Daten". Dann schickt das Einwohnermeldeamt die Infos. Wohl auch das gescannte Foto für den Pass.

Dann schaut sich die Botschaft deinen Eintrag an und checkt ob du das bist und erteilt einen neuen Pass (Notreisepass?) aus.

Darum sollte man drei Sachen vorsorgehalber immer vor und während des Reisens machen:
1. Scan vom Pass erstellen und bspw.  auf google drive oder sonstwo im Internet speichern (bspw. per E-Mail an sich selbst)
2. Pass und Perso wenn möglich im Hotelsafe lagern, damit man bei Diebstahl nicht noch Passpapiere beschaffen muss.
3. Bei Umzug in eine andere Gemeinde auch den neuen Wohnort im Pass eintragen lassen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Alex561
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #2 - 07.06.2023 um 12:26:54
 
das ist sehr gut zu wissen. Vielen Dank für die ausführliche Antwort  Smiley.
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 07.06.2023 um 15:14:19
 
Alex561 schrieb am 07.06.2023 um 12:05:16:
Selbst wenn man Fotos des verlorenen Passes hat, können diese wahrscheinlich nicht als Beweis verwendet werden. 

Als Einreisedokument nicht.

Aber als Beleg dafür, den Betroffenen erstmal so behandeln, als sei er vermutlich Deutscher sehr wohl. Dann gibt es die üblichen Möglichkeiten je nach Arbeitszeiten der jeweiligen Behörden.

Was ich mich bei einem in Deutschland lebenden Deutschen jedoch frage:
Was spricht dagegen, neben seinem Reisepass auch noch den Personalausweis mitzuführen und den an einer anderen Stelle als den Reisepass aufzubewahren bzw. mitzuführen?

Dann hat man auch bei Verlust des Reisepasses immer noch ein gültiges deutsches Identitätsdokument, mit dem man sich problemlos in der AV ausweisen und einen Reiseausweis als Passersatz beantragen kann bzw. mit dem man am Flughafen grundsätzlich einreisen kann.
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