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Namensänderung und AE (Gelesen: 333 mal)
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Beiträge: 55

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Israeli
Zeige den Link zu diesem Beitrag Namensänderung und AE
06.06.2023 um 20:27:30
 
Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt: eine Drittstaatsangehörige besitzt in Deutschland eine Blaue Karte EU. Ihr Name gefällt ihr nicht, aber ihr Herkunftsland lässt keine Namensänderungen zu (außer z.B. bei der Adoption, Heirat oder Scheidung).

Sie hat vor Kurzem zusätzlich eine Staatsbürgerschaft eines anderen nicht-EU Landes erlangt. Dieses Land lässt Namensänderungen einfach auf Wunsch zu. Sie möchte dort sowohl ihren Vornamen als auch ihren Nachnamen komplett ändern und dann diese Änderung in Deutschland anerkennen lassen. Ich persönlich finde diese Idee etwas verrückt und definitiv nicht den Aufwand wert, aber sie will es unbedingt machen.

Verstehe ich die Reihenfolge von den dafür notwendigen Schritten richtig?

1. Den Erwerb des zweiten Staatsbürgerschafts beim Bürgeramt anzeigen und in den Melderegister eintragen lassen,

2. Die Pässe von beiden Ländern bei der ABH vorlegen und den eAT für den neuen Pass übertragen lassen,

3. Namen ändern, einen neuen Pass mit dem neuen Namen ausstellen lassen, eine Namensänderungsurkunde legalisieren und übersetzen,

4. Die Namensänderung beim Bürgeramt anzeigen,

5. Nochmal alle Pässe und die Namensänderungsurkunde bei der ABH vorlegen und den Namen im eAT ändern lassen,

6. Mit dem neuen Pass und neuem eAT: den Namen überall (Krankenversicherung, Arbeitgeber, Banken usw) ändern.

Oder habe ich etwas verpasst?

Und: ist es überhaupt legal, zwei Pässe von verschiedenen Ländern unter verschiedenen Namen zu besitzen?  Laut lachend
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