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Visum: Rückfragen zum Spurenwechseln von BFD zu FSJ/Pratika/Ausbildung (Gelesen: 745 mal)
Themen Beschreibung: Mexikaner will sich über einen möglichen Spurenwechsel, d.h. den Wechsel seines Visums informieren
Kevincito
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05.06.2023 um 16:59:46
 
Hallo zusammen,

ich hoffe, dass es euch gut geht und dass ihr die warmen Temperaturen geniessen könnt.

Unser Neffe, welcher aus Mexiko stammt, ist gerade in Deutschland und absolviert seinen Bundesfreiwilligendienst. Ihm gefällt es sehr gut hier in Deutschland und er hat derzeit B1-Sprachkenntnisse, will jedoch bald die B2 Prüfung machen.

Da es ihm hier so gut gefällt, möchten wir uns über die verschiedenen Möglichkeiten informieren.

1. Seinen BFD hat er Mitte Februar angefangen, d.h. Mitte Februar würde sein Visum dann auch ablaufen. Jetzt ist die Frage, ob er ggf. im Anschluss (nach Rücksprache mit der Ausländerbehörde) ein längeres Praktikum machen könnte oder einen Sprachkurs, sofern wir eine Verpflichtungserklärung für ihn unterschreiben und er bei uns wohnt während dieses Zeitraumes.

2. Ist ein Spurenwechsel vom BFD zu FSJ auch möglich?

3. Ist ein Spurenwechsel vom BFD zu einer Ausbildung möglich?

Im Idealfall würden wir gerne vermeiden, dass er nach seinem BFD das Land wieder verlassen muss.

Ich habe im internet diese Tabelle zum Spurenwechsel gefunden, jedoch werde ich nicht wirklich direkt hieraus schlau.

https://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Tabell...

Weiss jemand hier vielleicht mehr?
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reinhard
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Antwort #1 - 05.06.2023 um 21:18:30
 
"Spurwechsel" ist der falsche Ausdruck: Der bezieht sich auf abgelehnte Asylbewerber:innen, die arbeiten wollen.

"Zweckwechsel" ist für Deinen Neffen der richtige Ausdruck. Allerdings wird in der Tabelle auch "Spurwechsel" benutzt.

Grundsätzlich ist ein Zweckwechsel möglich, aber er hat keinen Anspruch darauf. Es hängt also von der Ausländerbehörde ab.

In der Tabelle ist rot dargestellt, was nicht geht. Insofern musst Du erst nachsehen, welche AE Dein Neffe hat. Dann besprechen, welche er bekommen will. Und dann gucken, ob es möglich ist. Und dann muss er mit den geforderten Nachweisen (beim Freiwilligendienst z.B. Vertrag und Unterkunft) zur Ausländerbehörde und klären, ob die zustimmt.
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« Zuletzt geändert: 05.06.2023 um 21:32:56 von reinhard »  
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Kevincito
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 07.06.2023 um 11:19:40
 
Super, vielen Dank!

In seiner AE steht § 14 abs 1 vermerkt.

Ist es richtig, dass er grundsätzlich im Anschluss an seinen BFD auch einen AE für ein Praktikum beantragen könnte, ohne dass die Bundesagentur für Arbeit diesem zustimmen muss?

Wo kann ich die Bedingungen finden, die für das Erteilen einer AE für ein solches Praktikum erfüllt sein sollten?  hä?
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Aras
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Antwort #3 - 07.06.2023 um 11:41:48
 
Damit du das besser einordnen kannst:

Praktikum ist unbezahlte Arbeit. Für Arbeit braucht man eine Arbeitserlaubnis. Dass es unbezahlt ist, bedeutet nicht dass es nicht erlaubnispflichtig sei. Würde der Zoll zur Prüfung vorbeikommen, würde eine ungelernte Person als Hilfsarbeiter klassifiziert und die Arbeitserlaubnis gefordert.

Im Gegensatz hierzu ist eine Hospitation unbezahltes rumstehen und zugucken. Das wäre nicht erlaubnispflichtig. Das wäre aber bei Ausbildungsberufen ehrlich gesagt unglaubwürdig. Also wenn der Zoll vorbeikommt, würden die das bei einer ungelernten Person nicht glauben und diese Person als Hilfsarbeiter klassifizieren. Hospitationen gibt es bspw. bei Ärzten und wäre glaubwürdig, da es nach meinem Wissen auch für die Erlangung der deutschen Approbation notwenig ist. Da würde der Zoll das glauben, zumal ein Arzt gut verdienen kann und eine AE ohne mit der Wimper zu zucken diese erhalten würde.

Beim BFD und FSJ ist es ja so, dass es eine Aufwandsentschädigung gibt und man keinem Deutschen oder Susländer mit Arbeitserlaubnis die Stelle wegnehmen würde. Darum werden die auch leichter erteilt als bei richtigen Arbeitsplätzen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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i4a rocks!


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Antwort #4 - 07.06.2023 um 21:00:18
 
Kevincito schrieb am 07.06.2023 um 11:19:40:
Ist es richtig, dass er grundsätzlich im Anschluss an seinen BFD auch einen AE für ein Praktikum beantragen könnte, ohne dass die Bundesagentur für Arbeit diesem zustimmen muss?

Wo kann ich die Bedingungen finden, die für das Erteilen einer AE für ein solches Praktikum erfüllt sein sollten?  hä?


Welche Art von Praktikum?

Seit der Einführung des Mindestlohns sind Praktika, die mit weniger als dem Mindestlohn entlohnt werden, nur noch unter ganz bestimmten Umständen erlaubt.

https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/mindestlohn-praktikum.htm...

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