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Fall nach §22.2 aus Russland (Gelesen: 646 mal)
Themen Beschreibung: weitere Vorgehensweise - Auswärtiges Amt
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Beiträge: 1

Muenster, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Zeige den Link zu diesem Beitrag Fall nach §22.2 aus Russland
01.06.2023 um 09:06:03
 
Guten Morgen, theoretisch ist es möglich, dass jemand mit §22.2 aus Russland einreist. Ich unterstütze einen engagierten Menschenrechtsanwalt und habe auch schon Dokumente von Organisationen, die mit ihm in Deutschland kooperieren möchten. Wie gehe ich weiter vor? Wer ist Ansprechpartner im Auswärtigen Amt? Oder direkt alle Papiere an die Botschaft in Moskau? Bitte um dringende Hinweise. Die Ausländerbehörde hat keine Informationen. Maria vom Welcome Centre
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Beiträge: 6.387

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fall nach §22.2 aus Russland
Antwort #1 - 01.06.2023 um 09:28:43
 
Die Informationen sind direkt in dem von Dir genannten Gesetzestext nachlesbar - zumindest die zuständige Behörde.

Das ist weder die Ausländerbehörde noch das Auswärtige Amt (weder in Berlin noch in Moskau), sondern ...


Im Übrigen habe ich durch eine einfache Google-Suche bereits eine Fülle von Informationen zum Thema erhalten. Probier es bitte auch mal.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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