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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Fall nach §22.2 aus Russland
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Beitrag begonnen von Welcome Centre am 01.06.2023 um 09:06:03

Titel: Fall nach §22.2 aus Russland
Beitrag von Welcome Centre am 01.06.2023 um 09:06:03
Guten Morgen, theoretisch ist es möglich, dass jemand mit §22.2 aus Russland einreist. Ich unterstütze einen engagierten Menschenrechtsanwalt und habe auch schon Dokumente von Organisationen, die mit ihm in Deutschland kooperieren möchten. Wie gehe ich weiter vor? Wer ist Ansprechpartner im Auswärtigen Amt? Oder direkt alle Papiere an die Botschaft in Moskau? Bitte um dringende Hinweise. Die Ausländerbehörde hat keine Informationen. Maria vom Welcome Centre

Titel: Re: Fall nach §22.2 aus Russland
Beitrag von Petersburger am 01.06.2023 um 09:28:43
Die Informationen sind direkt in dem von Dir genannten Gesetzestext nachlesbar - zumindest die zuständige Behörde.

Das ist weder die Ausländerbehörde noch das Auswärtige Amt (weder in Berlin noch in Moskau), sondern ...


Im Übrigen habe ich durch eine einfache Google-Suche bereits eine Fülle von Informationen zum Thema erhalten. Probier es bitte auch mal.

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