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Nachweis des Lebensunterhalts (Gelesen: 604 mal)
Lurkus
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i4a rocks!


Beiträge: 27

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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01.06.2023 um 04:56:55
 
Ende des Jahres ist es so weit und wir können die Einbürgerung meiner Frau beantragen. Ich arbeite allerdings im nicht-EU Ausland, daher sind ein paar der Voraussetzungen etwas komplizierter.

  • Einkommen: Ich bin Alleinverdiener, Einkommen stammt komplett aus dem Ausland
  • Ersparnisse: Die liegen momentan ebenfalls im Ausland, angelegt als Wertpapiere
  • Krankenkasse: Haben wir in Deutschland, als Selbstzahler
  • Rentenversicherung: Die 60 Monate an Beitragszeit habe ich als Ehepartner erfüllt
  • Staatliche Hilfe: Wir beziehen nichts und haben auch nie, außer Kindergeld


Die Frage ist nun, wie wir den Fall am einfachsten machen beim Antrag. Spielt das Einkommen z.B. keine Rolle ab einer bestimmten Summe Ersparnisse? Am liebsten wäre mir wenn ich die ganze komplizierte Einkommenssituation vom Antrag aussparen könnte, und wir stattdessen unsere vorhandenen finanziellen Mittel nachweisen. Denkt ihr die Wertpapiere muss ich verkaufen und das Geld auf ein (deutsches?) Konto transferieren, damit man das als "vorhanden" ansieht?

Vielen Dank!
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deerhunter
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i4a rocks!


Beiträge: 2.217

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 01.06.2023 um 08:06:06
 
Lurkus schrieb am 01.06.2023 um 04:56:55:
pielt das Einkommen z.B. keine Rolle ab einer bestimmten Summe Ersparnisse? Am liebsten wäre mir wenn ich die ganze komplizierte Einkommenssituation vom Antrag aussparen könnte, und wir stattdessen unsere vorhandenen finanziellen Mittel nachweisen. Denkt ihr die Wertpapiere muss ich verkaufen und das Geld auf ein (deutsches?) Konto transferieren, damit man das als "vorhanden" ansieht?


Nein, deine Ersparnisse spielen kaum eine Rolle, da von perspektivisch langfristig gesichertem LU die rede ist, deshalb ist meist auch ein Arbeitsvertrag (Einkommen) ohne Probezeit erwünscht!

Denn deine ersparnisse kannst du im Spielcasino in einer Nacht durchbringen und dann ist nichts mehr da. Zumal, wenn das Geld im Ausland liegt ist nichts pfändbar!
Lebt ihr denn zusammen im Ausland?
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Lurkus
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i4a rocks!


Beiträge: 27

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 01.06.2023 um 08:14:29
 
Wir leben in Deutschland, aber meine Arbeitsstelle ist im Ausland. Dort besteht auch ein zweiter Wohnsitz meinerseits.
Ein Job kann eben über Nacht genauso weg sein. Da ist das Geld in der Bank doch sogar noch etwas reeller...
Wenn Ersparnisse kaum relevant sind, werde ich wohl nicht umher kommen meine Anstellungssituation näher zu erläutern. Da bin ich jetzt schon gespannt wie das laufen wird.

Inwieweit wird denn die "Gesamtsituation" berücksichtigt? Wie gesagt ist bei uns staatliche Unterstützung kein Thema und war es nie. Dazu kommen die erwähnten Rücklagen (mehrere 100.000 EUR), und eine nachweisbar lange Historie von hohem Einkommen. Nur war das zum letzten Mal in Deutschland anno 2014, seitdem im Ausland.
Besteht Gefahr dass das alles nicht hilft und ich jetzt den Arbeitgeber wechseln muss um ein deutsches Einkommen herzustellen?
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Aras
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Antwort #3 - 01.06.2023 um 09:37:46
 
Es kommt auf den Einzelfall an. Nach der Logik von deerhunter könnten sich nicht mal Millionäre einbürgern lassen

Für die Lebensunterhaltssicherung kommt es nicht darauf an, dass das Einkommen in Deutschland erworben wird.

Wenn du im Ausland arbeitest, musst du ja trotzdem Steuererklärungen abgeben, oder? Zumindest müsstest du das betreffende Doppelbesteuerungsabkommen kennen, und wissen ob du eine Steuererklärung abgeben musst oder eben nicht. Zumindest wirst du ja im Ausland Steuern zahlen. Also wird es ja wohl hoffentlich entsprechende amtlichen Nachweise über das Einkommen geben.
Oder eben ausländische Gehaltsnachweise.

Und bei der Krankenversicherung in Deutschland bist du entweder privat oder gesetzlich versichert. Wenn du gesetzlich versichert bist, dann wird ja die Krankenkasse entsprechende Beiträge gem. deinem Einkommen erheben. Bei einer privaten Versicherung wohl nicht.

Ich würde deine Situation eher mit Selbststandigen vergleichen. Da muss man in den letzten zwei Jahren erfolgreich Einkommen generiert haben und entsprechende Steuerbescheide der Einbürgerungsbehörde vorlegen und aktuelle Nachweise vom Steuerberater

Hast du einen Steuerberater?

Also: Der Sachbearbeiter braucht Nachweise. Am Besten amtliche Nachweise vom deutschen Staat wie Steuerbescheide.

Aber zähl am Besten auf, welche Unterlagen du überhaupt hast.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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