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Passangelegenheit Pflegekind türkische leibliche Mutter (Gelesen: 1.532 mal)
Leonie W
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30.05.2023 um 13:12:00
 
Guten Tag,
unser Pflegesohn (*2020) lebt seit seinem 7. Lebensmonat in einer Pflegefamilie. Die leibliche Mutter ist türkische Staatsbürgerin, hat ihren Sohn jedoch noch nicht im Konsulat angemeldet und/oder sonst irgendwelche Passangelegenheiten für ihn geregelt. Ihre eigenen Dokumente sind mittlerweile auch alle abgelaufen. Laut Auskunft des türkischen Konsulats muss die leibliche Mutter ihren Sohn dort selbst anmelden, obwohl ihr das Sorgerecht komplett entzogen wurde und eine Vormundin für unseren Pflegesohn bestellt ist.

Dieses "Spiel" zwischen Türkischem Konsulat, Jugendamt und Ausländerbehörde geht nun schon ein Jahr so und belastet uns zunehmend, akut vor allem weil wir gerne im September mit unseren Kindern wegfliegen wollen.

Die Ausländerbehörde stellt sich bislang quer, einen Reiseausweis für Ausländer auszustellen, mit dem Verweis, dass das Türkische Konsulat einen Pass für unseren Pflegesohn ausstellen müsse. Einen Aufenthaltstitel hat unser Sohn nun aber bekommen, gültig bis 2025.

Unsere Pflegetochter (deren leibliche Eltern aus Somalia nach Deutschland geflüchtet sind) hat einen Reiseausweis für Ausländer von der Ausländerbehörde erhalten, da die Passbeschaffung für sie unzumutbar ist. Diesen Weg würden wir nun gerne auch für unseren Pflegesohn gehen.

Wie können wir bzw. die Vormundin nachweisen, dass eine Passbeschaffung unzumutbar ist, sodass die Ausländerbehörde aktiv werden muss?

Vielen Dank und viele Grüße
Leonie
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Aras
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Antwort #1 - 30.05.2023 um 16:20:37
 
Ist die türkische Mutter in Deutschland oder ist sie in der Türkei oder im Gefängnis oder so?
Also ist es überhaupt möglich und scheitert an der Faulheit der Mutter?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Leonie W
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Antwort #2 - 30.05.2023 um 19:42:12
 
Die leibliche Mutter lebt in Deutschland, sie ist psychisch instabil und äußerte, dass ein Haftbefehl in der Türkei gegen sie vorliegen würde, weshalb sie das Konsulat nicht betreten wolle. Den Haftbefehl hat sie aber nie nachweisen können. Sämtliche Termine zur Regelung der Passangelegenheiten hat sie bisher verstreichen lassen. Ihre Mutter sei mittlerweile von Abschiebung bedroht, da sie ihre Angelegenheiten auch nicht geregelt hätte.
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Aras
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Antwort #3 - 30.05.2023 um 20:17:19
 
Also wir stellen fest, dass die Passbeschaffung theoretisch möglich wäre, aber nicht die Schuld der betroffenen Person ist, dem Kind.

Habt ihr schon selber mit dem türkischen Konsulat gesprochen?

Beim türkischen Konsulat geht es ja auch wohl eher um notarielle Angelegenheiten. Vielleicht können die sich auch damit abfinden, wenn man das von ihnen verlangte Dokument klärt und das Formular beim lokalen Notar notariell beurkundet und ggf. noch ne Apostille draufmacht.

Zumindest sollen sie dir was schriftlich geben, dass du in der Sache vorgesprochen hast. Und wenn es auf die höchstpersönliche Vorsprache der Mutter ankommt, dass auch schriftlich bestätigen.

Auf der anderen Seite, was wäre, wenn die Mutter verstorben wäre. Dann könnte sie ja nicht vorsprechen und die Rechtslage klären. Da muss es also noch ein anderes Verfahren geben um die Sache zu klären. Und wenn es eine Abstammungsfestellungsklage bei einem türkischen Gericht ist, dann wäre das ggf. auch ein Weg... Aber ein langer.

Dass die Mutter sagt, dass sie einen Haftbefehle habe, finde ich einfach nur naiv. Die können den Haftbefehl in der Botschaft weder vollstrecken noch die Person in einem Teppich einwickeln und verschleppen. Also das ist nur vorgeschoben...
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reinhard
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Antwort #4 - 30.05.2023 um 20:17:38
 
Dann sag ihr mal, dass es Konsulat eine Behörde in Deutschland ist. Da dürfen türkische Angestellte niemanden festnehmen.
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Antwort #5 - 30.05.2023 um 21:46:24
 
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen.
Die Gespräche mit der Mutter sind leider recht unergiebig, es hat seinen Grund, warum ihr Sohn nicht bei ihr aufwachsen kann. Sie versteht vieles nicht und handelt unlogisch. Von daher sehe ich da leider wenig Hoffnung auf Veränderung (und das Familiengericht auch nicht).
Insofern finde ich den Punkt gut, was eigentlich passieren würde, wenn die Mutter versterben würde. Da sie schon mal längere Zeit abgetaucht ist, ohne dass sie vom Amt gefunden werden konnte, wäre das ja auch immer möglich, dass sie nicht mehr greifbar ist.
Ich weiß nicht, wie das türkische Konsulat dann reagieren würde.
Als ich selbst mit den Mitarbeitenden im türkischen Konsulat telefonier t habe, wurden sie am Telefon schon sehr ausfallend und haben abwertend (über die Mutter) gesprochen „Wenn das Kind keinen Vater hat und unehelich gezeugt wurde, haben wir sowieso ein ganz anderes Problem.“
Persönlich vorsprechen kann man dort nur mit Termin, dafür braucht man die türkische ID, die muss man online schon eingeben, deswegen kommen weder die Vormundin noch wir ins Gebäude. Da würde dann vermutlich auch unser Nachweis mit dem Notar nichts helfen, den Auszug aus dem Geburtenregister (den haben wir) hat per Mail nichts gebracht, da es zwingend ein persönlicher Termin mit der Mutter sein muss.
Die Vormundin hat nun alle drei türkischen Konsulate (Hannover, Hamburg, Berlin) mit ihrer angehängten Bestalltungsurkunde über den Fall informiert und wartet auf Rückmeldung - bisher vergeblich.
Wir haben nicht das Gefühl, dass sich ein Konsulat bemüht, unserem Sohn zu helfen. Deswegen liegt unsere Hoffnung wie beschrieben eher auf der Ausländerbehörde.
Aber da Ihr da noch gar nicht drauf eingegangen seid, scheint der Weg wohl über das Konsulat laufen zu müssen - wie auch immer.
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Antwort #6 - 30.05.2023 um 22:11:08
 
Man muss zumindest Bemühungen nachweisen damit die tatsächliche Unmöglichkeit ggü. der Ausländerbehörde bzw. Verwaltungsgericht nachgewiesen wird.

Wärst du jetzt in Düsseldorf und Umgebung hätte ich gesagt, schauen wir mal ob wir über Connections was hinkriegen.

Aber so müsstest du selber schauen ob du Connections findest. Bspw. indem du mal das lokale AKP Parteibüro besuchst und fragst ob die was machen können oder Ideen haben. Also kräftig auf die Tränendrüse drücken und nicht die geplante Reise in den Vordergrund stellen sondern dass das Kind jetzt nicht Türke sein kann, weil die Mutter hier nicht ihren Teil macht.
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Antwort #7 - 31.05.2023 um 07:47:16
 
Okay, vielen Dank für die Antwort und auch das liebe Angebot. Dass wir die Bemühungen nachweisen müssen, wurde uns auch von dem Leiter der Ausländerbehörde gesagt, er bekommt nun alle unsere Mails und Faxe (bzw. die von der Vormundin) in Kopie.
Ich werde mal sehen, was wir an Connections aktivieren können.
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