Leonie W
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Vielen Dank für Eure Rückmeldungen. Die Gespräche mit der Mutter sind leider recht unergiebig, es hat seinen Grund, warum ihr Sohn nicht bei ihr aufwachsen kann. Sie versteht vieles nicht und handelt unlogisch. Von daher sehe ich da leider wenig Hoffnung auf Veränderung (und das Familiengericht auch nicht). Insofern finde ich den Punkt gut, was eigentlich passieren würde, wenn die Mutter versterben würde. Da sie schon mal längere Zeit abgetaucht ist, ohne dass sie vom Amt gefunden werden konnte, wäre das ja auch immer möglich, dass sie nicht mehr greifbar ist. Ich weiß nicht, wie das türkische Konsulat dann reagieren würde. Als ich selbst mit den Mitarbeitenden im türkischen Konsulat telefonier t habe, wurden sie am Telefon schon sehr ausfallend und haben abwertend (über die Mutter) gesprochen „Wenn das Kind keinen Vater hat und unehelich gezeugt wurde, haben wir sowieso ein ganz anderes Problem.“ Persönlich vorsprechen kann man dort nur mit Termin, dafür braucht man die türkische ID, die muss man online schon eingeben, deswegen kommen weder die Vormundin noch wir ins Gebäude. Da würde dann vermutlich auch unser Nachweis mit dem Notar nichts helfen, den Auszug aus dem Geburtenregister (den haben wir) hat per Mail nichts gebracht, da es zwingend ein persönlicher Termin mit der Mutter sein muss. Die Vormundin hat nun alle drei türkischen Konsulate (Hannover, Hamburg, Berlin) mit ihrer angehängten Bestalltungsurkunde über den Fall informiert und wartet auf Rückmeldung - bisher vergeblich. Wir haben nicht das Gefühl, dass sich ein Konsulat bemüht, unserem Sohn zu helfen. Deswegen liegt unsere Hoffnung wie beschrieben eher auf der Ausländerbehörde. Aber da Ihr da noch gar nicht drauf eingegangen seid, scheint der Weg wohl über das Konsulat laufen zu müssen - wie auch immer.
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