Hi,
ich habe in dem neuen Entwurf des
StAG gelesen, dass man anscheinend eine neue Regelung einführen will.
Soweit ich das verstehe, reicht es nicht mehr aus, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung der Lebensunterhalt gesichert ist, so wie es früher war.
Viel mehr muss der Antragsteller in den letzten 24 Monaten vor der Antragstellung mindestens 20 Monate lang seinen Lebensunterhalt selbst bestritten haben.
Stimmt das oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Drei theoretische Beispiele zum besseren Verständnis:
1. Der Antragsteller ist seit Jahren selbstständig, hatte aber in den letzten zwei Jahren 12 oder 18 Monate lang keine Umsätze gemacht.
2. Der Antragsteller lange im Bezug von ALG 2 Leistungen und bestreitet seinen Lebensunterhalt erst seit einem oder 3 oder 6 Monaten selbst.
3. Der Antragsteller hat keine Beschäftigung, verfügt aber über ein größeres Guthaben auf dem Bankkonto. Ab welcher Summe gilt der Lebensunterhalt als gesichert im Sinne des Antrags auf Einbürgerung?
Wie wurde es bisher gehandhabt und sind Änderungen geplant?
PS Gibt es jetzt schon oder im neuen Entwurf irgendwelche Sonderregelungen für Antragsteller, die die Mindestaufenthaltsdauer von 8 bzw. 5 Jahren (neu) um viele Jahre übertreffen?