Lies Mal Visa Handbuch ab Seite 111
(Google Visa Handbuch AA)
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4.3. Anforderungen an die Gastfamilie Gasteltern sind Ehepaare, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner und unverheiratete Paare, bei denen mindestens ein minderjähriges Kind ständig im gemeinsamen Haushalt lebt, sowie Alleinerziehende mit minderjährigem Kind / minderjährigen Kindern, welche(s) im gemeinsamen Haushalt mit dem Elternteil lebt / leben, der das Au-pair beschäftigt. Die Familieneigenschaft der Gastfamilie ist z.B. durch Vorlage einer Meldebescheinigung nachzuweisen. Die Beschäftigung von Au-pairs darf grundsätzlich nur in Gastfamilien erfolgen, in denen Deutsch als Muttersprache gesprochen wird. Davon ist auszugehen, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates oder der Schweiz besitzt und aus einem deutschsprachigen Landesteil stammt (z.B. Belgier aus der Grenzregion zu Deutschland). Sollten konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass in der Familie kein Deutsch gesprochen wird, kann der Antrag durch die
AV abgelehnt werden. Wird in der Gastfamilie Deutsch nicht als Muttersprache, sondern als Familiensprache gesprochen, darf ein Au-pair nicht aus dem Heimatland der Gasteltern stammen. Damit soll gewährleistet werden, dass die Verständigung in der Familie in deutscher Sprache und nicht in der Sprache des Herkunftslandes erfolgt.
Eine Au-pair-Beschäftigung soll nicht zugelassen werden, wenn bekannt ist, dass zwischen der Gastfamilie und dem Au-pair ein Verwandtschaftsverhältnis besteht. Dadurch soll verhindert werden, dass die Bestimmungen zum Familiennachzug auf diesem Wege aufgeweicht werden. Zudem besteht die Befürchtung, dass in solchen Fällen nicht der Aufenthaltszweck Au-pair (d.h. Weiterbildung in der deutschen Sprache, Erweiterung der Kenntnisse über das Gastland) im Vordergrund steht, sondern die Pflege familiärer Beziehungen. ""
Ich denke Schwester deiner Frau wird nicht klappen wenn ich mir das durchlese. Zudem ist Vorraussetzung Deutsch
A1 und max 27 Jahre alt