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Au-pair für iranische Staatsbürger (Gelesen: 2.327 mal)
Georg_KG
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10.05.2023 um 21:46:48
 
Hallo zusammen,

wir würden gerne die Schwester meiner iranischen Frau nach Deutschland holen. Der beste Weg dafür dachte ich wäre Au-pair. Ich kenne das ein bisschen, da ich einige Zeit lang im Ausland  (Zentralasien) war und viele junge Mädchen kenne, die als Au-pair aus dem Ausland (Kirgisistan) nach Deutschland gekommen sind. Danach machen viele eine Ausbildung oder studieren. Jetzt habe ich diesbezüglich ein bisschen Recherche betrieben. Auf dem Antragsformular der deutschen Botschaft in Teheran ist die Möglichkeit eines Au-pair Aufenthaltes in Deutschland als Aufenthaltsgrund ankreuzbar, auf der Homepage der Botschaft selbst und ihrem externen Dienstleister "Visametric" ist diese Möglichkeit für Visa bei der Terminreservierung jedoch nicht angegeben. Kennt sich diesbezüglich jemand aus? Können Iraner nicht als Au-pairs nach Deutschland kommen, oder hat die Botschaft einfach nur vergessen diese Möglichkeit auf ihrer Homepage aufzuführen. Ich bin verwirrt, da es auf dem Antragsformular angegeben ist und auch sonst habe ich für ein Au-pair Visum keinerlei länderspezifische Einschränkungen gefunden.

Vielen Dank im Voraus
Gruß Georg
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 10.05.2023 um 22:29:23
 
Man kann keinen Termin wegen eines Visums zur Arbeitsaufnahme buchen?
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Georg_KG
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Antwort #2 - 10.05.2023 um 22:54:32
 
lottchen schrieb am 10.05.2023 um 22:29:23:
Man kann keinen Termin wegen eines Visums zur Arbeitsaufnahme buchen?

Ein Au-pair Aufenthalt ist keine richtige Arbeit. Es ist ein Spezialfall irgendwo zwischen Studium/Deutschlernen und arbeiten, deshalb gibt es bei einigen Botschaften (zumindest habe ich das so gesehen) eine spezielle Kategorie (Visa für Au-pair Aufenthalte). Auf der Webseite der Botschaft wird diese Kategorie nicht aufgeführt, nur "Studium", "Familiennachzug", und "Arbeit". Unter "Arbeit" wird "blaue Karte" erwähnt und die Kategorie "mit Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit". Die Botschaft ist nicht besonders hilfreich, da es kaum Kontaktmöglichkeiten gibt... Allgemeine Fragen werden per Email nicht beantwortet, die Telefonnummer ist permanent besetzt, wenn sie denn mal freigeschaltet ist...
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roseforest
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Antwort #3 - 10.05.2023 um 23:54:41
 
Lies Mal Visa Handbuch ab Seite 111
(Google Visa Handbuch AA)
""
4.3. Anforderungen an die Gastfamilie Gasteltern sind Ehepaare, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner und unverheiratete Paare, bei denen mindestens ein minderjähriges Kind ständig im gemeinsamen Haushalt lebt, sowie Alleinerziehende mit minderjährigem Kind / minderjährigen Kindern, welche(s) im gemeinsamen Haushalt mit dem Elternteil lebt / leben, der das Au-pair beschäftigt. Die Familieneigenschaft der Gastfamilie ist z.B. durch Vorlage einer Meldebescheinigung nachzuweisen.  Die Beschäftigung von Au-pairs darf grundsätzlich nur in Gastfamilien erfolgen, in denen Deutsch als Muttersprache gesprochen wird. Davon ist auszugehen, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates oder der Schweiz besitzt und aus einem deutschsprachigen Landesteil stammt (z.B. Belgier aus der Grenzregion zu Deutschland). Sollten konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass in der Familie kein Deutsch gesprochen wird, kann der Antrag durch die AV abgelehnt werden. Wird in der Gastfamilie Deutsch nicht als Muttersprache, sondern als Familiensprache gesprochen, darf ein Au-pair nicht aus dem Heimatland der Gasteltern stammen. Damit soll gewährleistet werden, dass die Verständigung in der Familie in deutscher Sprache und nicht in der Sprache des Herkunftslandes erfolgt. 

Eine Au-pair-Beschäftigung soll nicht zugelassen werden, wenn bekannt ist, dass zwischen der Gastfamilie und dem Au-pair ein Verwandtschaftsverhältnis besteht. Dadurch soll verhindert werden, dass die Bestimmungen zum Familiennachzug auf diesem Wege aufgeweicht werden. Zudem besteht die Befürchtung, dass in solchen Fällen nicht der Aufenthaltszweck Au-pair (d.h. Weiterbildung in der deutschen Sprache, Erweiterung der Kenntnisse über das Gastland) im Vordergrund steht, sondern die Pflege familiärer Beziehungen. ""

Ich denke Schwester deiner Frau wird nicht klappen wenn ich mir das durchlese. Zudem ist Vorraussetzung Deutsch A1 und max 27 Jahre alt
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Georg_KG
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Antwort #4 - 11.05.2023 um 00:13:58
 
roseforest schrieb am 10.05.2023 um 23:54:41:
Lies Mal Visa Handbuch ab Seite 111
(Google Visa Handbuch AA)
""
4.3. Anforderungen an die Gastfamilie Gasteltern sind Ehepaare, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner und unverheiratete Paare, bei denen mindestens ein minderjähriges Kind ständig im gemeinsamen Haushalt lebt, sowie Alleinerziehende mit minderjährigem Kind / minderjährigen Kindern, welche(s) im gemeinsamen Haushalt mit dem Elternteil lebt / leben, der das Au-pair beschäftigt. Die Familieneigenschaft der Gastfamilie ist z.B. durch Vorlage einer Meldebescheinigung nachzuweisen.  Die Beschäftigung von Au-pairs darf grundsätzlich nur in Gastfamilien erfolgen, in denen Deutsch als Muttersprache gesprochen wird. Davon ist auszugehen, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates oder der Schweiz besitzt und aus einem deutschsprachigen Landesteil stammt (z.B. Belgier aus der Grenzregion zu Deutschland). Sollten konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass in der Familie kein Deutsch gesprochen wird, kann der Antrag durch die AV abgelehnt werden. Wird in der Gastfamilie Deutsch nicht als Muttersprache, sondern als Familiensprache gesprochen, darf ein Au-pair nicht aus dem Heimatland der Gasteltern stammen. Damit soll gewährleistet werden, dass die Verständigung in der Familie in deutscher Sprache und nicht in der Sprache des Herkunftslandes erfolgt. 

Eine Au-pair-Beschäftigung soll nicht zugelassen werden, wenn bekannt ist, dass zwischen der Gastfamilie und dem Au-pair ein Verwandtschaftsverhältnis besteht. Dadurch soll verhindert werden, dass die Bestimmungen zum Familiennachzug auf diesem Wege aufgeweicht werden. Zudem besteht die Befürchtung, dass in solchen Fällen nicht der Aufenthaltszweck Au-pair (d.h. Weiterbildung in der deutschen Sprache, Erweiterung der Kenntnisse über das Gastland) im Vordergrund steht, sondern die Pflege familiärer Beziehungen. ""

Ich denke Schwester deiner Frau wird nicht klappen wenn ich mir das durchlese. Zudem ist Vorraussetzung Deutsch A1 und max 27 Jahre alt

Die Schwester meiner Frau soll natürlich nicht bei uns Au-pair werden, zumal wir keine Kinder haben, ich habe das nur allgemein gemeint. Sie würde sich dann eine Familie suchen… Sie wird demnächst 19 und wäre somit genau im passenden Alter und Deutsch A1 sollte kein Problem sein. Es geht mir speziell darum, ob dass für Iraner möglich ist, oder nicht, weil die Infos diesbezüglich nicht klar sind… Einerseits wird auf dem Antragsformular die Möglichkeit eines Au-pair Aufenthaltes angegeben, andererseits findet sich auf der Botschaftshomepage bzw. bei der Termivereinbarung keinerlei Hinweis auf die Visumskategorie „Au-pair“, so wie es zum Beispiel bei der deutschen Botschaft in Bischkek in Kirgisistan der Fall ist…
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deerhunter
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Antwort #5 - 11.05.2023 um 06:54:14
 
also laut google und entsprechenden agenturen geht das...einfach mal die suchmaschiene anwerfen
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Georg_KG
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Antwort #6 - 11.05.2023 um 07:59:07
 
deerhunter schrieb am 11.05.2023 um 06:54:14:
also laut google und entsprechenden agenturen geht das...einfach mal die suchmaschiene anwerfen

Ich konnte bei Google nichts über Au-pair Visa bei der deutschen Botschaft in Teheran finden, nachdem ich auf der Botschaftshomepage selbst keinen Hinweis gefunden habe…
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Antwort #7 - 11.05.2023 um 14:25:13
 
Georg_KG schrieb am 11.05.2023 um 07:59:07:
Ich konnte bei Google nichts über Au-pair Visa bei der deutschen Botschaft in Teheran finden, nachdem ich auf der Botschaftshomepage selbst keinen Hinweis gefunden habe…


Es gilt als Arbeitsaufenthalt. Sie muss aber erst einen Vertrag mit einer Familie in Deutschland haben (die nicht aus dem Iran stammen darf). Die Familie muss sie und ihre Deutsch-Kenntnisse akzeptieren. Insofern kannst Du beim Suchen helfen, aber von sich überzeugen kann sie nur selbst.
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Antwort #8 - 11.05.2023 um 14:58:59
 
Ich kann mir von der iranischen Kultur garnicht vorstellen, dass das wegschicken einer ledigen jungen iranischen Frau um als Kindermädchen im Ausland überhaupt als legitime Option vorgestellt wird. Eher würde ich erwarten dass Iranerinnen das als Sklavenarbeit klassifizieren würden ("mage nokaram?"). Mich würde schon die Statistik der Botschaft in Bezug auf erteilte Au-Pair-Visa interessieren. Wahrscheinlich ist die Zahl im niedrigen zweistelligen Bereich, wenn überhaupt. Darum wundert es mich auch nicht, dass der Punkt auf der Website fehlt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Georg_KG
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Antwort #9 - 11.05.2023 um 15:50:25
 
Aras schrieb am 11.05.2023 um 14:58:59:
Ich kann mir von der iranischen Kultur garnicht vorstellen, dass das wegschicken einer ledigen jungen iranischen Frau um als Kindermädchen im Ausland überhaupt als legitime Option vorgestellt wird. Eher würde ich erwarten dass Iranerinnen das als Sklavenarbeit klassifizieren würden ("mage nokaram?"). Mich würde schon die Statistik der Botschaft in Bezug auf erteilte Au-Pair-Visa interessieren. Wahrscheinlich ist die Zahl im niedrigen zweistelligen Bereich, wenn überhaupt. Darum wundert es mich auch nicht, dass der Punkt auf der Website fehlt.


Du wirst staunen, aber ich habe bei meiner Recherche sogar einen MANN! gefunden, der als Au-pair gekommen ist, allerdings nicht nach Deutschland, sondern nach Belgien da es seinerzeit unmöglich war auf legale Art und Weise einen Termin bei der deutschen Botschaft zu bekommen (auf illegale Weise war es mit etwas Schmiergeld aber absolut kein Problem. Dieser Umstand war der Botschaft seinerzeit bekannt und nichts passierte). Mittlerweile studiert er aber erfolgreich in Deutschland…
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roseforest
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Antwort #10 - 11.05.2023 um 17:19:04
 
Naja 2019 immerhin rund 1400 Visa für Erwerbstätigkeit inkl Au pair. https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2304368/c8880d52c26a9314f0c416a90879e0a0/20...

Also scheint die Botschaft ja durchaus generell Visa auszustellen..
Vllt Mal das AA anschreiben mit Hinweis dass die Botschaft nicht reagiert ? Leider gibt die Statistik nicht au pair extra aus
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Antwort #11 - 11.05.2023 um 18:41:21
 
roseforest schrieb am 11.05.2023 um 17:19:04:
Naja 2019 immerhin rund 1400 Visa für Erwerbstätigkeit inkl Au pair. https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2304368/c8880d52c26a9314f0c416a90879e0a0/20...

Also scheint die Botschaft ja durchaus generell Visa auszustellen..
Vllt Mal das AA anschreiben mit Hinweis dass die Botschaft nicht reagiert ? Leider gibt die Statistik nicht au pair extra aus

Naja, dass die Botschaft generell Visa ausstellt habe ich ja nicht in Abrede gestellt. Ein normales Schengen- Studien- oder Arbeitsvisum stellt auch kein Problem dar, nur im Bezug auf Au-pair gibt es praktisch gar keine Informationen. Ich kenne Au-pair aus meiner Zeit in Zentralasien. Dort machen das viele junge Mädchen, aber auch Jungen. Es ist, wenn es denn klappt, eine relativ einfache Möglichkeit nach Deutschland zu gelangen. Man betreut ein bisschen Kinder, geht in eine Sprachschule, wo man andere Jugendlichen in der gleichen Situation kennenlernt und wenn man fertig ist, kann man das als Sprungbrett für ein Studium oder eine Ausbildung in Deutschland nutzen um sich so ein Leben in Deutschland aufzubauen… Naja, jedenfalls habe ich auch ein bisschen recherchiert… Auf der Homepage anderer Botschaften wie etwa in Islamabad (Pakistan) oder in Ankara (Türkei) wird Au-pair Visumskategorie aufgeführt, wenn auch etwas versteckt… Bei der deutschen Botschaft im Iran steht dazu nichts auf der Homepage, aber im Visumsantragsformular wird diese Möglichkeit erwähnt. Die Botschaft oder den externen Dienstleister „Visametric“ zu kontaktieren ist quasi unmöglich. Emails werden prinzipiell nicht beantwortet und das Telefon ist eigentlich permanent besetzt, wenn man anruft… Naja, ich denke werde deinen Tipp befolgen und mich beim Auswärtigen Amt beschweren bzw. mich dort nach meinem Anliegen erkundigen…
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Antwort #12 - 11.05.2023 um 19:20:44
 
Vielleicht noch ein Tipp um der Sache etwas auf der Spur zu kommen. Ich kenne einige Pinays sie als Au pair in Niederlande sind oder waren. Eine Host famaly hatte schon 4 au pair von dort und die hatten innerhalb weniger Wochen das Visum .

Was ich damit sagen will in Niederlande muss die Au pair Vermittlung zwingend über eine Agentur laufen. Wenn deine Schwester einfach Mal bei einer Agentur anfragt wie es mit Niederlande aussieht. Vllt. Haben die direkt eine Begründung warum es nicht geht
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lottchen
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Antwort #13 - 11.05.2023 um 19:39:26
 
Es gibt keinen Grund, wieso es nicht gehen sollte.

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte/au-pair
Das hier ist klar?
Wenn die Bundesagentur für Arbeit ohnehin vorher zustimmen muss dann liegt doch bei Antragsabgabe die Vorabzustimmung vor. Dann benötigt man keinen Termin bei Visametric. Steht zumindest hier:

Wenn Sie eine Vorabzustimmung der zuständigen Bundesagentur für Arbeit erhalten haben, können Sie ohne Termin bei Visametric Ihren Antrag stellen. Sie müssen dazu Ihre Vorabzustimmung zu VisaMetric in Papierform mitbringen. Ein Ausdruck genügt.
https://teheran.diplo.de/ir-de/-/2437464?openAccordionId=item-2437468-3-panel
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