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Wie soll kolumbianische Freundin am besten nach Deutschland? (Gelesen: 2.329 mal)
Max92
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wie soll kolumbianische Freundin am besten nach Deutschland?
10.05.2023 um 00:49:41
 
Hallo liebes Forum,

ich hoffe jemand kann uns helfen. Meine kolumbianische Freundin ist 24 Jahre alt und ich bin momentan bei ihr in Kolumbien bis Ende des Jahres. Danach muss ich leider zurück nach Deutschland, da mein Vertrag hier ausläuft und wir sind uns unsicher wie sie möglichst mitkommen bzw. schnell nachkommen kann.  Heiraten wollen wir (noch) nicht. Sie hat eine Ausbildung als Krankenschwester-Assistentin erfolgreich absolviert in Kolumbien. Außerdem wird sie bald ihr Jura-Studium in Kolumbien beenden.  Sie macht momentan einen A1.3 Deutschkurs, wird wohl ca. bis September das A1 Niveau haben. Englisch kann sie leider 0, nur Spanisch als Muttersprache und eben die paar Brocken Deutsch bisher. Wir haben verschiedene FSJ/BFD-Stellen angeschrieben, aber die wollten alle mindestens A2, aber besser noch B1 auf Deutsch haben. Momentan schauen wir uns auf AuPair-Plattformen um, aber das klappt aufgrund der Sprachkenntnisse leider auch nicht so wirklich. Ein weiteres Problem ist, dass ich noch gar nicht weiß wo ich in Deutschland überhaupt Arbeit finden werde und wir dann auch nicht total weit weg voneinander sein wollen. Wir wollen aber auch keine ewige Fernbeziehung führen.
Hat evtl. jemand eine zündende Idee, was in so einem Fall das Beste wäre? Soll sie einfach mit Deutsch weiter Gas geben, sodass sie wenigstens auf B1 kommt? Oder reicht A2 schon? Oder ist wäre die AuPair-Möglichkeit besser?

Freue mich über jeden Tipp/Ratschlag.

Viele Grüße Max92
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deerhunter
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 10.05.2023 um 08:01:20
 
Ohne entsprechende Deutschkenntnisse wird man keinen Job finden...also B1 sollte es mindestens sein und das ist noch zu wenig für einen richtigen Job. Speziell wenn auch englisch keine Alternative ist
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 10.05.2023 um 08:58:47
 
Max92 schrieb am 10.05.2023 um 00:49:41:
Freue mich über jeden Tipp/Ratschlag.

ausser Heirat --- meines Erachtens keine Chance
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Aras
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Antwort #3 - 10.05.2023 um 09:42:47
 
Du solltest erstmal mit ihr sprechen, welche berufliche  Perspektive sie in Deutschland hat. Du schreibst, dass sie ihr Jura-Studium bald beendet. Ihr sollte bewusst sein, dass es ggf. wertlos sein wird, wenn sie in Deutschland lebt. Sie müsste für eine Arbeit als Rechtsanwältin ggf. nochmal Jura studieren, 1. StEx und 2. StEx, und davor aber Sprachnivea C1 erwerben. Wir sprechen von ca. 9 Jahren. Und bedenke, dass du sie auch so um Jahre zurückwirfst.  Dann hast du ggf. eine unglückliche Hausfrau, die immer größere Träume hatte und für die Liebe alles geopfert hat.

Es wäre ggf. sinnvoller, dass sie zuerst als Tourist/Besucher für 90 Tage mit dir kommt. Dann geht ihr bspw.  zur lokalen Rechtsanwaltskammer und bespricht ihre Möglichkeiten. Dann kann sie auch das Land, das Wetter und die Menschen besser einschätzen. Vielleicht gefällt ihr garnicht Deutschland.

Und wenn ich an deiner Stelle wäre, würde ich ggf. mit ihr in den 90 Tagen auch nach Spanien fahren. Offensichtlich hast du Spanischkenntnisse. Sie ist Spanisch-Muttersprachlerin und könnte sich in Spanien vermutlich besser integrieren, und könnte ggf. Ihre Träume besser realisieren, weil die vielleicht das Jura Studium in Teilen oder im Ganzen anerkennen. Ich weiß nicht was deine Ausbildung ist, aber wenn es was ist, dass du auch in Spanien ausüben könntest, dann wäre es ja auch für dich ja eine Alternative. Wenn ihr in Spanien seid, dann könntet ihr beide eure Berufsperspektiven eruieren.

Dann wärt ihr ggf. beide paar Jahre zurückgeworfen, aber könnt das relativ schnell aufholen. Wenn ihr heiratet und in Spanien lebt, und du Deutscher bist, dann kriegt sie eine Aufenthaltskarte aufgrund EU Freizügigkeit.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Max92
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #4 - 10.05.2023 um 18:32:54
 
Danke schonmal für die Antworten bisher.
Das mit Jura ist ihr bewusst. Spanien wäre natürlich auch eine Möglichkeit, aber das ginge ja dann letztendlich auch wieder nur über Heirat.

Unsere Idee wäre halt, dass sie in Deutschland schnell ihr Deutsch verbessert, indem sie zB ein Au Pair macht oder etwas anderes, aber da fehlen uns die Ideen was genau. Dann könnte sie evtl. anschließend etwas studieren oder ne Ausbildung machen.

Und so eine Au Pair Familie zu finden ist tatsächlich schwerer als gedacht. Die wollen irgendwie alle nur Wechsler haben, die bereits in Dtl. sind, weil die schneller zu haben sind.

Das doofe beim Tourivisum ist halt, dass man, wenn ich es richtig verstanden habe, dann erst wieder zurück ins Heimatland fliegen muss und das Visum im Land nicht einfach so ändern kann. Wir kennen auch dieses Sprachkursvisum, aber das hat ja total utopische Anforderungen und kostet bestimmt 10.000€ oder mehr mit allem drum und dran, wenn man es bis B2 machen würde.

Also wahrscheinlich kommen wir um etwas Fernbeziehung nicht drumherum. Weil bis Dezember schafft sie auf keinen Fall B1. Naja, oder ich nehm sie evtl. wirklich als Touri erstmal mit, um ihr das Land zu zeigen, auch wenn sie dann erstmal wieder weg muss anschließend. Einen Sprachkurs darf sie als Touri dann aber auch nicht machen, oder?

Leider sehr schwierig die ganze Situation...
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lottchen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #5 - 10.05.2023 um 18:47:47
 
Natürlich darf man als Tourist in D einen Sprachkurs belegen. Sie darf nicht arbeiten, alles andere darf sie hier. Du könntest den passenden Sprachkurs für sie buchen und da sie visumsfrei einreisen kann ist es ja nicht das Problem, da den richtigen Zeitraum für den Aufenthalt zu wählen. Mein Ex-Mann hatte B1 auch damals während eines Besuchsaufenthaltes gemacht, war kein Problem.

Ich weiß ja nicht, wie lange Ihr EUch schon kennt. Aber wenn Du bis Ende des Jahres in Kolumbien bist dann sollte Euch beiden doch eigentlich klar sein ob Ihr heiraten wollt, oder? Und vielleicht bekommst Du ja auch einen neuen Vertrag in Kolumbien....

Es ist sicher richtig jetzt schon zu überlegen wie es weitergehen könnte. Aber bis Ende diesen Jahres kann noch viel passieren, was Eure Pläne umwirft.   

Max92 schrieb am 10.05.2023 um 18:32:54:
Spanien wäre natürlich auch eine Möglichkeit, aber das ginge ja dann letztendlich auch wieder nur über Heirat. 

Sie könnte sich auch dort um einen Job bewerben...
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Fred Dust
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #6 - 10.05.2023 um 20:21:11
 
Mhmm, das grosse Problem hier finde ich die fehlenden Englisch-Kenntnisse.
Mit denen wäre bei richtigem Studiengang zb ein internationaler Master in Deutschland möglich. Vielleicht in Spanien?

Mit Jura kenne ich mich nicht aus. In meiner Laienvorstellung sehe ich aber in einem kolumbianischen Bachelor und einem deutschen/spanischen Master durchaus Potential. Für internationale Geschäftsbeziehungen, Ausländerrecht, Migrationsberatung zb.

Fürs Studium oder Leben in Deutschland:
1. Ich weiss von Deutsch-Kursen erfahrener Firmen, die innerhalb von jeweils zwei Monaten mit jeweils drei Stunden pro Tag A1, A2, B1, B2, C1 machen.
2. Studium in Deutschland ist für Menschen ohne Deutschkenntnisse insofern auch möglich, als die Unis Studienkolleg unterhalten, das Studienvorbereitend Deutsch-Unterricht anbietet. Über Details informiert die Studienberatung für Ausländische Studis einer Uni. (Wie genau das läuft, weiss ich nicht, in unserem Fall gings um deutschen Master in Germanistik nach BA Germanistik im Heimatland)
3. Voraussetzung fürs Visum zum Studium in Deutschland sind
- anerkannter Schulabschluss der Studienberechtigung
- bei Master anerkannter Bachelor
- Deutsch C1 bzw TestDaf 16 Punkte
(Manche Unis wollen C2 oder entsprechenden TestDaf)
- Zulassung einer deutschen Uni
- bestandene Sicherheitsüberprüfung durch BKA,,BND, Interpol
- Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts durch Verpflichtungserklärung, Stipendium oder Sperrkonto mit 12x BAFÖG-Satz im ersten Jahr und für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach einem Jahr nochmal 12x der aktuelle BAFÖG-Satz auf Sperrkonto. Bei uns waren es 2019 12x 720e und dann 2020 12x 880e.

Arbeiten ist ausländischen Studierenden nur 120 ganze oder 240 halbe Tage erlaubt. Die Lohnhöhe ist unbegrenzt. Selbständige Arbeit ist nicht erlaubt.

Achtung, Ausländische Studierende von ausserhalb der EU sind ausgeschlossen von BAFÖG und KFW-Studienkredit. Ich hab damals keine Institution gefunden, die ein Stipendium oder Kredit zum Nachweis der LU-Sicherung für Menschen, die noch nicht in Deutschland sind, gibt.

Wenn man nachm Studium hier bleiben möchte, braucht es die üblichen 6-8 Jahre Leben und Arbeiten in Deutschland. 6-8 Jahre nach deutschem Uni-Abschluss, die Studienzeit wird dabei nur zur Hälfte angerechnet.

Wenn Studi mit DeutscheRm verheiratet ist und mit Ehe-Visum in Deutschland ist, dann besteht Anspruch auf BAFÖG oder KFW-Studienkredit. Deutscher Pass ist nach 3 Jahren Ehe und 2 Jahren Eheleben in Deutschland möglich.

Studium ist nur bei in Deutschland anerkanntem Schul- und (bei master) Hochschulabschluss möglich. Das wird zentral von ANABIN geprüft. Dort könnt Ihr Uni, Studiengang und Schulabschlüsse recherchieren und wenn erfolgreich werden sie dort vor Anmeldung an der Uni zur Prüfung eingereicht. Der Bescheid ist auch für den Visumsantrag zum Studium erforderlich. Die ANABIN-Prüfung ist auch im EHE-Fall zwingend notwendig für die Zulassung der Uni.

Die deutschen Unis haben in ihren Studiengängen immer ein Kontingent für ausländische Studierende. Wenn eine Uni zum Studium zulässt, MUSS die deutsche Botschaft das Visum zum Studium erteilen.

Grundsätzlich stimme ich zwar ARAS zu. Aber 24 ist noch jung, Deutsch ist in nem überschaubaren Zeitraum lernbar und imho sinnvoll für Euer Zusammensein (wenn Deine Familie kein Spanisch spricht und Ihr in Deutschland leben wollt.) Die Spanien-Option finde ich auch total überlegenswert, als Ehepaar seid Ihr nach nur 3 Monaten dort Lebens in Deutschland freizügigkeitsberechtigt und könnt einfach ohne alles nach Deutschland ziehen. Ein deutscher Master schafft ihr ein ganz eigenes Standbein in Deutschland, Europa. Jemand mit ihrer Geschichte halte ich persönlich für eine wichtige Bereicherung unserer Gesellschaft.

Was bei dem ganzen WIRKLICH zählt, sind IHRE Träume und Wünsche. TOITOITOI.

(Bitte korrigiert mich, wenn ich irgendwo Falsches oder zu Oberflächliches geschrieben habe.)

https://anabin.kmk.org/anabin.html
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Max92
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #7 - 10.05.2023 um 20:49:57
 
Ah, danke lottchen. Das wusste ich nicht, dass Touris auch ein Sprachkurs besuchen dürfen. Dann wäre das natürlich auch eine Option, falls alle Stricke reißen und das mit dem AuPair nicht klappt, wonach es zur Zeit stark aussieht. Dann kann sie nach D und ich kann ihr ein bisschen das Land zeigen und sie macht nebenbei B1 oder so und dann bekommt sie danach ja auch evtl. ein FSJ oder so, wo sie dann bis B2/C1 kommen könnte.

Wir kennen uns jetzt genau 1 Jahr. Naja, ehrlich gesagt ist es manchmal schon schwierig, die Kulturen sind schon sehr unterschiedlich Naja, noch ist es ja etwas hin. Hoffen wir das Beste  und es klappt alles wie wir es uns erhoffen Zwinkernd
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reinhard
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Antwort #8 - 10.05.2023 um 21:22:00
 
Und wenn sie einen Vertrag im Freiwilligendienst in Spanien bekommt, seid Ihr schon etwas näher beieinander und könnt Euch öfter sehen. Und dort kann sie auch einen Deutschkurs machen.
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Knuffilein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie soll kolumbianische Freundin am besten nach Deutschland?
Antwort #9 - 06.12.2023 um 03:12:05
 
Max92 schrieb am 10.05.2023 um 00:49:41:
Hallo liebes Forum,

ich hoffe jemand kann uns helfen. Meine kolumbianische Freundin ist 24 Jahre alt und ich bin momentan bei ihr in Kolumbien bis Ende des Jahres. Danach muss ich leider zurück nach Deutschland, da mein Vertrag hier ausläuft und wir sind uns unsicher wie sie möglichst mitkommen bzw. schnell nachkommen kann.  Heiraten wollen wir (noch) nicht. Sie hat eine Ausbildung als Krankenschwester-Assistentin erfolgreich absolviert in Kolumbien. Außerdem wird sie bald ihr Jura-Studium in Kolumbien beenden.  Sie macht momentan einen A1.3 Deutschkurs, wird wohl ca. bis September das A1 Niveau haben. Englisch kann sie leider 0, nur Spanisch als Muttersprache und eben die paar Brocken Deutsch bisher. Wir haben verschiedene FSJ/BFD-Stellen angeschrieben, aber die wollten alle mindestens A2, aber besser noch B1 auf Deutsch haben. Momentan schauen wir uns auf AuPair-Plattformen um, aber das klappt aufgrund der Sprachkenntnisse leider auch nicht so wirklich. Ein weiteres Problem ist, dass ich noch gar nicht weiß wo ich in Deutschland überhaupt Arbeit finden werde und wir dann auch nicht total weit weg voneinander sein wollen. Wir wollen aber auch keine ewige Fernbeziehung führen.
Hat evtl. jemand eine zündende Idee, was in so einem Fall das Beste wäre? Soll sie einfach mit Deutsch weiter Gas geben, sodass sie wenigstens auf B1 kommt? Oder reicht A2 schon? Oder ist wäre die AuPair-Möglichkeit besser?

Freue mich über jeden Tipp/Ratschlag.

Viele Grüße Max92



Es gibt eine Gute FSJ Organisation die nehmen auch mit A1 an man braucht für FSJ/BFD das A1 Zertifikat https://
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soll sich hier bewerben sie helfen auch beim Visum  Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 06.12.2023 um 20:29:54 von Mick » 
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