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Weiter bleiben in Deutschland nach der Kündigung der Arbeit (§ 19c Abs. 1) (Gelesen: 2.038 mal)
mechanizedpug
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Singapurisch
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08.05.2023 um 16:04:09
 
Hallo Zusammen,

wegen einer schlecter Situation in der Arbeit, überlege ich meinen Job zu kündigen. Das Problem ist, ich habe eine Aufenthaltserlaubnis und habe noch nicht einen neuen Job gefunden. In solcher Situation, wie lang darf man in Deutschland nach der Kündigung weiter bleiben, um einen neuen Job zu finden?

Meine Umstände:
- In Deutschland seit 2018, also schon 5 Jahre
- Aufenthaltstitel: § 19c Abs. 1 (Erwerbstätigkeit erlaubt)
- Titel gültig bis April 2025.

Vielen Dank!
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SimonB
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Beiträge: 670

deutschland, Germany
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Antwort #1 - 09.05.2023 um 10:58:38
 
mechanizedpug schrieb am 08.05.2023 um 16:04:09:
wegen einer schlechter Situation in der Arbeit, überlege ich meinen Job zu kündigen.

Ein anderer Vorschlag: Du könntest jetzt schon nach einem anderen Job suchen, dich bewerben und mit Glück einen anderen Job finden.
Dann könntest du kündigen und zum neuen AG wechseln.
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 09.05.2023 um 12:59:17
 
Den Job selber zu kündigen ist nie eine gute Idee. Hast Du Anspruch auf ALGI? Wenn ja wirst Du erst mal bis zu 3 Monate für jede Zahlung gesperrt und muss sehen, wovon Du Deine Krankenversicherung bezahlst, Deine Miete, Deinen Lebensunterhalt usw. Und 60% des Gehaltes als ALGI ist ja nun auch nicht so viel.

Dein Aufenthaltsrecht dürfte da noch kein Problem für Dich darstellen, solange Du mit ALGI Deinen LU bestreiten kannst. Aber dazu kann sicher jemand anderes noch was sagen.
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mechanizedpug
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 09.05.2023 um 20:05:42
 
Danke für die Antwort!

Zitat:
Den Job selber zu kündigen ist nie eine gute Idee.


Stimmt. Normalerweise mache ich das nicht. Aber wenn die psychische Gesundheit schon schlecht beeinträchtigt ist, entscheidet man anders.
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