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Heiratsvisum für gleichgeschlechtliche Ehe mit Syrerin (Gelesen: 1.132 mal)
Lavender
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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29.04.2023 um 07:42:59
 
Hallo!

Meine Verlobte lebt aktuell als Flüchtling im Irak, sie kommt ursprünglich aus Syrien.
Wir möchten zusammen in Deutschland leben und heiraten, da wir als gleichgeschlechtliches Paar im Irak, geschweige denn Syrien, zu vielen Gefahr ausgesetzt wären.
Wir sammeln schon fleißig alle Dokumente, sind mit dem Standesamt in Verbindung und von Deutschlands Seite aus sieht bisher alles gut aus.

Nur haben wir Angst, den Antrag im Generalkonsulat in Erbil zu stellen. Die Mitarbeiter dort werden ja im Rahmen des Antrags erfahren, dass es sich um eine gleichgeschlechtliche Ehe handelt, wenn sie meine Unterlagen zusammen mit denen meiner Verlobten sehen.

Hat jemand hier Erfahrungen mit einer solchen oder ähnlichen Situation?
Theoretisch müsste sich das Konsulat an deutsche Gesetze halten soweit ich weiß, aber wir haben trotzdem Angst, dass ihr etwas passiert oder unser Antrag deshalb abgelehnt wird.

Liebe Grüße,
Lavender
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 29.04.2023 um 11:50:42
 
Ihr habt ja keine andere Möglichkeit, als den Antrag zustellen.

Die Verlobte braucht dazu einen Pass („visierfähig“) und das A1-Zertifikat, die Liste aller Dokumente findet sich auf der Internet-Seite. Soweit Original-Dokumente bei Dir sind, kann Deine Verlobte auch Kopien einreichen und sagen oder schreiben, dass Du die Originale der Ausländerbehörde zeigst.

Angst wovor? Dumme Bemerkungen kann man hinter sich lassen. Es kommt ja darauf an, das Visum zu bekommen. Feindseligkeiten gegen gleichgeschlechtliche Ehen gibt es auch in Deutschland, auch wenn hier der Umgang damit etwas einfacher ist.
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Lavender
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 29.04.2023 um 15:08:41
 
Sie hat einen gültigen Pass und wir haben auch schon beglaubigte Kopien beim Konsulat machen lassen. Am Zertifikat arbeiten wir, unser Plan ist, dass sie es dann bekommt, wenn die Legalisation der Urkunden in Beirut erledigt ist, sodass dann alles zusammen beim Konsulat vorgelegt werden kann.

Unsere Angst sind weniger blöde Bemerkungen, darauf sind wir vorbereitet. Es geht mehr um das Risiko darauffolgender politischer Verfolgung. Und die Angst, dass sie uns das Visum nicht geben, weil ihnen die gleichgeschlechtliche Ehe nicht gefällt.
Ich habe gehört, dass da sehr viel im Ermessen der Behörden liegt.
Oder haben wir irgendeinen Anspruch auf das Visum, wenn alle Dokumente so vorgelegt werden, wie es gefordert ist?
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reinhard
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Antwort #3 - 29.04.2023 um 15:15:19
 
Ihr habt Anspruch auf das Visum, wenn alle normalen Unterlagen vorliegen.

Es gibt da ein "Ermessen": Das bedeutet aber trotzdem, Ihr müsst genauso behandelt werden wie alle anderen auch. Ob Du oder Deine Verlobte jemandem gefällt oder nicht, darf dabei keine Rolle spielen. Das würde das Gericht (wenn Ihr gegen eine solche Ablehnung klagt) auch nicht akzeptieren, das ist in der Botschaft auch bekannt.
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frisbeescheibe
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i4a rocks!


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Antwort #4 - 29.04.2023 um 20:12:34
 
Ich sehe das Problem nicht im möglichen (aber unwahrscheinlichen) Fehlverhalten von Ortskräften in der deutschen AV, sondern im Erfordernis der Abgabe einer Verpflichtungserklärung (erforderliches monatliches Nettoeinkommen in Berlin beispielsweise 2760 Euro).

Die TE hat nicht geschrieben, wieviel sie verdient.
Das Einkommenserfordernis aber ist aus meiner Sicht die eigentliche Hürde der meisten Visaanträge zur gleichgeschlechtlichen Eheschließung in Deutschland.

Homosexuelle Bürger von Entwicklungsländern wie die Verlobte der TE haben anders als Heterosexuelle fast nie die Möglichkeit, die Abgabe einer solchen Verpflichtungserklärung durch Heirat im Heimatland des Drittstaatlers zu umgehen und dann das normalerweise völlig unproblematische Verfahren der Familienzusammenführung zum deutschen Ehepartner zu durchlaufen.
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #5 - 29.04.2023 um 20:59:20
 
Ist A1 vorhanden?
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Lavender
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #6 - 30.04.2023 um 09:19:44
 
A1 ist noch nicht vorhanden, daran arbeiten wir aber. Da die Legalisation in Beirut ein paar Monate dauert, wird sie in dieser Zeit die Prüfung ablegen. Wir üben schon fleißig und sie macht sehr gute Fortschritte, sodass ich mir da keine allzu großen Sorgen mache.

Die Verpflichtungserklärung wird meine Mutter für uns abgeben.
Ich habe bei der Ausländerbehörde angerufen und da wir auf dem Dorf leben und nicht in einer Großstadt wurde mir dort ein Mindesteinkommen von 1.800€ genannt. Meine Mutter hat ca 2.400, also dürfte das gehen. Zumal soweit ich das verstehe die VE ohnehin mit der Erteilung eines neuen Aufenthaltstitels nach der Hochzeit erlischt.
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reinhard
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Antwort #7 - 30.04.2023 um 12:53:33
 
Genau, die VE Deiner Mutter gilt von der Einreise bis zum "ja".

Es ist also überschaubar. Das einzige Risiko wäre, wenn sie "nein" sagt.
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