SoSo schrieb am 17.04.2023 um 23:04:43:Wie wird das mit dem neuen ETIAS und dem Visum werden?
Was in drei Jahren sein wird, ist derzeit eher spekulativ als dass Du hier Verbindliches oder gar Beruhigendes mitnehmen kannst.
Einige Dinge aber dürften auch aus heutiger Sicht gelten:
Zuerst:
SoSo schrieb am 17.04.2023 um 23:04:43:Er hat diesem Mädchen nie etwas getan,aber die amerikanischen Gesetze sind da etwas sehr strange.
Diese Meinung ist ebenso irrelevant wie jede persönliche Meinung eines Bundespolizisten, ABH- oder AV-Mitarbeiters.
Ein zuständiges Gericht hat ein Urteil gefällt. Dieser Fakt ist für die Behörden verbindlich.
Was wäre das anderenfalls auch für ein Rechtssystem, in dem ein beliebiger Mitarbeiter der Exekutive (die o.g. Behörden) Entscheidungen der Judikative (eines Gerichts) selbst bewertet und nach dieser eigenen Bewertung beachtet oder nicht beachtet.
2. Wenn Dein Verlobter keine ETIAS-Genehmigung (oder wie immer das dann offiziell heißt) bekommt, dann kann er nicht visumfrei einreisen. In diesem Fall muss er eben ein nationales Visum beantragen - ebenso wie ein z.B. in den USA lebender Chinese.
Ist kein Hexenwerk, das schaffen viele (eben alle, die es müssen).
3. Grundsätzlich ist seine Position im Hinblick auf die Erteilung eines nationalen Aufenthaltstitels (egal ob nat. Visum in den USA oder
AE im Bundesgebiet) besser, wenn er Ehemann einer Deutschen ist als wenn er "nur" Verlobter einer Deutschen ist.
Daher ist es überlegenswert, ggf. die Ehe in den USA zu schließen und dann erst die nötigen Anträge zu stellen.
Beachte: Ich schrieb bewusst "überlegenswert" und nicht "besser" - es gibt da nicht nur den einen Punkt zu bedenken, zu dem Du hier gefragt hast.