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Einreise vorbestrafter Amerikaner (Gelesen: 1.396 mal)
SoSo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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17.04.2023 um 23:04:43
 
Hallo.Folgende Frage. Mein Verlobter ist zur Zeit in Texas inhaftiert wegen "Sexaul Assault of a minor". Ein Mädchen,das deutlich älter als 14 aussah,hat sich ihm an den Hals geschmissen und als er sein Desinteresse bekundet hat, behauptete sie,das er ihr nachgestellt hat. Was nicht wahr ist. Aussagen brauchte sie vor Gericht nicht,da sie minderjährig war zu der Zeit. Nun wird er in drei Jahren entlassen und er möchte zu mir nach Deutschland ziehen,damit wir heiraten können. In seinem Pass wird ein Vermerk sein, das ihn als Registered Sex Offender ausweist. Wie wird das mit dem neuen ETIAS und dem Visum werden? Er hat diesem Mädchen nie etwas getan,aber die amerikanischen Gesetze sind da etwas sehr strange. Vielen Dank
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Petersburger
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 18.04.2023 um 15:40:11
 
SoSo schrieb am 17.04.2023 um 23:04:43:
Wie wird das mit dem neuen ETIAS und dem Visum werden?

Was in drei Jahren sein wird, ist derzeit eher spekulativ als dass Du hier Verbindliches oder gar Beruhigendes mitnehmen kannst.

Einige Dinge aber dürften auch aus heutiger Sicht gelten:
Zuerst:
SoSo schrieb am 17.04.2023 um 23:04:43:
Er hat diesem Mädchen nie etwas getan,aber die amerikanischen Gesetze sind da etwas sehr strange.

Diese Meinung ist ebenso irrelevant wie jede persönliche Meinung eines Bundespolizisten, ABH- oder AV-Mitarbeiters.
Ein zuständiges Gericht hat ein Urteil gefällt. Dieser Fakt ist für die Behörden verbindlich.
Was wäre das anderenfalls auch für ein Rechtssystem, in dem ein beliebiger Mitarbeiter der Exekutive (die o.g. Behörden) Entscheidungen der Judikative (eines Gerichts) selbst bewertet und nach dieser eigenen Bewertung beachtet oder nicht beachtet.

2. Wenn Dein Verlobter keine ETIAS-Genehmigung (oder wie immer das dann offiziell heißt) bekommt, dann kann er nicht visumfrei einreisen. In diesem Fall muss er eben ein nationales Visum beantragen - ebenso wie ein z.B. in den USA lebender Chinese.
Ist kein Hexenwerk, das schaffen viele (eben alle, die es müssen).

3. Grundsätzlich ist seine Position im Hinblick auf die Erteilung eines nationalen Aufenthaltstitels (egal ob nat. Visum in den USA oder AE im Bundesgebiet) besser, wenn er Ehemann einer Deutschen ist als wenn er "nur" Verlobter einer Deutschen ist.
Daher ist es überlegenswert, ggf. die Ehe in den USA zu schließen und dann erst die nötigen Anträge zu stellen.
Beachte: Ich schrieb bewusst "überlegenswert" und nicht "besser" - es gibt da nicht nur den einen Punkt zu bedenken, zu dem Du hier gefragt hast.



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deerhunter
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Antwort #2 - 20.04.2023 um 07:07:25
 
"Sexaul Assault of a minor" gilt als Kapitalverbrechen in USA und wird oftmals mit Jahrelangen "Bewährungsauflagen" belegt, die eine Ausreise ins Ausland verbieten...daran denken!

Dazu dürften auch die Behörden hier daran interessiert sein, keine "Kinderschänder" ins Land zu lassen!
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Petersburger
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Antwort #3 - 20.04.2023 um 12:34:40
 
deerhunter schrieb am 20.04.2023 um 07:07:25:
Dazu dürften auch die Behörden hier daran interessiert sein, keine "Kinderschänder" ins Land zu lassen! 

Diese Art Auskunft hat mir noch nie wirklich gefallen.

Über das Interesse von irgendwem in Deutschland - sei es der Nachbarn oder auch der Mitarbeiter von Behörden oder wessen Interesse auch immer - kann man wunderbar spekulieren.
Noch besser spekulieren kann man, wenn es um einen in einigen Jahren anstehenden Sachverhalt geht.

Ich gehe - auch aus eigener Erfahrung - davon aus, dass in dem hier thematisierten Fall genau das passieren wird, was wir erwarten dürfen:
Durch alle beteiligten Behörden wird eine Entscheidung in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens getroffen werden, das die Interessen der Betroffenen (hier: Schutz von Ehe und Familie) und die der Öffentlichkeit so berücksichtigt, wie das Gesetz es vorschreibt.

Ggf. auch mal nicht völlig korrekt.
Das ist erstens menschlich, denn auch Behördenmitarbeiter sind Menschen und machen Fehler. Zweitens sind nicht alle Fälle klar und eindeutig, so dass man durchaus zwei verschiedene Entscheidungen rechtlich korrekt begründen kann.


Natürlich gehe ich davon aus, dass der Fall wohl nicht genauso laufen wird wie ohne die Verurteilung. Allerdings sehe ich keinen Grund für das Vermitteln des Eindrucks "Vor dem Hintergrund werden die Behörden alles tun, damit er nicht nach Deutschland kommt."
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deerhunter
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Antwort #4 - 20.04.2023 um 14:05:25
 
Petersburger schrieb am 20.04.2023 um 12:34:40:
"Vor dem Hintergrund werden die Behörden alles tun, damit er nicht nach Deutschland kommt." 


Wäre aber richtig für mich. Mit 2 kleinen Kindern sehe ich das vielleicht etwas anders und erwarte, dass die deutschen Behörden alles daran setzen keine verurteilten "Kinderschänder" ins Land zu lassen! Wir haben schon genug eigene Probleme
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lottchen
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Antwort #5 - 20.04.2023 um 14:21:19
 
Wir lassen 100tausende ins Land, die größtenteils nicht mal Pässe haben und wo wir uns auf deren Angaben über die Person verlassen müssen. Einem Mann, der gleich weswegen verurteilt wurde und seine Strafe abgesessen hat und der mit einer deutschen Frau eine Familie gründen will, dem verwehren wir prinzipiell den Aufenthalt in D. Im Ernst?
Eigentlich führen wir ja nicht solche Diskussionen hier im Forum, aber bei so einer Aussage juckt es mich dann schon in den Fingern.

Die Behörden werden prüfen und anhand der dann geltenden Gesetzeslage entscheiden ob Einreise und Aufenthalt möglich sind. Wie bei jedem anderen auch. Und das ist auch richtig so.    
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deerhunter
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Antwort #6 - 20.04.2023 um 14:51:00
 
lottchen schrieb am 20.04.2023 um 14:21:19:
Wir lassen 100tausende ins Land, die größtenteils nicht mal Pässe haben und wo wir uns auf deren Angaben über die Person verlassen müssen. Einem Mann, der gleich weswegen verurteilt wurde und seine Strafe abgesessen hat und der mit einer deutschen Frau eine Familie gründen will, dem verwehren wir prinzipiell den Aufenthalt in D. Im Ernst?
Eigentlich führen wir ja nicht solche Diskussionen hier im Forum, aber bei so einer Aussage juckt es mich dann schon in den Fingern.

Die Behörden werden prüfen und anhand der dann geltenden Gesetzeslage entscheiden ob Einreise und Aufenthalt möglich sind. Wie bei jedem anderen auch. Und das ist auch richtig so.    


Bisher sind die beiden ja nicht verheiratet und trotz deines Einwandes sollte eben der Schutz der deutschen Bürger vorrang der Behörden haben.
Da der Verlobte in USA vorbestraft ist und dieses im Pass vermerkt wird, muss die Ausländerbehörde eine Abwägung anstellen. Insofern sind die Straftaten  m.M.n. nach Maßgabe von §§ 54 , 53 AufenthG zu berücksichtigen.  Nach meiner Einschätzung handelt es sich bei den Straftaten des Verlobten um die in § 54 Abs.  weshalb das Ausweisungsinteresse schwer wiegen dürfte.
Wenn wir uns mal den §5 ansehen so lesen wir

Zitat:
(1) Das Ausweisungsinteresse im Sinne von § 53 Absatz 1 wiegt besonders schwer, wenn der Ausländer
     1.      wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt worden ist oder bei der letzten rechtskräftigen Verurteilung Sicherungsverwahrung angeordnet worden ist,
     1a.      rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten
           a)      gegen das Leben,
           b)      gegen die körperliche Unversehrtheit,
           c)      gegen die sexuelle Selbstbestimmung nach den §§ 174, 176 bis 178, 181a, 184b, 184d und 184e jeweils in Verbindung mit § 184b des Strafgesetzbuches,


Dazu kommen ja noch die "Vorschriften" der USA, welche eine Ausreise oftmals verbieten / erschweren für "Vorbestrafte in Kapitalverbrechen"

https://www.uspassporthelpguide.com/passport-for-convicted-felon/


PS: es geht hier um einen "vorbestraften" Sexualstraftäter, der wegen "Kindsmissbrauch" verurtailt wurde
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Petersburger
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Antwort #7 - 20.04.2023 um 19:57:42
 
Seid mir bitte nicht böse, aber ich finde, dass wir hier im Forum unsere eigenen Emotionen nicht zum Maßstab machen sollten.

Ganz sicher nicht diejenigen, die hier als Mitarbeiter der Exekutive erkennbar sind.


Ich bitte Euch, den folgenden Satz als Schlußsatz für den emotionalen Teil stehen zu lassen:

Wenn die Rechtslage es zulässt, einen verurteilten Straftäter nach Verbüßung seiner Strafe "aus Deutschland fernzuhalten" und zwar auch dann, wenn er Familienmitglied einer/s deutschen StAng ist, dann sollten die Behörden das nach vernünftiger Abwägung (=Ermessensausübung) wohl auch tun, wenn das dagegen Sprechende überwiegt.

Wenn die Rechtslage es aber nicht zulässt. dann sollen sich alle an Recht und Gesetz halten!

Rechtswidrige Entscheidungen aufgrund eigener Ansichten sind wirklich nicht das, was irgendjemand braucht!
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Antwort #8 - 20.04.2023 um 20:10:39
 
Petersburger schrieb am 20.04.2023 um 19:57:42:
Seid mir bitte nicht böse, aber ich finde, dass wir hier im Forum unsere eigenen Emotionen nicht zum Maßstab machen sollten.

Ganz sicher nicht diejenigen, die hier als Mitarbeiter der Exekutive erkennbar sind.


Ich bitte Euch, den folgenden Satz als Schlußsatz für den emotionalen Teil stehen zu lassen:

Wenn die Rechtslage es zulässt, einen verurteilten Straftäter nach Verbüßung seiner Strafe "aus Deutschland fernzuhalten" und zwar auch dann, wenn er Familienmitglied einer/s deutschen StAng ist, dann sollten die Behörden das nach vernünftiger Abwägung (=Ermessensausübung) wohl auch tun, wenn das dagegen Sprechende überwiegt.

Wenn die Rechtslage es aber nicht zulässt. dann sollen sich alle an Recht und Gesetz halten!

Rechtswidrige Entscheidungen aufgrund eigener Ansichten sind wirklich nicht das, was irgendjemand braucht!


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