Herzlichen Dank, jetzt haben wir mehr Klarheit.
So werden wir es machen, bzw. Wir haben auch bereits angefragt.
Es kam auch eine schnelle Antwort, bereits mit einer Liste von vorzulegenden Dokumenten und eine Fristsetzung

von ca. 2 Wochen. Und die Dokumentenliste finde ich auch in Teilen überzogen, ich hatte es mit anderen Städten verglichen und dort ist die Liste deutlich kürzer. Egal, wir können bis auf den Integrationskurs alles liefern. Den Integrationskurs, hatten ihn erst bei der
NE bzw. Einbürgerung erwartet, dies versuchen wir über ein fast abgeschlossenes Hochschulstudium, akzentfreies Deutsch auf C1-C2 Niveau, etc. abzufangen. Da wir gemeinsam vorsprechen müssen werden wir dann auch unser eigentlich geplantes Gespräch bekommen.
Wir hatten diesmal nicht direkt mit der Sachbearbeiterin Kontakt, sondern mit dem „Vorzimmerdrachen“

, deshalb vermuten wir eine allgemeine Antwort.
Wir sind sehr überrascht, hatten bisher nur gute Erfahrungen.
Hier die Mail in Auszügen:
Guten Tag,
für die Bearbeitung Ihres Anliegens bitte ich Sie, folgende Unterlagen (vorab in Kopie als Datei) bei meiner Behörde per E-Mail (PDF) oder per Post (in KOPIE) einzureichen:
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels
- Nationalpass (vollständige Kopie mit allen Seiten, auch die leeren Seiten)
- Pass oder Personalausweis des deutschen Ehegatten
- Heiratsurkunde
- Eheerklärung, ausgefüllt und unterschrieben von beiden Ehepartnern
- Sprachzertifikat (mindestens A1)
- Nachweis über bestandenen Integrationskurs mit Orientierungskurs
- Aktuelle Familienauskunft vom Einwohnermeldeamt nicht älter als 6 Monate
- Falls vorhanden, aktueller Sozialhilfebescheid
- Gemeinsame Vorsprache der Eheleute
Auf Ihre Mitwirkungspflicht gemäß § 82
AufenthG weise ich hin. Danach ist ein Ausländer verpflichtet, seine Belange oder für ihn günstige Umstände, soweit sie nicht offenkundig oder bekannt sind, unter Angabe nachprüfbarer Umstände unverzüglich geltend zu machen und die erforderlichen Nachweise, die er erbringen kann, unverzüglich vorzulegen.
Für die Einreichung der Nachweise setze ich Ihnen eine Frist bis zum 17.02.2023.
Sollten die Nachweise nicht vollständig bis zum Ende der Frist eingegangen sein, kann Ihr Antrag nicht geprüft werden und wird wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt.
Sobald unsere Prüfung aufgrund eingereichter Unterlagen abgeschlossen ist und die Erteilung des beantragten Aufenthaltstitels erfolgen kann, bekommen Sie von uns eine Einladung zu einem festgelegten Termin nur zur Abgabe der biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Passfotos) sowie zur Zahlung der anfallenden Gebühren.
Die Anforderung weiterer Unterlagen bleibt bei Bedarf vorbehalten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Digitales Infoschalterteam