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Nachbeurkundung Kind (Gelesen: 447 mal)
walkon
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Beiträge: 155

Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Germany
Hamburg
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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25.01.2023 um 16:52:30
 
Hallo,

Ich hätte doch einmal folgende Nachfrage.

Hallo,

Wollte hierzu mal einen Kommentar geben.

Ich habe für meine Tochter in Kolumbien den Prozess der Namensführung angestossen, sowie die Erstellung eines Reisepasses.

Dies soll als Grundlage dienen, damit meine Frau dann auch ein Visa zum Nachzug beantragen kann. Ich hab bei der Namenserklärung sowie Beantragung des Reisepasses umgerechnet fast 200 Euro beim Honorarkonsul bezahlt und bin ein wenig überrascht, als ich heute die Rechnung des Hamburger Standesamt in Bezug auf die Kosten der Nachbeurkundung in Deutschland habe.

Zusätzlich zu den Kosten im Ausland sind also nochmal 198 Euro für die Nachbeurkundung in Deutschland zu bezahlen. Das wären fast 400 Euro insgesamt. Ist dies normal?
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Petersburger
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Beiträge: 6.465

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RUS
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 26.01.2023 um 06:52:45
 
Wenn Du in den ganzen Unterlagen auch einen Antrag auf Nachbeurkundung beim Standesamt unterschrieben hast - ja.

Schau doch bitte mal in Deine Unterlagen. In den meisten Fällen, wo mir ähnliche Fragen gestellt wurden, fand sich tatsächlich eine solche Unterschrift, die die hinterfragte Amtshandlung begründete ...
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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