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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Nachbeurkundung Kind
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Beitrag begonnen von walkon am 25.01.2023 um 16:52:30

Titel: Nachbeurkundung Kind
Beitrag von walkon am 25.01.2023 um 16:52:30
Hallo,

Ich hätte doch einmal folgende Nachfrage.

Hallo,

Wollte hierzu mal einen Kommentar geben.

Ich habe für meine Tochter in Kolumbien den Prozess der Namensführung angestossen, sowie die Erstellung eines Reisepasses.

Dies soll als Grundlage dienen, damit meine Frau dann auch ein Visa zum Nachzug beantragen kann. Ich hab bei der Namenserklärung sowie Beantragung des Reisepasses umgerechnet fast 200 Euro beim Honorarkonsul bezahlt und bin ein wenig überrascht, als ich heute die Rechnung des Hamburger Standesamt in Bezug auf die Kosten der Nachbeurkundung in Deutschland habe.

Zusätzlich zu den Kosten im Ausland sind also nochmal 198 Euro für die Nachbeurkundung in Deutschland zu bezahlen. Das wären fast 400 Euro insgesamt. Ist dies normal?

Titel: Re: Nachbeurkundung Kind
Beitrag von Petersburger am 26.01.2023 um 06:52:45
Wenn Du in den ganzen Unterlagen auch einen Antrag auf Nachbeurkundung beim Standesamt unterschrieben hast - ja.

Schau doch bitte mal in Deine Unterlagen. In den meisten Fällen, wo mir ähnliche Fragen gestellt wurden, fand sich tatsächlich eine solche Unterschrift, die die hinterfragte Amtshandlung begründete ...

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