Danke für deine Antwort.
zu 1) Sein Aufenthalt war Familiennachzug und er besitzt noch die volle Gültigkeit. Ist in Frankreich wohl anders. Er wurde im letzten Jahr mal in der Stadt kontrolliert und da hat die Polizei den Aufenthalt abgefragt und der war gültig. Daher weiß er das. Seine Exfrau hat das alleinige Sorgerecht und er hat auch keine Besuchsrechte, weil er nie beim Anwalt war. Er zog damals aus der gemeinsamen Wohnung und verlor dadurch auch seine Arbeit. Ist dann erstmal nach Tunesien zurück für 2 Monate und dann nach Frankreich wieder eingereist, wo ihn seine damalige Freundin dann abgeholt hat vom Flughafen und mit nach Deutschland nahm. Angemeldet hatte sie ihn aber nie. Sie hat ihn immer wieder vertröstet und Geld hatte er ja auch nicht. Er spricht Deutsch, aber eben nicht so gut, daher konnte er auch niemanden fragen. Für mich ist das auch nicht verständlich, dass man in so einer Situation 5 Jahre ausharren kann.
zu 2) Beim tunesischen Konsulat steht auf der Homepage, dass er sich anmelden, eine neue Identcard und einen neuen Reisepass beantragen muss. Das ist nicht nur eine Kostenfrage, auch die Fahrtkosten und die Entfernung kommen hinzu. Für jemanden ohne Geld ist das schwer. Selbst, wenn er wollte, wie könnte er denn nach Tunesien zurück zu seiner Familie?
zu 3) Die Polizei hat ihm gesagt, dass er durch seine Aufenthaltserlaubnis das Recht hat sich im europäischen Raum aufzuhalten. Ich habe da selbst schon mal nachgefragt.
Arztbehandlung, da gibt es wohl Stellen, z. B. von den Maltesern, die das kostenlos anbieten.
zu 4) Selbst, wenn er sich anmelden könnte, würde das ja sofort der
ABH gemeldet werden und die würden ihn dann vielleicht auffordern auszureisen. Weiß nicht, wie das wäre, wenn er eine Arbeit vorweisen könnte.
Ich habe ihm versprochen, dass ich im Internet mal explizit nachfrage. Ich weiß, dass hier auch viele Experten sind. Mache das manchmal ehrenamtlich, dass ich Ausländern helfe. Auch beim Jobcenter, Briefe schreiben etc.
LG