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Reisepass abgelaufen, Aufenthaltserlaubnis von Frankreich (Gelesen: 1.971 mal)
Trina
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i4a rocks!


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17.01.2023 um 23:17:21
 
Guten Abend,

folgende Situation (versuche mich kurz zu fassen):

Ein Bekannter von mir ist Tunesier. Er hat in Tunesien seine franz. Exfrau geheiratet und ist dann ganz normal mit Visum nach Frankreich eingereist. Sie haben 2 Kinder. Leider hielt die Ehe nur 2 Jahre, aber er hat eine Aufenthaltserlaubnis von Frankreich bis Ende 2024. Insgesamt 10 Jahre. Die Ehe ging im Streit auseinander, sie hat ihm die Kinder nicht mehr gegeben etc. Er hat dann Frankreich verlassen, da seine Ex ihm gedroht hat, wenn er keinen Unterhalt zahlt, müsste er ins Gefängnis. Kamen dann auch Briefe von ihren Anwälten. Er hat dann gut 5 Jahre bei einer Deutschen gelebt, ohne dort registriert zu sein. Zwischenzeitlich war dann sein Reisepass abgelaufen(seit 2016). Für einen neuen Reisepass brauchte er eine Meldebescheinigung und die hatte er ja nicht. Eine ziemlich verzwackte Situation, da er sein Leben so richtig verbockt hat. Er hat damals auf die Briefe vom Gericht nicht geantwortet und die Scheidung wurde in seiner Abwesenheit ausgesprochen. Da sind ja sicherlich auch hohe Gerichtskosten angefallen und eventuell auch noch Unterhaltskosten. Ich kenne mich mit dem franz. Gesetz auch nicht aus. Er benötigt auch eine beglaubigte Kopie seines Scheidungsurteils. Er hat nur eine einfache Kopie, die ihm seine Exfrau geschickt hatte. Sie hat ständig versucht, dass er seinen Aufenthalt verliert, aber die Karte ist gültig. Ich möchte ihm gerne helfen, weiß aber nicht so recht wie. Eine Freundin hat mir dieses Forum empfohlen.
Meine Fragen wären:
1. Wie kommt er zu einem neuen Reisepass und könnte er diesen beim tunes. Konsulat beantragen? Er hat keine Meldeadresse. Momentan wohnt er bei einem Freund, aber der kann ihn nicht anmelden.
2. Könnte er hier einen Aufenthaltstitel erhalten, wenn er arbeiten würde? Er möchte gerne, kann aber nicht, weil er keine Wohnung hat. Anmelden könnte er sich bestimmt auch nur mit einem gültigen Reisepass oder würde da der Aufenthaltstitel ausreichen? Ich weiß, dass die Behörden immer so viele Papiere sehen möchten.
3. Er hat nun auch keine Krankenversicherung. Geld ist natürlich auch nicht da.
4. Wie kann er an ein beglaubigtes Scheidungsurteil aus Frankreich kommen? Das Gericht kontaktieren? Da sehe ich auch wieder das Problem mit den Gerichtskosten, die nicht gezahlt wurden.

Ich habe ihm schon gesagt, dass er soviel falsch gemacht hat. Auch seine Freundin. Ich verstehe nicht, warum sie ihm nicht mit dem Reisepass geholfen hat. Was für Möglichkeiten hat er denn noch?

Wäre total nett, wenn ihr Tipps für ihn hättet.

Gruß Trina
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 18.01.2023 um 10:28:11
 
1.) Es müsste erst mal klar sein, was für einen Aufenthaltstitel er für Frankreich hat und ob dieser überhaupt noch gültig ist. Möglicherweise hat er zwar eine Karte in der Hand, die bis 2024 gültig ist, aber aufgrund der Scheidung oder anderer Gründe ist die Karte nicht mehr gültig.

2.) Er ist jetzt seit vielen Jahren in Deutschland? Je nachdem, wie die Antwort auf Punkt 1) ausfällt könnte er illegal hier sein.

3.) Wo er einen neuen tunesischen Paß beantragen kann und welche Voraussetzungen es dafür gibt muss er doch besser wissen als wir hier. Das ist eine innertunesische Angelegenheit. Er spricht die Sprache, er kann lesen und anrufen und das klären.

4.) Die Antwort auf die Fragen zu AE, Arbeiten und Krankenversicherung hängt davon ab, ob er illegal hier ist (was zu vermuten ist).

5.) Ich denke schon, dass er vom Gericht in Frankreich ein beglaubigtes Scheidungsurteil bekommen könnte. Das wird er auch bezahlen müssen. Ob das davon abhängt dass er andere Kosten vorher begleicht weiß ich nicht (in D zahlt derjenige die Scheidung, der sie einreicht, er kann sich dann vom Ex-Partner einen Teil der Gerichtskosten zurückholen - das Gericht geht da nicht in Vorleistung). Er könnte auch seine Ex-Frau bitten eins zu besorgen.
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Trina
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Antwort #2 - 18.01.2023 um 14:22:34
 
Danke für deine Antwort.

zu 1) Sein Aufenthalt war Familiennachzug und er besitzt noch die volle Gültigkeit. Ist in Frankreich wohl anders. Er wurde im letzten Jahr mal in der Stadt kontrolliert und da hat die Polizei den Aufenthalt abgefragt und der war gültig. Daher weiß er das. Seine Exfrau hat das alleinige Sorgerecht und er hat auch keine Besuchsrechte, weil er nie beim Anwalt war. Er zog damals aus der gemeinsamen Wohnung und verlor dadurch auch seine Arbeit. Ist dann erstmal nach Tunesien zurück für 2 Monate und dann nach Frankreich wieder eingereist, wo ihn seine damalige Freundin dann abgeholt hat vom Flughafen und mit nach Deutschland nahm. Angemeldet hatte sie ihn aber nie. Sie hat ihn immer wieder vertröstet und Geld hatte er ja auch nicht. Er spricht Deutsch, aber eben nicht so gut, daher konnte er auch niemanden fragen. Für mich ist das auch nicht verständlich, dass man in so einer Situation 5 Jahre ausharren kann.
zu 2) Beim tunesischen Konsulat steht auf der Homepage, dass er sich anmelden, eine neue Identcard und einen neuen Reisepass beantragen muss. Das ist nicht nur eine Kostenfrage, auch die Fahrtkosten und die Entfernung kommen hinzu. Für jemanden ohne Geld ist das schwer. Selbst, wenn er wollte, wie könnte er denn nach Tunesien zurück zu seiner Familie?
zu 3) Die Polizei hat ihm gesagt, dass er durch seine Aufenthaltserlaubnis das Recht hat sich im europäischen Raum aufzuhalten. Ich habe da selbst schon mal nachgefragt.
Arztbehandlung, da gibt es wohl Stellen, z. B. von den Maltesern, die das kostenlos anbieten.
zu 4) Selbst, wenn er sich anmelden könnte, würde das ja sofort der ABH gemeldet werden und die würden ihn dann vielleicht auffordern auszureisen. Weiß nicht, wie das wäre, wenn er eine Arbeit vorweisen könnte.

Ich habe ihm versprochen, dass ich im Internet mal explizit nachfrage. Ich weiß, dass hier auch viele Experten sind. Mache das manchmal ehrenamtlich, dass ich Ausländern helfe. Auch beim Jobcenter, Briefe schreiben etc.

LG
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reinhard
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Antwort #3 - 18.01.2023 um 21:22:37
 
Wenn er eine Aufenthaltserlaubnis in Frankreich hat, darf er andere Länder besuchen – aber für höchstens 90 Tage. Anmelden darf er sich woanders nicht, dafür braucht er ein Visum der deutschen Botschaft in Paris.

Er muss seine Angelegeheiten in Frankreich oder in Tunesien klären, in einem anderen Land wird es nicht möglich sein.
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Trina
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Antwort #4 - 18.01.2023 um 22:11:51
 
Herzlichen Dank für die Antwort. Genau das hatte ich ihm gleich gesagt. Er muss nach Frankreich und dort seine Ausweise neu machen und evtl den Aufenthalt neu regeln. Der läuft ja eh noch bis Ende 2024. Ein Problem sehe ich, dass er dort ja auch nicht mehr gemeldet ist. Eine sehr schwierige Situation.
Angenommen, er würde nach Tunesien zurück gehen. Wie könnte er ohne Geld und ohne Pass zurück fliegen, fahren etc? Gäbe es da irgendwelche Hilfen vom tunes. Konsulat?
LG
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reinhard
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Antwort #5 - 18.01.2023 um 22:52:06
 
Auch alle Fragen im Zusammenhang mit einer Rückkehrhilfe muss er in Frankreich klären. Hier würde er eventuell festgenommen, wenn klar wird, dass er die 90 Tage überzogen hat. Auf jeden Fall würde er angezeigt, was normalerweise Verfahren und Bussgeld bedeutet.
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Antwort #6 - 18.01.2023 um 23:05:33
 
Danke
Ja, das habe ich auch nicht verstanden. Die Polizei hat ihn überprüft und gar nicht gefragt, wie lange er sich hier schon aufhält. Die haben nur gesagt, er darf das und die Karte überprüft und dann durfte er weitergehen.
Angenommen, er würde abwarten, bis der Aufenthalt abgelaufen ist. Könnte er dann nicht Asyl beantragen? Das würde ja wahrscheinlich auch abgelehnt werden. Ich erinnere mich aber, dass eine damalige Bekannte von mir aus Berlin einen hier illegal lebenden Tunesier geheiratet hat, nachdem er Asyl beantragt hat. Der kam mit einem Visum nach Frankreich und ist dann nach D zu seinem Bruder. Dort hat er dann paar Jahre illegal gelebt, bis er die Bekannte im Internet kennen gelernt hat. Die waren zuvor bei einer Rechtsberatung. Deswegen kam ich da drauf. Ein Bekannter, der als Security in einem Flüchtlingsheim arbeitet, hatte mir das auch empfohlen mit dem Asyl.
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reinhard
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Antwort #7 - 18.01.2023 um 23:11:42
 
Auch für einen Asylantrag ist Frankreich zuständig.

Welche Verfolgung durch die tunesische Regierung in den letzten drei Monaten kann er denn belegen? Ein Asylantrag stellt man ja, wenn man Schutz vor Verfolgung sucht. Ansonsten wird er abgelehnt, und man wird für ein neues Visum für ganz Europa gesperrt. Wozu soll das gut ein?

Wenn die Polizei kontrolliert, geht sie davon aus, dass er gestern eingereist ist und noch 88 Tage übrig sind. An der Grenze wird ja nicht gestempelt. Wenn er sich anmeldet, ist das eine Selbstanzeige.

Bitte den Bekannten und den Security-Mitarbeiter doch darum, dass sie nachweisen, dass sie das zweite juristische Staatsexamen bestanden haben. Ist das nicht der Fall, würde ich deren juristische Ratschläge kritisch sehen.
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Antwort #8 - 19.01.2023 um 00:28:07
 
Staatsexamen  Laut lachend
Im Security Dienst kann ja jeder arbeiten, der ein einwandfreies Führungszeugnis hat. Man braucht nur eine kurze Schulung nach § 34a GewO. Also das sind keine Rechtsexperten, auch wenn manche das denken.
Was würdest du als Experte denn nun vorschlagen, was er tun soll? Keine Ahnung, obs da überhaupt eine Lösung gibt.
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Saxonicus
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Antwort #9 - 19.01.2023 um 06:43:34
 
Trina schrieb am 19.01.2023 um 00:28:07:
Was würdest du als Experte denn nun vorschlagen, was er tun soll?

Steht doch alles schon in der Antwort 1 + 3

reinhard schrieb am 18.01.2023 um 21:22:37:
Er muss seine Angelegeheiten in Frankreich oder in Tunesien klären, in einem anderen Land wird es nicht möglich sein.

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